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Bundesministerium des Inneren und Bundesarchiv (Herausgeber): Dokumente zur Deutschlandpolitik. Deutsch-deutscher Menschenhandel

 ·  Nach dem Mauerbau war die Bundesrepublik aus humanitären Gründen zu Geheimverhandlungen mit der DDR bereit. Bis Ende 1969 kaufte Bonn 5015 Personen von Ost-Berlin frei.

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© picture-alliance / dpa

Seit 1962/63 verhandelten alle Bundesregierungen insgeheim mit dem SED-Regime, obwohl deren Führung durch den Mauerbau die Teilung die Deutschlands zementiert und durch den Schießbefehl zusätzlich belastet hatte. Dabei ging es um Häftlingsfreikauf, Familienzusammenführung, Kinderrückführung und Agentenaustausch. Die Bundesrepublik war aus humanitären Gründen bereit, für entsprechende Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen hohe, von der Gegenseite erpresste „Kopfquoten“ zu zahlen. Bei dieser ungewohnten Staatsaufgabe stellte Bonn rechtsstaatliche Bedenken zurück und ließ sich auf Vorleistungen ein. Das gewagte Unternehmen wurde im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen unter dem Stichwort „besondere Bemühungen“ getarnt. Die komplizierten Verhandlungen über das für die DDR ebenso ergiebige wie bald planbare Tauschgeschäft liefen über den „Rechtsanwaltskanal“ Jürgen Stange in West-Berlin und Wolfgang Vogel in Ost-Berlin. Die Abwicklung erfolgte über das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche. Selten wurde cash gezahlt.

Da das amtliche Schriftgut über dieses kostspielige, aber für zahllose Menschen lebensrettende Unternehmen komplett „geheim“ gestempelt war, ist es erst mit der Sonderedition der Reihe „Dokumente zur Deutschlandpolitik“ zugänglich geworden, allerdings keineswegs annähernd vollständig. Denn weiterhin sind Bestände gesperrt, komplett jene des Bundesnachrichtendienstes. DDR-Unterlagen lieferten nur spärliche Informationen, ein Nachlass von Rechtsanwalt Vogel war nicht zugänglich. Von etwaigen Akten aus der Kanzlei Stanges ist keine Rede, auch nicht von möglichen Ergänzungen aus Unterlagen der Alliierten. Dennoch bilden die edierten und kommentierten 442 Dokumente eine gesicherte Grundlage, um die sonderbaren „besonderen Bemühungen“ der Bundesrepublik überblicken und würdigen zu können.

Auch nach dem Mauerbau schwankte der Sprachgebrauch in den Bundesressorts weiter zwischen SBZ, Zone, Sowjetzone, DDR, Mitteldeutschland und Währungsgebiet Ost, jeweils mit und ohne Anführungszeichen. Gustav Heinemann (SPD) sprach ungerührt von der „Demarkationslinie“. Bereits 1962 rechnete man in Bonn mit etwa 12 000 „politischen Häftlingen“, aus deren Reihen die für einen „Freikauf“ vorgesehenen Personen ausgewählt werden mussten. Dabei galt es zu unterscheiden zwischen „Lang-“ und „Kurzstrafern“, zwischen gesundheitlich akut Gefährdeten und „Schwersthäftlingen“, zwischen Jungen, insbesondere Fluchthelfern aus der Studentenschaft, und Alten. Das geschah anfangs bisweilen „recht willkürlich“. Noch unter Bundeskanzler Adenauer (CDU) kam die erste Vereinbarung zustande, allerdings ohne dass er sich damit - wie der Verleger Axel Springer unterstellte - einen „sehr guten Abschied“ verschaffen wollte. Auch weiterhin blieb der innerdeutsche Handel die wichtigste Klammer zwischen beiden Teilstaaten und von den „besonderen Bemühungen“ getrennt. Deswegen bot er kein Druckmittel im archaischen „Menschenhandel“. Mit der von der DDR verlangten strikten Geheimhaltung baute sie allerdings allmählich innenpolitischen Druck auf, da an dem wachsenden Tauschgeschäft zahlreiche Verwaltungsstellen beteiligt werden mussten.

Treibende Kraft bei Beginn und Ausweitung der humanitären Maßnahmen waren die beiden Kirchen, deren Drängen auf Entgegenkommen die Ostseite ausnutzte. Ludwig Geißel, der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche für Wirtschaftsverhandlungen mit der DDR, wickelte den Bonner Millionen-Transfer diskret ab. Dafür genügte eine formlose Vereinbarung mit einem DDR-Vertreter, auf Papier ohne Kopfbogen, Absender und Adressat, nur mit Angabe der Mengen und Preise für die jeweils geforderten Lieferungen an Lebensmitteln, Rohstoffen und Industriegütern. Dass Bürger der Bundesrepublik in der DDR verhaftet wurden, um sie als Tauschobjekte zu benutzen, war ebenso wenig zu verhindern wie die Einschleusung von Agenten. Der Kopfpreis für „Langstrafer“ pendelte sich bei 40 000 DM ein.

