Nun also Utøya. Fünf freie Tage hatte sich das Amtsgericht in Oslo nach den beiden ersten Wochen der Verhandlung gegen Anders Behring Breivik verordnet. Eine Atempause. Am Donnerstag begann dann mit den Aussagen von Augenzeugen und kriminaltechnischen Fachleuten zum Massenmord, den der damals 32 Jahre alte Breivik am 22. Juli des vergangenen Jahres auf der Insel Utøya begangen hat, ein neuer Abschnitt in dem Prozess; zugleich erreichten die geschilderten Details ein neues Niveau der Grausamkeit.
Dass Breivik viele seiner meist minderjährigen Opfer den Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge erschossen hat, als diese sich in der Cafeteria der Insel oder auf dem „Liebespfad“ genannten Uferweg schon in Panik oder als Zeichen ihrer Wehrlosigkeit auf den Boden gelegt und in die Ecken der Zimmer gekauert hatten, setzte nicht nur den Hinterbliebenen im Gerichtssaal 250 zu. An der Strategie der Verhandlungsparteien hingegen werden diese Erkenntnisse wohl nichts mehr ändern. Mussten sie sich anfangs noch ihre Rollen in einem Fall definieren, der nicht nur in der norwegischen Rechtsgeschichte ohne Präzedens ist, haben sie inzwischen offenbar ihre Linien gefunden.
Pannen der Polizei
Der Angeklagte selbst folgte auch am Donnerstag äußerlich ungerührt den Zeugenaussagen. Schon in der vergangenen Woche aber hat er frühere Aussagen und Selbstinszenierungen versucht zu relativieren. Er habe sich sowohl in seinem mehr als 1500 Seiten umfassenden Pamphlet als auch in den Polizeiverhören direkt nach seiner Festnahme zu „pompös“ ausgedrückt, sagte Breivik. Die fiktiven Kostüme, Titel und Orden, mit denen er sich und seine angeblichen Unterstützer in seiner Aussage zunächst ausgestattet hatte, seien Teil einer fehlgeschlagenen Strategie gewesen. Er habe übertrieben, um Anhänger zu gewinnen. „Es klingt doch besser, von einem Treffen mit angesehenen Militärexperten zu sprechen, als von vier verschwitzten Männern in einer Kellerwohnung.“ Dass ihn die Abweichungen von der Realität unglaubwürdig machen würden, habe er nicht bedacht.
Wer eine eigene Fehleinschätzung erkennt, ist zurechnungsfähig - auf diese viele Laien überzeugende Gleichung zielt Breivik offensichtlich ab. Denn die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt - die ihm bevorsteht, falls er als psychotisch und damit nicht straffähig eingestuft wird - wäre für ihn nach seiner eigenen Aussage der schlimmstmögliche Ausgang der Verhandlung. Breiviks Verteidiger Geir Lippestad, dank Glatze stets markant, als Wirtschaftsanwalt in Strafsachen aber recht unerfahren, unterstützt seinen Mandanten nur durch vereinzelte Nachfragen - etwa um seine Fähigkeit zur Haushaltsführung zu illustrieren. Vor dem Prozess hatten Lippestad und die drei ihn in dem Prozess unterstützenden Kollegen aus seiner Kanzlei noch erwogen, stärker auf die Bedeutung der Computerspiele und Actionfilme einzugehen, denen sich Breivik in den Jahren vor dem Anschlag gewidmet hat. „Aber diese Strategie haben wir aufgegeben“, gesteht Lippestad ein. Auch die lange Liste der Pannen, die der Polizei vor der Festnahme Breiviks unterlaufen sind, lässt er außen vor.
Das nun verfolgte Ziel, den Angeklagten als straffähig darzustellen, teilen Breiviks Anwälte ausgerechnet mit den rund 160 Rechtsvertretern, die von den Überlebenden des Doppelattentats und den Hinterbliebenen der Opfer als Nebenkläger benannt wurden. Sie hatten sich frühzeitig darauf geeinigt, dass eine Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung das einzig akzeptable Urteil sei. Ihre wichtigste Leistung seit Prozessbeginn besteht darin, ihre als Zeugen auftretenden Mandanten so gut auf das Aufeinandertreffen mit Breivik vorbereitet zu haben, dass sie bislang ausnahmslos ruhig und bemerkenswert sachlich wirkten.
So hat sich eine seltsame Koalition gebildet, die sich gegen die Diagnose der beiden Gerichtspsychiater Terje Tørrissen und Synne Sørheim wendet, die Breivik als „pathologisch schizophren“ und deshalb unzurechnungsfähig eingeschätzt haben. Sie sind zuletzt wegen Nachlässigkeiten in ihrem Gutachten kritisiert worden. Sie haben etwa zwei Organisationen aus dem linken politischen Spektrum nicht richtig eingeordnet, die Breivik in die Sammlung seiner Feindbilder eingereiht hatte. Er selbst hat die Gutachter der Lüge bezichtigt. Diese reagierten zurückhaltend. An einer offenen Konfrontation mit ihm sind weder sie noch die beiden Zweitgutachter interessiert, die Breivik zwar für krankhaft narzisstisch, aber doch zurechnungsfähig halten. Alle vier Gutachter sitzen im Gerichtssaal stets mit aufgeklappten Laptops in der ersten Reihe. Ausführlich zu Wort melden wollen sie sich kurz vor dem Ende der Verhandlung.
Staatsanwältin avanciert zur Sympathieträgerin
Den Ton im Gerichtssaal werden bis dahin die Staatsanwälte Inga Bejer Engh und Svein Holden angeben. Denn die Vorsitzende Richterin Wenche Elizabeth Arntzen leitet die Verhandlung zwar umsichtig, aber auch zurückhaltend. Für ihre Höflichkeit gegenüber Breivik wurde sie in der Öffentlichkeit anfangs kritisiert. Inzwischen überwiegt das Lob dafür, dass sie sich konsequent an den vorgegebenen Zeitplan hält und der Prozess reibungslos abläuft. Zur Sympathieträgerin im Gerichtssaal aber ist nicht sie, sondern die Staatsanwältin Inga Bejer Engh avanciert. Ihrer Fragetechnik und Aktenkunde musste sich Breivik ein ums andere Mal geschlagen geben, während er sich mit Svein Holden hin und wieder Wortgefechte ohne klaren Gewinner geliefert hat. Holden lässt sich gleichwohl die Lust an solchen Duellen ansehen, er formuliert seine Fragen bisweilen ironisch oder spitzfindig - und verrennt sich manchmal auf Nebenschauplätzen. Inga Bejer Engh dagegen wirkt stets konzentriert, ein Lächeln kommt ihr kaum über die Lippen. Das elegante Make-up, das ihr am ersten Verhandlungstag die Aufmerksamkeit der Fotografen sicherte, hat sie abgelegt. Ob sie für eine Gefängnisstrafe oder eine Zwangseinweisung plädieren wird, ist offen. Bislang hat sie den Täter in einigen Punkten bis zur Lächerlichkeit in Widersprüche verstrickt - und damit durchaus Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit genährt.