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Sonntag, 12. Februar 2012
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Benachteiligung Homosexueller Überlegtes Verhalten

17.08.2010 ·  Die erbrechtliche Gleichstellung Homosexueller konnte das Bundesverfassungsgericht leicht verkünden - es urteilte ohnehin nur über Altfälle. Doch den Toleranzförderern in der Koalition geht es um mehr: die völlige Gleichstellung.

Von Georg Paul Hefty
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Wer hat da behauptet, diese schwarz-gelbe Wahlperiode habe kein Projekt? Er muss blind gewesen sein - oder er hat sich vom Gerede über Steuersenkungen blenden oder nerven lassen. Die Koalition hat für die zur Verfügung stehenden Jahre durchaus ein Ziel, und sie weiß sich darin sogar einig mit vielen Einzelnen in den Oppositionsparteien. Der FDP-Vorsitzende, Vizekanzler und Außenminister Westerwelle, ist die treibende Kraft, die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die vollstreckende Powerfrau: „Wir wollen den Gedanken der Toleranz in der Welt befördern.“

Großartig! Wer wollte dem widersprechen? Niemand, wenn nicht doch der Zusatz misstrauisch machen würde: „Aber wir wollen auch nicht das Gegenteil erreichen, indem wir uns unüberlegt verhalten.“ Derlei taktische Finesse deutet meist darauf hin, dass es doch nicht um eine die gesamte Menschheit beglückende Idee geht, sondern um eine Klientelpolitik, die durchaus Widerstände der Mehrheit hervorrufen könnte.

Die völlige Gleichstellung

Und die Überzeugung der Bürgermehrheit ist in der Demokratie entscheidend - nur nicht wenn das Bundesverfassungsgericht spricht. Das hat nun entschieden, dass im Erbrecht homosexuelle Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen seien. Den jahrzehntelangen Verfassungsgrundsatz, dass die Ehe besonders privilegiert und wohl nicht anderem gleich sei, konnte das Gericht dank einer Zufälligkeit besonders leicht wegwischen. Denn es urteilte nicht über die aktuelle, sondern über eine alte Regelung, die der Gesetzgeber selbst schon korrigiert hat. Im geltenden Recht haben eingetragene Lebenspartner ebenso wie Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, der Unterschied kommt erst darüber hinaus zum Tragen. Die alte Regelung hatte hingegen die Eheleute fünfzigfach bevorzugt; da regt sich sogar bei Konservativen Verständnis für die Anordnung, dies zu ändern.

Die Altfälle halten nun als Vorwand dafür her, die Einwände zu beschämen und die völlige Gleichstellung zu erreichen. Die Toleranzförderer hatten keineswegs nur auf Karlsruhe gewartet, die Justizministerin arbeitet längst an einem gleichgerichteten Gesetzentwurf. Und wahrscheinlich liegt auch schon ein Entwurf für die Gleichstellung homosexueller Paare im Adoptionsrecht bereit. Die Ehe droht allmählich tatsächlich des „besonderen Schutzes der staatlichen Ordnung“ zu bedürfen.

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