Die bald einsetzende Zusammenführung getrennter Familien mit der besonders heiklen Rückführung und dem Nachzug von Kindern schufen neue Probleme. Die Berliner Rechtsanwälte Stange und Vogel, die offiziell nur privat miteinander verhandelten, mussten zur Bewältigung der Massenfälle ihre Kanzleien vergrößern. Sie erhielten für ihre abgeschirmte Tätigkeit kein Tagewerk- oder Kopfhonorar, sondern Pauschalsummen, von denen Stange jeweils die Hälfte an Vogel weiterleitete. Deren offensichtlich beträchtliche Höhe, die in Bonn stets neu begründet werden musste, ist in den Dokumenten durch drei Pünktchen ersetzt. Da sich auch andere Anwälte mit eigenen Mandaten in das offensichtlich lukrative Geschäft drängten, darunter DDR-“Staranwalt“ Friedrich Karl Kaul, war eine Vermischung von „humanitären Anliegen“ mit „kommerziellen Interessen“ nicht auszuschließen. Durch Anonymisierung ihrer Namen konnten die Schicksale zahlreicher „Betroffener“ in Form von Kurzbiographien einbezogen werden.

Von ihnen bereitete der frühere Spitzenbeamte im Bundesnachrichtendienst, Moskaus Meisterspion Heinz Felfe, der Bundesregierung nichts als Schwierigkeiten. Zwei Jahre lang konnte sie seine Auslieferung, die von der DDR unter dem Druck der Sowjetunion gefordert wurde, verhindern. 1969 musste sie jedoch nachgeben, obwohl Felfe erst sechs Jahre seiner 14-jährigen Zuchthausstrafe verbüßt hatte. Das geschah auf Drängen des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen Herbert Wehner (SPD), aber auch von Bischof Hermann Kunst - den Wehner als „Wichtigtuer aus Eitelkeit“ titulierte -, und zwar gegen die Voten des Bundesjustizministers, des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft. Andernfalls befürchtete die Regierung Kiesinger (CDU)/Brandt (SPD) einen Abbruch der „besonderen Bemühungen“, mit dem die DDR gedroht hatte. „Humanitäre Gründe“ rangierten weiterhin vor rechtsstaatlichen und Staatsschutz-Erwägungen.

Bis zum Koalitionswechsel 1969 wurden 5015 Personen unterschiedlicher „Fallkategorien“ freigekauft und zirka 2600 Familien zusammengeführt. Etwa 590 Kinder waren zu ihren Eltern im jeweils anderen Teil Deutschlands gelangt und zudem 2694 Häftlinge in den Westen sowie 2086 in den Osten entlassen worden. Die finanziellen „Gegenleistungen“ summierten sich auf zirka 226 Millionen DM. An der Abwicklung dieses für die betroffenen Bundesministerien inzwischen beherrschten Dauergeschäfts waren alle sechs Ressortchefs für gesamtdeutsche Fragen ebenso beteiligt wie wagemutige Beamte, an ihrer Spitze Ludwig Rehlinger. Sie gingen davon aus, dass das Häftlingsproblem „systembedingt“ fortbestehen werde.

Zu den Ungereimtheiten im deutsch-deutschen Beziehungsgeflecht gehörte es, dass die SPD-geführte West-Berliner Senatsverwaltung bereit war, DDR-Forderungen stärker entgegenzukommen als die Bundesregierung, und diese immer wieder auf ihren Kurs zu drängen suchte. Der Regierende Bürgermeister Heinrich Albertz soll am 17. Mai 1964 gegenüber einem Stasi-Mitarbeiter Bundesminister Erich Mende (FDP) als „Idiot“ und „Scheißer“ diskriminiert haben. Die sorgfältig gearbeitete Edition enthält eine erfreulich kurze, aber informative Einleitung der Bearbeiterin, hingegen ein fehlerhaftes Literaturverzeichnis. Ein Fortsetzungsband ist angekündigt.

Bundesministerium des Inneren und Bundesarchiv (Herausgeber): Dokumente zur Deutschlandpolitik. „Besondere Bemühungen“ der Bundesrepublik. Band 1: 1962 bis 1969. Häftlingsfreikauf, Familienzusammenführung, Agentenaustausch. Oldenbourg Verlag, München 2012. LXXX und 758 S., 84,80 €.

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Von Klaus-Dieter Frankenberger

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