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Bundesrat Die Beschlüsse im Überblick

09.07.2004 ·  Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht nur das Einwanderungsgesetz und Hartz IV verabschiedet. Nachfolgend ein Überblick über die weiteren Beschlüsse.

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Nach jahrelangem Streit hat der Bundesrat am Freitag in Berlin in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das Zuwanderungsgesetz verabschiedet. Auch das umstrittene Kommunale Optionsgesetz zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum künftigen Arbeitslosengeld II fand die Zustimmung der Länderkammer. Nachfolgend einen Überblick über weitere Beschlüsse des Bundesrates.

AGRARREFORM: Mit der Umsetzung der EU-Agrarreform sollen die bislang an der Produktion orientierten bäuerlichen Direktbeihilfen in regional einheitliche Betriebsprämien umgestaltet werden. Diese Entkoppelung von Direktzahlungen und Produktion ist ein wesentliches Element der EU-Agrarreform. Die Umstellung soll bis 2013 erreicht werden.

DOSENPFAND: Zur Beratung in die Ausschüsse verwies die Länderkammer eine Initiative Bayerns für ein vereinfachtes Dosenpfand. Eine Sachentscheidung ist damit erst im September möglich. Das Modell sieht vor, dass sich die Pfandpflicht künftig nur noch auf Bier, Alkopops, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke erstreckt und einheitlich 25 Cent beträgt.

GENTECHNIK: Das Gesetz zum Einsatz der „Grünen Gentechnik“ geht in den Vermittlungsausschußs. Die Unions-dominierte Länderkammer zielt auf eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage, die das Nebeneinander von konventionellen und gentechnisch veränderten Agrarprodukten regeln soll. CDU und CSU sind vor allem die Regelungen für Anbau und eventuelle Haftung bei Schäden zu scharf.

LUFTSICHERHEIT: Die Länderkammer rief zum Luftsicherheitsgesetz den Vermittlungsausschuss an, um eine Überarbeitung des Gesetzes zu erreichen. Der Vorlage zufolge sollen Flugzeuge in Deutschland künftig zur Abwehr von Terroranschlägen unter eng definierten Voraussetzungen abgeschossen werden können. Das Gesetz regelt zudem umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen am Boden zur Vermeidung von Terrorangriffen aus der Luft.

SCHWARZARBEIT: Schwarzarbeit soll ab August schärfer verfolgt werden. Hierzu werden die bisher zuständigen Abteilungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Zoll in einer Finanzkontrolle Schwarzarbeit zusammengeführt und auf 7000 Beschäftigte aufgestockt. Strengere Regeln gelten vor allem für das Baugewerbe.

SICHERUNGSVERWAHRUNG: Richter können künftig auch nachträglich eine Sicherungsverwahrung anordnen, wenn sich die Gefährlichkeit eines Straftäters erst in der Haft herausstellt. Bislang kann eine Sicherungsverwahrung nur mit dem Urteil angeordnet werden. Eine bundesrechtliche Regelung war wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

ZEITUNGSFUSIONEN: Der Bundesrat nahm zu den Regierungsplänen für eine Neuregelung von Zeitungszusammenschlüssen ablehnend Stellung. Die Länder befürchten, daß die Lockerung der Pressefusionskontrolle die Presse- und Meinungsvielfalt einschränken könnte.

ZIVILDIENST: Über das Gesetz zur Änderung des Zivildienstes muß der Vermittlungsausschuß beraten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Zivildienst von zehn auf neun Monate zu verkürzen und damit an die Dauer des Grundwehrdienstes anzugleichen.

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