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Bioethik - Standpunkte Fällt der Gesetzesschutz des Embryos?

26.01.2002 ·  Droht dem Embryonenschutz mit der Entscheidung des Bundestages zum Stammzell-Import das Ende?

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Der Bundestag soll am 30. Januar darüber entscheiden, ob er die Einfuhr embryonaler Stammzellen zulassen will. Kritiker warnen, dass eine Zustimmung das Ende des Schutzes des Embryos bedeuten könnte. FAZ.NET hat wichtigen Akteuren der Diskussion deshalb die Frage gestellt:

Wird eine Zustimmung des Bundestags zum Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland eine Übergangslösung bis zur weitgehenden Lockerung des Embryonenschutzgesetzes sein?

FAZ.NET hat zustimmende und ablehnende Stellungnahmen von Abgeordneten aller Parteien gesammelt. Die Gastbeiträge werden in fortlaufender Folge veröffentlicht.

Die Front derer, die eine Lockerung des Embryonenschutzgesetzes ablehnen, erweist sich in der Debatte als stark. Nur die FDP-Fraktion und einige Abgeordnete der CDU haben sich dafür ausgesprochen, das Gesetz zu reformieren. Ulrike Flach, Vorsitzende des Bundestagsausschusses Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, verteidigt in ihrem Beitrag diese Haltung. Unterstützung erhält Flach vom ehemaligen Generalsekretär der CDU, Peter Hintze. Er empfiehlt, deutschen Wissenschaftlern zukünftig die Möglichkeit zu geben, eine eigene Stammzelllinie zu entwickeln.

Unter den Gegnern einer Lockerung des Embryonenschutzes zeigen sich Unterschiede. Während Margot von Renesse (SPD), Vorsitzende der Enquetekommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Bundestages, eine Gesetzesreform zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschließt, weist die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Monika Knoche, jede Veränderung der gegenwärtigen Regelung zurück. Knoche wird unterstützt vom gesundheitspolitischen Sprecher der PDS, Ilja Seifert. Seifert wirft den Befürwortern der Einfuhr embryonaler Stammzellen zudem Profitstreben vor.

Eine Zwischenposition nehmen Jürgen Rüttgers (CDU) und Horst Seehofer (CSU) ein. Beide sprechen sich dagegen aus, den Embryonenschutz zu lockern und eine neue Forschung an Embryos zuzulassen, wollen aber die Forschung an bis zu einem Stichtag vorhandenen sogenannten überzähligen Embryos aus der künstlichen Befruchtung zulassen.

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