Bundesinnenminister Otto Schily sucht im Streit mit der Stasi-Akten-Beauftragten Marianne Birthler um die Herausgabe von Unterlagen Prominenter nach einer gütlichen Lösung.
Sein Sprecher kündigte am Montag in Berlin einen weiteren Brief an Birthler an in dem Bemühen, eine rechtsaufsichtliche Weisung zu vermeiden. Ziel sei eine Regelung, die es unnötig mache, das Bundeskabinett mit der Sache zu befassen.
Birthler bleibt hart
Am Mittag war ein Ultimatum Schilys an Birthler abgelaufen. Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Stasi-Unterlagen von Altkanzler Helmut Kohl hatte Schily die Bundesbeauftragte aufgefordert, bis Montag zwölf Uhr schriftlich zu bestätigen, dass sie künftig nur noch mit Zustimmung der Betroffenen Akten herausgeben werde. Andernfalls drohte er mit „rechtsaufsichtlichen Maßnahmen“.
Birthler hatte sich dagegen verwahrt und brieflich darauf hingewiesen, dass eine solche förmliche Weisung nur vom Kabinett beschlossen werden könne. Ministeriumssprecher Rainer Lingenthal wies darauf hin, dass der Dissens voraussichtlich vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen werde.
Muss Karlsruhe entscheiden?
Wenn Birthler bei ihrer Auffassung bliebe, würde jeder Betroffene Einspruch einlegen, der vom Gericht entweder genau wie im Fall Kohl entschieden oder bis zur höchstinstanzlichen Klärung zurückgestellt würde, was lange dauern könne.
Ziel sei ein Verfahren, mit dem Behörde und Gericht weniger belastet würden, sagte der Sprecher. Er legte Birthler nahe abzuwarten, wobei sie auch ihre Rechtsposition beibehalten könne.