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Breivik-Prozess Bezwingung des Monströsen

 ·  Ein rechtsstaatliches Urteil gegen einen Massenmörder wird nie dem menschlichen Ruf nach Rache gerecht werden können. Unzurechnungsfähig ist Anders Breivik nicht. Aber abartig.

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© dpa Breivik im April, am fünften Prozesstag im Gericht in Oslo

Aus Sicht der Opfer ist jede Strafe zu milde. Das gilt für fast alle Antworten des Rechtsstaats auf schwerste Verbrechen. Man kann das bedauern, aber im Strafprozess steht nicht das Opfer, sondern der Angeklagte im Mittelpunkt, sein Schicksal und seine Tat. Der Täter wirkt dann oft selbst als Opfer, der Staats- und Medienmacht ausgeliefert. Doch kann die Justiz, wenn sie rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet ist, dem menschlichen Ruf nach Rache und Vergeltung nicht gerecht werden. Das trifft besonders auf Verbrechen zu, die jenseits des bisher Vorstellbaren liegen.

Das Massaker von Utøya, das einen norwegischen Historiker gar den Vergleich mit der deutschen Invasion von 1940 ziehen ließ, ist nicht allein wegen der Zahl der Opfer singulär, sondern wegen der Art der Tat. Der Massenmörder war nicht Glied einer Befehlskette in einem - regelmäßig Grenzen sprengenden - Krieg, nicht Teil einer Bande im Blutrausch. Nein, er erschoss Kinder auf einer Ferieninsel, von Angesicht zu Angesicht. Vor Gericht und der Welt berief er sich auf Notwehr und wollte auch noch als zurechnungsfähig gelten.

Hat er sein Ziel erreicht? Nur, wenn man jetzt noch in seine Falle läuft. Das unabhängige Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass der Täter strafrechtlich für seine Untat verantwortlich ist. Aber: Wer zurechnungsfähig ist, kann trotzdem abartig sein. An der Aufgabe, ein Land, eine traumatisierte Gesellschaft zu „heilen“, kann die Justiz nur scheitern. Doch können ein souveränes Strafverfahren und ein nüchternes Urteil, das auf den gesetzlichen Strafrahmen von 21 Jahren beschränkt war, das Monströse der Tat wieder etwas einfangen.

Hier stand ein Mann vor Gericht, dem auch im liberalen Norwegen Sicherungsverwahrung bis an das Ende seines Lebens droht. Ihn kann man wegschließen, nicht aber seine kruden Botschaften. Dass gleichgesinnte Psychopathen auf sie hören, ist kaum zu verhindern. Wohl aber hat es jeder in der Hand, ob die Angst und der Schrecken, also der Terror, dessentwegen der Kindermörder verurteilt wurde, fortbestehen. Da dieser Terror von seiner Verbreitung lebt, müssen sich auch die Übermittler seiner Posen stets die Frage nach ihrer Verantwortung stellen. Die Opfer sollten im Gedächtnis bleiben, nicht der Täter.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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