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Balkankrieg Bomben aus heiterem Himmel

15.10.2003 ·  Serben verklagen Deutschland auf "angemessene Geldentschädigung" für erlittenes Leid und den Tod naher Angehöriger. Es geht um einen Musterprozeß, darin sind sich alle Beteiligten einig.

Von Peter Schilder
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Um große Politik, um Krieg und Frieden, ist es am Mittwoch vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts gegangen und gleichzeitig um deren Auswirkungen für die Bevölkerung. 35 Personen aus der serbischen Ortschaft Varvarin, etwa 180 Kilometer südlich von Belgrad, klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland und fordern eine "angemessene Geldentschädigung" für erlittenes Leid und den Tod naher Angehöriger; sie beklagen zehn Tote und 17 Verletzte. Für das Urteil gibt es noch kein Vorbild, denn noch nie war die Bundesrepublik in dieser Weise angeklagt.

Am 30. Mai 1999, etwa zwei Wochen vor dem Ende des Nato-Einsatzes gegen das Serbien des Diktators Milosevic, hatten Kampfflugzeuge der Nato gegen 14 Uhr zwei Angriffswellen auf eine kleine Stahlbrücke über die Moravia ganz in der Nähe von Varvarin geflogen. Es war ein sonniger, ein schöner Tag, wird auch noch einmal vor Gericht erinnert. Das orthodoxe Dreifaltigkeitsfest wurde gefeiert und deshalb war Markttag. Von 355 Marktständen ist die Rede und entsprechend vielen Besuchern in dem Ort. Die Flugzeuge kommen aus heiterem Himmel, treffen die Brücke und das Mädchen Sanja, 15 Jahre alt, das mit zwei Freundinnen zum Fluß gegangen war. Sanja stirbt kurze Zeit später sowie einige Angler. Hunderte stürmen an den Fluß, um zu helfen. Da kam die zweite Angriffswelle, die noch mehr Opfer forderte.

Bundesrepublik als Mittäter angeklagt

Die Bilder, die der Klageschrift beigefügt sind, "sind an Grausamkeit kaum zu überbieten", faßt der Vorsitzende Richter Sonnenberg zusammen. Am Ablauf des Vorgangs wie an seinen Folgen gibt es keinen Zweifel. "Aber wir müssen uns ihm unter rechtlichen Gesichtspunkten nähern", sagt Sonnenberg. Unumstritten ist auch, daß keine deutschen Flugzeuge und Piloten an der Aktion beteiligt waren. Aber Deutschland hat im Nato-Rat am 8. Oktober 1998 dem Einsatz auf dem Balkan zugestimmt, vier Tage später im Bundestag diesen Beschluß nachvollzogen und im Februar darauf den Einsatz deutscher Soldaten beschlossen. So schreiben die Kläger. Sie sehen die Bundesrepublik als Mittäter. Deshalb klagen sie gegen Deutschland. Sanjas Vater, Milenkovic, der Bürgermeister in Varvarin ist, sagt später, um Amerika zu verklagen, fehlten die rechtlichen und finanziellen Mittel. "Bis zum heutigen Tag" sieht er "keinen Grund, warum meine Tochter es verdient haben sollte, an diesem Tag umzukommen." Da wird seine Motivation erkennbar. Vom Gericht wünscht er sich ein gerechtes Urteil.

Richter Sonnenberg gibt die Last zu erkennen, die dies bedeutet. Nicht alle Tage habe eine Zivilkammer mit dem Völkerrecht zu tun, gesteht er. Er führt auf, was in Frage kommt: Bis vor kurzem galt im internationalen Recht, daß Kriegsfolgen nur unter Staaten zu regeln seien, aber nicht zwischen einzelnen Opfern und Staaten. Das hat der Bundesgerichtshof im Juli dieses Jahres noch bestätigt, in der Frage des Massakers, das die SS im griechischen Distomo angerichtet hatte. Aber das höchste Zivilgericht hat ausdrücklich offengelassen, ob das heute noch so gilt. Hierauf gründet sich die Hoffnung der Kläger. Schwerlich kommt wohl das Amtshaftungsrecht zum Tragen. Das ist für Schäden im Dienst, zum Beispiel für Manöverschäden zuständig. Daß die Bundesrepublik verklagt werden kann, steht nicht in Frage, auch nicht die Zuständigkeit des Bonner Landgerichts, denn in Bonn hat das Verteidigungsministerium seinen Hauptsitz.

Es geht um Politik

Es geht um einen Musterprozeß, darin sind sich alle Beteiligten einig. Es geht um Entschädigungssummen zwischen 5000 und 60 000 Euro. Weitere Verfahren sind in Vorbereitung. Aber es geht vor allem um die Frage der rechtlichen Verantwortung - und es geht um Politik. Rechtsanwalt Dost wird am deutlichsten. Er hat zunächst alle Kläger vertreten und vertritt jetzt nur noch eine. Es soll Streit um Geld gegeben haben, um Forderungen und um Honorare. Juristisch bezieht er sich auf das Zusatzprotokoll zum Genfer Abkommen, in dem der Schutz der Zivilbevölkerung gefordert ist. Er behauptet, daß zivile Ziele bewußt angegriffen worden sind. Der Bundesregierung wirft er vor, im Nato-Rat eben nicht ihr Veto eingebracht und sich überhaupt an dem Krieg beteiligt zu haben. Der ja auch geführt worden ist, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern, worauf die Rechtsvertreter des Bundes verweisen und Ausdrücke wie Aggressionskrieg zurückweisen.

Dost hat wenige Tage vor der Verhandlung noch 50 Seiten Schriftsatz eingereicht und die Anlagen dazu wurden im Gerichtssaal an die Beklagten weitergereicht. Die müssen gegebenenfalls Stellung nehmen. Am 10. Dezember um 11.30 Uhr will das Gericht einen Beschluß verkünden. Es wird nicht der letzte sein.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.10.2003, Nr. 240 / Seite 4
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