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Bundestag Das Parlamentarische Kontrollgremium

06.12.2005 ·  Das „Parlamentarische Kontrollgremium“ des Bundestags soll die Arbeit der Geheimdienste überwachen und ist auch für „Vorgänge von besonderer Bedeutung“ zuständig. Die Bundesregierung muß ihm berichten.

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Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags (früher Parlamentarische Kontrollkommission) ist für die Überwachung der Arbeit der Geheimdienste sowie für „Vorgänge von besonderer Bedeutung“ zuständig. Die Bundesregierung muß dem Gremium per Gesetz „umfassend“ auch über die allgemeine Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) berichten.

In dieser Legislaturperiode hat sich das Gremium, das generell vertraulich tagt, noch nicht konstituiert. Die Mitglieder sollen in der kommenden Woche vom Bundestag gewählt werden. Bis dahin bleiben die zehn bisherigen Mitglieder im Amt. 1995 war erstmals ein Grünen-Abgeordneter in das Gremium gewählt worden, die PDS war noch nicht darin vertreten.

Die Anfänge der parlamentarischen Geheimdienstkontrolle gehen auf das Parlamentarische Vertrauensmännergremium zurück, das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) ins Leben gerufen worden war. Die Arbeit basierte jedoch lediglich auf einer informellen Absprache zwischen der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen. Erst 1978 wurde die Parlamentarische Kontrollkommission gesetzlich verankert.

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