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„Berliner Erklärung“ Ein bescheidener Kompromiss

24.03.2007 ·  Die „Berliner Erklärung“ der EU ist ein Kompromiss. Denn das Wort Verfassung kommt in ihr nicht vor. Ob sie dennoch den erhofften öffentlichen Schwung entfaltet, ist ungewiss. Ein Kommentar von Klaus-Dieter Frankenberger.

Von Klaus-Dieter Frankenberger
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Die „Berliner Erklärung“ ist, wie so vieles in der Europäischen Union, das Ergebnis des Abgleichs unterschiedlicher Interessen und Präferenzen. Sie ist ein Kompromiss, für dessen Bescheidenheit sich die federführende Bundesregierung nicht entschuldigen muss. Auch nicht dafür, dass das Wort „Verfassung“ nicht vorkommt. Es ist in London und Prag, in Frankreich und den Niederlanden zu einem Reizwort geworden, das die gesamte Reformdebatte belastet hat.

Es schadete mehr, als es dienlich war. Dass in dem Text wiederum der Euro als Stärke Europas gerühmt wird, hätte man noch zu Wochenbeginn nicht für möglich gehalten. Schließlich gehört die Mehrheit der EU-Mitglieder der Währungsunion nicht an - und vor allem hält Britannien politisch von der Euro-Zugehörigkeit nichts und wirtschaftlich wenig. Es mag mit der Phase seines Regierens zusammenhängen, dass Blair sich in die Erwähnung fügte: Seine Tage sind gezählt.

Reformen für die Arbeit der Unionsorgane

Der Verzicht auf den leidigen Verfassungsbegriff bedeutet freilich nicht, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft das Ziel der Vertragsreform aufgegeben hätte. Sie bedient sich nur einer schlichteren Wortwahl: Bis zum Jahr 2009 soll die Union auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage gestellt werden.

50 Jahre Europäische Union

Man ahnt, dass sich auf dem neuen Klappentext eines neuen Reformvorschlags eine Variante von „Grundlagenvertrag“ finden wird. Das käme jenen entgegen, die eine Verfassung schon immer für zu ehrgeizig oder für unangemessen gehalten haben. Die Protagonisten institutioneller Reformen bekämen genau das: Reformen, die der Arbeit der Unionsorgane zugute kämen.

Demokratische Ferne als Grundmangel

Dieser Pragmatismus ist vernünftig; eine Auffassung wie die des italienischen Regierungschefs Prodi, dass die EU ohne Verfassung zugrunde gehen würde, ist dummes Zeug. Die Union funktioniert - nicht optimal, aber auch nicht so schlecht wie oft behauptet. Wenn sie einen Grundmangel hat, dann ist es ihre demokratische Ferne.

Die „Berliner Erklärung“ könnte also den Weg aus der „Verfassungskrise“ weisen. Aber wird sie auch den erhofften öffentlichen Schwung entfalten und die Begeisterung des Publikums für diese Union wecken? Vielleicht. Eines steht außer Zweifel: Wer die Bestandsaufnahme der historischen Leistungen und der künftigen Aufgaben liest, der wird die europäische Einigung schwerlich gering schätzen oder auf die Idee kommen, sie habe sich erledigt.

Quelle: F.A.Z., 24.03.2007, Nr. 71 / Seite 1
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Jahrgang 1955, verantwortlicher Redakteur für Außenpolitik.

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