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BKA-Gesetz Dringend gebraucht

24.11.2008 ·  Das BKA-Gesetz hat nicht viele Freunde. Und doch ist es noch zu retten. Selbst wenn die Kritiker nicht so leicht zu überzeugen sein sollten: Das Bundeskriminalamt wird im Kampf gegen den internationalen Terrorismus dringend gebraucht.

Von Peter Carstens
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Ein Trupp sächsischer Jungsozialisten hat in der vergangenen Woche das Flaggschiff im Geleitzug der Sicherheitsgesetze versenkt. Seit ein Landesparteitag dem Antrag der Jusos zugestimmt hat, sieht sich die sächsische SPD gezwungen, im Bundesrat gegen das BKA-Gesetz zu stimmen. Weitere Länder mit sozialdemokratischen Innenministern gesellten sich schon dazu: Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Jungaktivisten und SPD-Politiker aus den Ländern haben so ein Gesetz gestoppt, das von ihren Bundespolitikern in jahrelangem Kleinklein ausgehandelt worden war – ein peinlicher Rückschlag für die Parteiführung und die Innenpolitiker der SPD in Berlin.

Doch ebenso unüberhörbar war das Schweigen der von der CDU geführten Bundesländer. Kaum eine Stimme erhob sich für das BKA-Gesetz in Thüringen, im Saarland oder in Hessen. Wo die Union zumindest den Innenminister stellt — etwa in Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Bayern —, waren allenfalls matte Protokollerklärungen zu vernehmen. Dabei hatten die Länder vor zwei Jahren mit Zweidrittelmehrheit einer Grundgesetzänderung zugestimmt, die auch die Kompetenzen des Bundeskriminalamts (BKA) erweitert. Das BKA-Gesetz soll diesen Auftrag der geänderten Verfassung lediglich ausführen. Damals herrschte Einvernehmen, das BKA bei der Bekämpfung des Terrorismus (und nur dort) mit Befugnissen der Gefahrenabwehr auszustatten, wie sie schon in jedem Landespolizeigesetz verankert sind: Observation, Hausdurchsuchung, Festnahme. Umstritten war nur die Möglichkeit zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern.

Hetzerischer Ton in der Debatte

Einige Landesregierungen scheinen inzwischen vergessen zu haben, dass ihre Polizei allein nicht imstande wäre, Terroranschläge zu verhindern, die beispielsweise in Waziristan geplant, mit Sprengstoff und Zündern aus Syrien oder Serbien vorbereitet und von deutschen Konvertiten und türkischen Einwanderern aus Neu-Ulm oder Langen ausgeführt werden könnten. Die Ermittlungen gegen vierzig oder fünfzig Verdächtige einer mutmaßlichen Terrorzelle in Baden-Württemberg zeigten im vergangenen Jahr, wie rasch selbst große Landeskriminalämter an die Grenzen ihrer technischen und personellen Möglichkeiten stoßen.

In dem langwierigen, von politischen und persönlichen Animositäten zwischen Innenminister Schäuble (CDU) und Justizministerin Zypries (SPD) geprägten Gesetzgebungsverfahren ist das gemeinsame Ziel etwas aus dem Blick geraten: die Bürger vor einem Terroranschlag zu schützen, so gut es geht und der Rechtsstaat es zulässt. Zudem gelangte ein hetzerischer Ton in die Debatte, als beispielsweise in semantischer Anlehnung an Heinrich Himmlers „Geheime Staatspolizei“ (Gestapo) vom Aufbau einer „geheim ermittelnden Staatspolizei“ gesprochen wurde. Innenminister Schäuble warf man — wie schon seinem sozialdemokratischen Vorgänger Schily — vor, er plane den Aufbau eines deutschen FBI, also einer aus Sicht der Linken verwerflichen Behörde nach amerikanischem Vorbild.

Die Innen- und Sicherheitspolitiker der Union ihrerseits zahlen derweil den Preis für mangelhaften Zusammenhalt und konzeptionelle Gebrechlichkeit in den eigenen Reihen. Schäuble, der die Öffentlichkeit eine Weile mit Interviews und Prophezeiungen in Atem gehalten hatte, schwieg nun erst verärgert und forderte dann eine neue Bundesratsverfassung. Kopfschüttelnd beklagen selbst Parteifreunde, wie wenig die Länder am BKA-Gesetz beteiligt worden seien und wie sehr der Minister das Gespräch mit ihnen gemieden habe. Wäre das anders gewesen, lautet das Argument, dann hätten Schäuble und die Fraktion auch besser auf Vorbehalte in den eigenen Reihen reagieren können.

Verfahren im Vermittlungsausschuss

Spätestens nach der Expertenanhörung im Deutschen Bundestag Mitte September hätte man wissen müssen, dass der vorliegende Gesetzentwurf jenseits der Streitigkeiten zwischen SPD und Union missverständlich formulierte oder paradoxe Regelungen enthält. Damals hatte der Chef des Bayerischen Landeskriminalamtes auch im Namen seiner Kollegen vor konkurrierenden Kompetenzen gewarnt und sich energisch dafür eingesetzt, das Bundeskriminalamt fester an ein „einhelliges und abgestimmtes Vorgehen“ mit den Landesbehörden zu binden. Auf Ablehnung stieß bei mehreren Staatsrechtlern der Wunsch des Bundeskriminalamtes nach einer Eilfallregelung bei der heimlichen Online-Durchsuchung. BKA-Präsident Ziercke legte nicht überzeugend dar, wie ein solcher Eilfall überhaupt entstehen könne. Denn früher hatte er stets beteuert, die Online-Fahndung erfordere derart komplexe und langwierige Vorarbeiten, dass sie bestimmt nur ausnahmsweise angewendet werde.

Vielleicht bietet das Verfahren im Vermittlungsausschuss SPD und Union die Chance, das torpedierte Projekt zu heben und doch noch in Kraft zu setzen. Selbst wenn die sächsischen Jusos nicht so leicht zu überzeugen sein sollten: Das Bundeskriminalamt wird im Kampf gegen den internationalen Terrorismus dringend gebraucht.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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