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Berufungsprozess Bewährung statt Haft für Mügeln-Täter

16.07.2008 ·  Nach den fremdenfeindlichen Übergriffen auf acht Inder im sächsischen Mügeln im August 2007 muss einer der Täter doch nicht für acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig wandelte das Urteil des Amtsgerichts Oschatz in eine achtmonatige Bewährungsstrafe um.

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Rund elf Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln hat das Landgericht Leipzig in einem Berufungsverfahren die Verurteilung eines 23 Jahre alten Täters zu acht Monaten Gefängnis gekippt und zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist beträgt nun drei Jahre.

Der Mann war im Dezember 2007 als einer der Rädelsführer der Ausschreitungen vom Amtsgericht Oschatz wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Nach rund einstündiger Verhandlung kam das Gericht am Mittwoch zu dem Schluss, dass die den Angeklagten entlastenden Aspekte eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 10 Ns 608 Js 50888/07).

Ermittlungen gegen sechs deutsche und vier Inder

Bei den Ausschreitungen in der Nacht zum 19. August 2007 wurden 14 Menschen verletzt. Bei einem Volksfest in dem sächsischen Ort hatten etwa 50 Menschen acht Inder bedrängt, die sich in einer Pizzeria verbarrikadierten. Es wurden ausländerfeindliche Parolen gebrüllt. Der 23-Jährige hatte bei der Attacke mit einem Lichtschutzgitter die Glasscheibe der Eingangstür eingeschlagen. Den Ereignissen war eine Rangelei im Festzelt vorausgegangen.

Video: Haftstrafe im Mügeln-Prozess

Das in Oschatz gegen den 23 Jahre alten Täter gesprochene Urteil war das bisher härteste. Gegen einen anderen Beteiligten wurde eine Geldstrafe von 600 Euro verhängt. Ein 22 Jahre alter Mann erhielt einen Strafbefehl von 2625 Euro, gegen den er Widerspruch einlegte. Er wurde daraufhin zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Auch er ging in Berufung. Laut Staatsanwaltschaft wird derzeit noch gegen sechs Deutsche und vier Inder wegen Körperverletzung ermittelt.

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