18.08.2005 · Bachelor, Master, Juniorprofessur oder Exzellenzinitiative: Unter Rot-Grün hat sich die Hochschullandschaft verändert. Doch die Bilanz ist weitgehend ernüchternd. Eine einheitliche Logik des Systems der gestuften Studiengänge fehlt.
Von Heike SchmollDer deutsche Durchschnittsprofessor nimmt von einer Reform dann Kenntnis, wenn sie vor der Tür seines eigenen Dienstzimmers angekommen ist und ihm schlimmstenfalls die Assistentenstelle weggekürzt wird. So war es auch mit der Hochschulreform, die von der rot-grünen Regierung unter der Bezeichnung „Bologna-Prozeß“ vorangetrieben wurde und sich weit umstürzender auswirkt als Humboldts Universitätsreform.
Nur wenige haben von Anfang an gesehen, wohin diese Reform führt, und sich widersetzt, die Mehrheit hat sie durch vorauseilenden Gehorsam oder Gleichgültigkeit unterstützt.
Völkerrechtlich zu nichts verpflichtet
Die Hochschulreform der rot-grünen Bundesregierung sollte vor allem die internationale Vergleichbarkeit der Studiengänge und Abschlüsse sowie die Mobilität für Studierende wie Lehrende garantieren. Denn deutsche Studienabschlüsse, so wurde allseits behauptet, seien zu wenig anerkannt. Außerdem hieß es in der Öffentlichkeit, nach dem internationalen Standard müßten akademische Abschlüsse zweifstufig sein und mit einem Bachelor- oder Master-Abschluß enden.
Schließlich hat das Bundesbildungsministerium wiederholt darauf hingewiesen, Deutschland habe sich auf der Bologna-Konferenz im Jahre 1999 zur generellen Einführung dieser Grade verpflichtet, was nicht zutrifft. Denn Deutschland hat sich völkerrechtlich zu nichts verpflichtet. Hierzulande hätten auch die deutschen Abschlüsse wie das Vordiplom und Diplom oder der Bakkalaureus und Magister beibehalten werden können. Trotzdem wurden Bachelor- und Master-Abschlüsse eingeführt, Studiengänge in sogenannte Module, also Bausteine, untergliedert und in schulische Strukturen gebracht. Inzwischen sind 110.000 der etwa 1,8 Millionen Studenten in Deutschland in einem Bachelor- oder Master-Studiengang eingeschrieben.
Ernüchternde Bilanz
Kurz vor der Konferenz der europäischen Wissenschaftsminister in Bergen in diesem Jahr hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung selbst eine ernüchternde Bilanz gezogen: Sechs Jahre nach der Bologna-Erklärung lasse sich in den sechs Vergleichsländern „keine einheitliche Logik des Systems gestufter Studiengänge“ entdecken.
Dies beziehe sich sowohl auf die umgestellten Studiengänge als auch auf ihre Dauer. Zwar diene das Modell von drei Jahren für den Bachelor und von zwei Jahren für den Master als Grundmodell, doch gebe es erhebliche Abweichungen.
Rückgang der Mobilität
Im Vereinigten Königreich etwa dauerten die Master-Studiengänge meist nur ein einziges Jahr. Die Briten forderten besonders energisch, „daß alles unternommen werden muß, um irgendwelche gesamteuropäische Verbindlichkeit in der curricularen Gestaltung und Qualitätssicherung zu verhindern“, heißt es in der Studie des Bundesbildungsministeriums.
Ein britischer Fachmann meint zu den unterschiedlichen Diskussionen über Bologna: In Deutschland werde eine Fülle von Reformen betrieben und in der Diskussion laufend auf andere Länder Bezug genommen, „selbst wenn diese mißverstanden und eher als Vorwand für ganz spezifische Reformlösungen herangezogen würden“. Das Bundesbildungsministerium muß selbst zugeben, daß es entgegen allen Erwartungen eher einen Rückgang als eine Steigerung der Mobilität Studierender geben werde.
Mittelmäßige Hochschullehrer
Auch unter den Hochschullehrern ist die Bereitschaft gesunken, die Hochschule zu wechseln. Durch die neue, vermeintlich „kostenneutrale“ W-Besoldung mit einem wesentlich niedrigeren Grundgehalt für Professoren, die von der derzeitigen Regierung eingeführt wurde, überlegt sich jeder C4-Professor, ob er eine Verschlechterung seiner Bezüge durch die Annahme eines Rufes riskiert.
