Nach dem Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit religiös motivierter Beschneidungen hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Hoffnung auf eine höchstrichterliche Entscheidung geäußert. „Ein klärendes Wort eines obersten Gerichts, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das allerbeste“, sagte sie der Zeitung „Augsburger Allgemeine“.
Dies gelte auch für eine mögliche gesetzliche Regelung der Beschneidung, wie sie muslimische und jüdische Verbände fordern. „Auch ein Gesetz würde - gleich wie es ausfällt - mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden“, sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger. „Es geht um grundsätzliche Fragen und verschiedene Grundwerte, die Frage, was Bestandteil der Religionsausübung ist, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“
Westerwelle: „Urteil hat international Irritationen ausgelöst“
Zuvor hatte ihr Parteikollege Außenminister Guido Westerwelle das Kölner Urteil kritisiert: Dieses habe „international Irritationen ausgelöst“; als weltoffener Staat müsse Deutschland religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck von Vielfalt schützen.
Das Kölner Landgericht hatte in seiner Entscheidung die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da diese nicht dem Wohl des Kindes diene. Dessen Körper werde durch die im Islam und im Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“. Das rechtskräftige Urteil ist für andere Gerichte allerdings nicht bindend.
Deutscher Botschafter trifft Knesset-Abgeordnete
In Israel beschäftigt das Urteil - trotz einer akuten Koalitionskrise - weiterhin die Politik. Der für Diaspora-Angelegenheiten zuständige Parlamentsausschuss lud den deutschen Botschafter in Tel Aviv, Andreas Michaelis, ein, um die Folgen der Gerichtsentscheidung zu erläutern. Der Likud-Abgeordnete Danny Danon brachte dabei seine Sorge um das jüdische Leben in Deutschland zum Ausdruck. Der Abgeordnete Nissim Zeev von der sefardisch-orthodoxen Schas-Partei sagte, Juden hätten selbst Lebensgefahr nicht gescheut, um ihre Traditionen aufrechtzuerhalten.
Teilnehmer berichteten jedoch von einer freundlichen Atmosphäre in der Sitzung am Montag. Michaelis erläuterte dort die Rechtslage, wie er es zuvor in einem Brief an den Parlamentsvorsitzenden Reuven Rivlin getan hatte. Der Botschafter stellte klar, dass das Kölner Urteil eine Einzelfallentscheidung sei, die keine bindende Wirkung für andere Gerichte habe. Auch verwies Michaelis auf die Aussagen seines Außenministers: Westerwelle habe schon deutlich gemacht, welch große Bedeutung die Bundesregierung der Religionsfreiheit und der religiösen Toleranz beimesse.
Außerdem berichtete Michaelis den israelischen Parlamentariern, in Deutschland werde über die Folgen des Kölner Urteils lebhaft diskutiert. Die Bundesregierung werde das Urteil und seine möglichen Konsequenzen sehr genau und in Ruhe prüfen. Michaelis bat den Parlamentsvorsitzenden, seinen Brief auch an die anderen Abgeordneten weiterzuleiten.
Genderismus
udo fischer (udo44)
- 12.07.2012, 14:21 Uhr
@ Heinz Hertlein „Hier stehen Dogmen gegen Dogmen.“
Claus Trophob (kilowatt)
- 11.07.2012, 12:13 Uhr
Weltanschauung
Heinz Hertlein (Ice62)
- 10.07.2012, 20:59 Uhr
Woher kommt diese Unversöhnlichkeit?
Alfred Vomberg (A.Vomberg)
- 10.07.2012, 19:59 Uhr
Gegen das Beschneidungsritual an religionsmündigen Jungen ...
Closed via SSO (thammbe)
- 10.07.2012, 19:38 Uhr