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Bundesrat Länder stimmen „Hartz IV“ zu

09.07.2004 ·  Die Arbeitsmarktreform hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat den Kompromiß. Damit kann die Reform zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

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Der Bundesrat hat am Freitag das kommunale Optionsgesetz verabschiedet, das die Finanzierung und Organisation der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt, und damit den Weg für die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 freigemacht.

Die Einigung nach monatelangen Verhandlungen war möglich geworden, nachdem der Bund seine Finanzhilfe an die Kommunen noch einmal aufgestockt hatte. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird seit Jahren parteiübergreifend sowie von Wirtschaftsverbänden und Experten gefordert. Sie gilt als wichtigste Arbeitsmarktreform.

Bundeskanzler Schröder würdigte auf einer Klausurtagung des Bundeskabinetts in Neuhardenberg das Gelingen der Reform. Er vermied es, weitere Schritte anzukündigen. Die Bürger wollten nicht, "daß wir jeden Tag ein neues Projekt anfangen - oder gar Einzelteile eines möglichen Projekts in der Öffentlichkeit diskutieren. Sie wollen, daß wir das, was wir begonnen haben, zum Erfolg bringen." Mit Blick auf den Widerspruch in den Gewerkschaften gegen den Kurs der Bundesregierung versicherte Schröder: "Unser Kurs ist richtig. Wir wackeln nicht."

Merkel: „Trippelschritte“

Die CDU-Vorsitzende Merkel bezeichnete die Arbeitsmarktreform als "Trippelschritt in die richtige Richtung", warnte aber vor zu hohen Erwartungen. Wegen der wirtschaftlich angespannten Lage werde man "geduldig auf den Effekt dieser Reform - weniger Arbeitslose - warten müssen", sagte sie der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Insgesamt sei "kein Erfolg erkennbar, wenn tausend Arbeitsplätze täglich verloren gehen. Das hält auf Dauer kein Land aus."

Union und FDP hatten im Vermittlungsausschuß durchgesetzt, daß künftig zumindest 69 der insgesamt 439 Kommunen die Langzeitarbeitslosen auf Wunsch auch in eigener Regie betreuen dürfen. Zudem hatte der Bund zugesagt, sich mit 3,2 Milliarden Euro an den Unterkunfts- und Heizkosten der Langzeitarbeitslosen zu beteiligen.

Ablehnung im Osten

Trotz dieser Zugeständnisse lehnten mehrere ostdeutsche Länder den Kompromiß im Bundesrat ab, weil sie sich benachteiligt fühlten. Sachsens Ministerpräsident Böhmer (CDU) erklärte, die Entlastung für westdeutsche Regionen liege zum Teil vierzigmal höher als für ostdeutsche.

Niedersachsens Ministerpräsident Wulff (CDU) nannte das Auseinanderfallen von ost- und westdeutschen Ländern bei der Abstimmung "betrüblich" und betonte, daß im Zuge der Hartz-Reform eine Milliarde Euro von West nach Ost fließe. Harte Worte für die ostdeutschen Bundesländer fand der Grünen-Vorsitzende Bütikofer: Das ist der blanke politische Opportunismus, der da siegt," sagte er

Auch Stoiber hat Zweifel

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hat ernste Zweifel am Erfolg der Arbeitsmarktreform Hartz IV geäußert. Der Aspekt des Förderns von Langzeitarbeitslosen komme bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe viel zu kurz, sagte der CSU-Politiker am Freitag. Wenn den Arbeitslosen mehr Eigenleistung und mehr Einsatz eigenen Vermögens zugemutet würden, müßten ihnen auch die notwendigen Arbeitsplätze angeboten werden. Sonst werde die Reform ihre Wirkung nicht entfalten, und das werde „mit Sicherheit eine bittere Angelegenheit für die Bundesregierung“, sagte Stoiber.

Er forderte die Regierung auf, schnellstmöglich eine „große Arbeitsmarktreform“ zur Liberalisierung des Markts anzugehen. Für die Schwächen der Reform sei die Regierung ganz allein verantwortlich. CDU und CSU stimmten dem Gesetz nur zu, weil sie eine verantwortungsvolle Opposition seien. „Ein Abrücken jetzt wäre ein Stück chaotische Entwicklung“, sagte Stoiber.

Weitere Gesetze verabschiedet

Zusammen mit dem Optionsgesetz hat der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause noch eine Vielzahl anderer Gesetze endgültig verabschiedet. Gegen das Zuteilungsgesetz für Emissionsrechte und die Sondersteuer für sogenannte Alkopops legte die Länderkammer zwar Einspruch ein, doch wurde dieser aber am Nachmittag vom Bundestag in der eigens dafür anberaumten Sondersitzung von der rot-grünen Koalition zurückgewiesen.

Um die Kanzlermehrheit zu sichern, nahm auch der erkrankte Verteidigungsminister Struck (SPD) an der Abstimmung teil.

Gesetz zur Einwanderung

Auch das Einwanderungsgesetz tritt Anfang 2005 in Kraft. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu, das den Bundestag bereits in der vergangenen Woche passiert hatte. Mit dem Gesetz wird das gesamte Ausländerrecht reformiert: Das Gesetz regelt die Zuwanderung in de Arbeitsmarkt, reduziert die Zahl der Aufenthaltstitel und ändert den humanitären Flüchtlingsschutz. Das Gesetz sieht unter anderem vor, daß Hochqualifizierte die Möglichkeit eines Daueraufenthalts erhalten.

Erleichtert wird auch die Zuwanderung Selbstständiger. Studenten können nach Ende des Studiums eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Der generelle Anwerbestopp bleibt erhalten. Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung erhalten den Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Kommission. Für problematische Einzelfälle gibt es Härtefallregelungen.

Leichtere Ausweisung gefährlicher Ausländer

Mit dem Gesetz soll auch die Integration verbessert werden. Der Bund bezahlt dazu 50.000 Plätze in Integrationskursen in jedem Jahr. Zur Erhöhung der Sicherheit vor Terroristen können Ausländer aufgrund einer „tatsachengestützten Gefahrenprognose“ künftig ausgewiesen werden. Für die rechtliche Überprüfung gibt es als Instanz nur noch das Bundesverwaltungsgericht. Schleuser werden des Landes verwiesen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden sind.

Über die Neuregelung der Zuwanderung war jahrelang gestritten worden. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte die Debatte Anfang 2000 mit seiner Green-Card-Initiative eröffnet. Den ersten Gesetzentwurf legte Bundesinnenminister Otto Schily im August 2001 vor. Im ersten Anlauf war das Reformprojekt in der vergangenen Legislaturperiode aus formalen Gründen vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Im vergangenen Jahr hatte die rot-grüne Koalition ihren Entwurf in unveränderter Fassung erneut auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Die Verhandlungen mit der Opposition im Vermittlungsausschuß standen zwischenzeitlich kurz vor dem Scheitern. Den Durchbruch brachte Ende Mai ein Gespräch Schröders mit den Oppositionsspitzen. Der Bundestag hatte dem Kompromiß fast geschlossen zugestimmt. Nur zwei Abgeordnete der CDU/CSU und die beiden PDS-Abgeordneten votierten dagegen.

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