Denn die Leistungszulagen, die mögliche Einbußen ausgleichen sollen, sind zum einen nicht ruhegehaltsfähig, zum andern können sie häufig nicht von der Universität gezahlt werden, die den Ruf ausspricht. Langfristig ist zu befürchten, daß viele Fakultäten eher mittelmäßige Hochschullehrer berufen, weil dann der gemeinsame Finanztopf der Leistungszulagen der älteren Stelleninhaber unangetastet bleibt. Durch die Berufung eines hervorragenden Kollegen griffen sie sich nur selbst in die Tasche.
Juniorprofessur als Königsweg?
Zu den ehrgeizigsten Projekten gehörte im Rahmen der Hochschulreform die Einführung des sogenannten Juniorprofessors. Der neue Qualifikationsweg sollte jüngerem Nachwuchs den Weg in die Hochschullehre öffnen und ihn aus der „Knechtschaft der Professoren“ befreien. Um der Juniorprofessur den Erfolg zu sichern, verbot das Bundesbildungsministerium die Habilitation. Erst als das Bundesverfassungsgericht am 27. Juli 2004 nicht nur die Juniorprofessur als Königsweg, sondern das gesamte Hochschulrahmengesetz für null und nichtig erklärte, wurden Juniorprofessur und Habilitation wieder zu gleichberechtigten Zugangswegen zur Professur.
In ungewöhnlicher Deutlichkeit hat das Gericht in seinem Urteil festgestellt, daß die Bundesregierung nicht in der Lage war, den Sinn und Zweck der Juniorprofessur überhaupt darzulegen, und auch nicht erklären konnte, warum die Juniorprofessur der schnellere Weg zum wissenschaftlichen Erfolg sein solle. Karlsruhe hat das Bundesbildungsministerium in seine Schranken verwiesen und hochschulpolitischen Detailregelungen aus Berlin einen Riegel vorgeschoben.
Niederlage bei Studiengebühren
Inzwischen hat das Bundesbildungsministerium wohl selbst erkennen müssen, daß der Wettbewerbsvorteil des Juniorprofessors nur über die rechtswidrige Ausschaltung jeglicher habilitierter Konkurrenz gesichert werden konnte, und deshalb von kurzer Dauer war. Gleichwohl wurde versucht, dem Juniorprofessor zu einer größeren Arbeitsplatzsicherheit zu verhelfen als dem Habilitierten. Während dieser sich selbst darum bemühen mußte, andernorts eine Anstellung zu finden, soll der Juniorprofessor auch durch Hausberufung laufbahnartig zum Lehrstuhlinhaber aufsteigen können.
Eine weitere Niederlage in Karlsruhe mußte die Bundesregierung bei den Studiengebühren hinnehmen. Das Verbot der Studiengebühren wurde im Januar dieses Jahres für nichtig erklärt. Ein Bundesgesetz zur Erhebung der Studiengebühren sei nur dann zulässig, so die Karlsruher Richter, wenn sich abzeichnete, daß die finanzielle Beteiligung der Studierenden in einzelnen Ländern zu einer mit dem „Rechtsgut Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ unvereinbaren Benachteiligung der Bewohner dieser Länder führe, befanden die Verfassungsrichter.
Exzellenzprogramm
Nach zähen Verhandlungen mit den Ländern ist es vor kurzem gelungen, die sogenannte Exzellenzinitiative, ein Förderprogramm für die Hochschulen, wirksam werden zu lassen. In einem gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Wettbewerb können sich Universitäten bis Mitte September mit Konzepten um insgesamt 1,9 Milliarden Euro bewerben, die allerdings nicht zum Forschungsetat hinzugekommen sind, sondern an anderer Stelle gekürzt wurden. Die betroffenen Wissenschaftler sehen sich durch die knappe Abgabefrist enormem Zeitdruck ausgesetzt. Insgesamt sollen 40 Graduiertenschulen, 30 sogenannte Exzellenzcluster und zehn Hochschulen für „Zukunftskonzepte zum Ausbau der Spitzenforschung“ gefördert werden.
Mit dem Exzellenzprogramm rücken alle Beteiligten von der jahrelang behaupteten Gleichheit aller deutschen Universitäten ab. Die Professoren selbst wollen diesen Wettbewerb, allerdings haben gerade die renommierten Professoren immer weniger Zeit für Forschung und Lehre. Das Wissenschaftsmanagement raubt ihre Zeit. Viele von ihnen treten resigniert in den Ruhestand und fragen sich, ob die Freiheit der Wissenschaft durch hochschulrechtliche Überreglementierung durch den Bund oder die Länder nicht dauerhaft Schaden nimmt.
Heike Schmoll Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
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