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Beschäftigungspolitik Langzeitarbeitslose müssen weiter warten

 ·  Auf weniger Arbeitslosengeld und Kündigungsschutz hat sich das Kabinett geeinigt. Überraschend wurde aber das Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose nicht verabschiedet.

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch das geplante staatlich geförderte Beschäftigungsprogramm für 100.000 Langzeitarbeitslose überraschend vertagt. Wie vorgesehen verabschiedete das Kabinett jedoch den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Arbeitslosengeldes und zur Lockerung des Kündigungsschutzes.

„Das Programm ist nicht verabschiedet worden", sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Zu den Gründen wollte sie sich nicht äußern. Aus Regierungskreisen hieß es jedoch, Unstimmigkeiten über den Finanzierungsweg hätten dazu geführt, daß die Verabschiedung verschoben worden sei.

Laut Kabinettsvorlage sollte das Sofortprogramm bis Ende 2004 knapp 870 Millionen Euro kosten, wovon rund 240 Millionen auf dieses Jahr entfielen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) wollte im laufenden Jahr per Umlage alle Ministerien zur Finanzierung heranziehen. Diesen Weg war Eichel bereits gegangen, um 100 Millionen Euro für das Jugendförderungsprogramm Jump Plus aufzubringen.

Weniger Arbeitslosengeld und Kündigungsschutz

Der Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Arbeitslosengeldes und zur Lockerung des Kündigungsschutzes passierte jedoch das Kabinett. Demnach sollen Arbeitslose bis 55 Jahre nur noch zwölf Monate, Ältere 18 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Die Gewerkschaften kritisierten den Vorstoß scharf. Die Neuregelung des Kündigungsschutzes sieht vor, daß Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten künftig befristet Mitarbeiter einstellen können, ohne daß damit für alle Mitarbeiter der Kündigungsschutz ausgelöst wird.

Das IG-Metall-Vorstandsmitglied Horst Schmitthenner hält die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für „verfassungsrechtlich angreifbar“. Das Bundesverfassungsgericht habe sehr hohe Anforderungen an die Zulässigkeit eines Eingriffs in bereits erworbene Anwartschaften gestellt, erklärte der Sozialpolitiker. Schmitthenner appellierte an die Bundesregierung, verfassungsrechtliche Standards einzuhalten. „Das ist das absolute Minimum, wenn schon nicht Gesichtspunkte der sozialen Gerechtigkeit und der ökonomischen Sinnhaftigkeit angemessen berücksichtigt werden“, sagte er. Nach Aussage des Gewerkschafters hat ein Arbeitnehmer nach Vollendung des 47. Lebensjahres bereits eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld für 22 Monate erworben.

DGB-Umfrage: Sparkurs der Bundesregierung kritisiert

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes polis teilen 60 Prozent der Arbeitnehmer die Kritik der Gewerkschaften am Sparkurs der Bundesregierung, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund mitteilte. Sie seien der Meinung, der harte Konsolidierungskurs behindere die Wachstumskräfte, hieß es. Auf eindeutige Ablehnung der 1.013 Befragten stößt der Plan der Bundesregierung für die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. 38 Prozent stimmten dem Vorstoß zu, 59 Prozent lehnten ihn ab. Weniger als die Hälfte der Befragten finden den Angaben zufolge, daß die Vorschläge der Agenda 2010 „alles in allem in die richtige Richtung gehen“. Ein Drittel der Befragten sehen die Bundesregierung grundsätzlich auf dem falschen Weg. Die Umfrage wurde im Auftrag des DGB durchgeführt.

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Von Günther Nonnenmacher

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