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Bioethik Kein Ende der Debatte über das therapeutische Klonen

20.06.2001 ·  Der französische Bioethik-Gesetzentwurf sieht therapeutisches Klonen nicht mehr vor. Die Debatte darüber ist aber nicht zu Ende.

Von Michael Kläsgen, Paris
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Die französische Regierung will therapeutisches Klonen selbst unter strengen Bedingungen nicht erlauben. Sie strich überraschend den umschreibenden Begriff „Zelltransfer“ aus dem Gesetzentwurf zur Reform der Bioethik-Gesetze in Frankreich.

Der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht, hatte sich am Donnerstag vergangener Woche negativ über die Absicht, therapeutisches Klonen zu erlauben, ausgesprochen. Als juristisches Beratungsorgan prüft der Staatsrat Gesetzentwürfe vor der Beratung im Ministerrat. Die Entscheidung des etwa 200-köpfigen Gremiums fiel knapp mit einer Stimme Mehrheit.

Klonen „strikt verboten“

Als die französische Regierung den Gesetzentwurf im November erstmals vorstellte, war sie sich der Risiken einer Entscheidung zugunsten des therapeutischen Klonens durchaus bewusst. Premierminister Lionel Jospin versicherte damals, dass die beim therapeutischen Klonen erzeugte Embryos nicht zu Zwecken der Reproduktion genutzt werden dürften. Jospin betonte sogar, dass das Klonen menschlicher Embryonen in Frankreich „strikt verboten“ sein werde. Dieses Argument überzeugte die Fachleute jedoch nicht.

Fachwelt uneins

Gleichwohl blieb die Fachwelt gespalten. Das Nationale Ethikkomitee sprach sich Anfang Februar mit knapper Mehrheit (17 zu 13 Stimmen) zugunsten des therapeutischen Klonens aus. Eine Menschenrechtskommission stimmte später dagegen. Präsident Jacques Chirac sprach sich am 8. Februar gegen jene Art des Klonens aus. Denn er fürchtet, dass diese Technik „trotz eines Verbotes dazu führt, dass Embryonen zu Recherchezwecken produzieren werden und dieser Umstand ein reproduktives Klonen ermöglicht“.

Diskussion über „therapeutisches Klonen“ nicht beendet

Aus Regierungskreisen verlautete, der Premierminister wolle über die Frage des therapeutischen Klonens „weiter nachdenken“. Der Gesetzentwurf, der die Rechtssprechung aus dem Jahr 1994 revidieren soll, wird dem Parlament frühestens im kommenden Jahr vorgelegt.

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