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Bundesländer Nicht überall führt der Weg zum Standesamt

08.04.2002 ·  Die Stadt Dresden schickt eintragungswillige, schwule Paare in einen „entsprechend hergerichteten Besprechungsraum“, der Freistaat Bayern verlangt den Gang zum Notar.

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Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August können Lesben und Schwule einen Bund fürs Leben eingehen, der ähnliche Rechten und Pflichten wie eine Ehe zur Folge hat. Da die rot-grüne Koalition darauf verzichtet hat, das Standesamt als einzig zuständige Behörde vorzuschreiben, nehmen in einigen Bundesländern auch Notare oder Ordnungsämter die Eintragung vor.

Ohne Einschränkungen können homosexuelle Paare in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Berlin die Standesämter aufsuchen. Hier wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz umgehend umgesetzt.

Hürden auf Weg zum Standesamt

In Nordrhein-Westfalen wurde das Ausführungsgesetz der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im September verabschiedet. Bis dahin waren die Bezirksregierungen zuständig.

In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz haben die Landesregierungen den Gemeinden und Landkreisen die Entscheidung überlassen, ob das Standesamt oder eine andere Behörde für die Schwulen und Lesben zuständig ist. In diesen Ländern können gleichgeschlechtliche Partnerschaften in den meisten größeren Städten im Standesamt eingetragen werden. Eine Ausnahme ist die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart, in der die Partnerschaft im Ordnungsamt geschlossen wird. Dagegen ist das Standesamt in Saarbrücken, das als eines der schönsten in Deutschland gilt, auch Homosexuellen geöffnet.

„Entsprechend hergerichteter Besprechungsraum“

In Freistaat Thüringen, der gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz in Karlsruhe gemeinsam mit Bayern und Sachsen klagt, galt anfangs eine Übergangsregelung. Homosexuelle konnten dort ihre Lebenspartnerschaft nur beim Landesverwaltungsamt Weimar eintragen lassen. Mittlerweile entscheiden die Stadt- und Kreisverwaltungen, in welcher Behörde Lebenspartnerschaften besiegelt werden.

In Sachsen kann die Lebenspartnerschaft in den drei Regierungspräsidien Dresden, Leipzig und Chemnitz eingetragen werden. Im Dresdner Regierungspräsidium hieß es dazu, zuständig sei das Referat öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zwei Mitarbeiter des Referates würden Interessenten beraten und die Eintragung vornehmen, sagte eine Sprecherin. Die Eintragung soll in einem „ansprechend hergerichteten Besprechungsraum stattfinden“, vorgesehen sei bei Bedarf Blumenschmuck.

Bayerischer Sonderweg

Bayern geht einen Sonderweg. Der Freistaat schreibt Bindungswilligen den Gang zum Notar vor. Diese Regelung trat aber nicht zum 1. August, sondern erst drei Monate später in Kraft, da der entsprechende Gesetzesentwurf erst nach der Sommerpause im Landtag debattiert wurde. Dagegen hatten Homosexuelle in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht, die jedoch wegen fehlender Erfolgsaussicht ebenso wie ein entsprechender Eilantrag scheiterten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Klage Bayerns, Sachsens und Thüringens gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz steht noch aus. Die Unionsländer sehen im rot-grünen Lebenspartnerschaftsgesetz einen Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Schutz der Ehe. Eine endgültige Entscheidung wird erst einige Monate nach der Hauptverhandlung am 9. April erwartet.

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