14.01.2008 · Knapp fünf Monate nach den fremdenfeindlichen Übergriffen im sächsischen Mügeln haben Richter die Strafe gegen einen der Tatbeteiligten verschärft. Der Mann wurde wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Knapp fünf Monate nach den fremdenfeindlichen Übergriffen im sächsischen Mügeln hat das Amtsgericht Oschatz die Strafe gegen einen der Tatbeteiligten verschärft. Der 22 Jahre alte Mann wurde wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Er muss außerdem eine Geldstrafe von 1000 Euro bezahlen. Das Geld solle der Hilfsorganisation Weißer Ring zugute kommen, die sich um Opfer von Kriminalität kümmert.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig wollte das Verfahren gegen den 22 Jahre alten Mann ursprünglich per Strafbefehl - und damit ohne Verhandlung - beenden. Der junge Mann akzeptierte aber die Geldstrafe von 2625 Euro nicht und legte Widerspruch ein.
Ausländerfeindliche Parolen
Das Amtsgericht Oschatz sah er nun als erwiesen an, dass der Mann in der Nacht zum 19. August 2007 vor der Pizzeria in Mügeln ausländerfeindliche Parolen gerufen hat. Dies hatten zwei Polizisten ausgesagt und sich dabei auf die Vernehmung zweier Zeuginnen berufen. Die beiden Frauen hatten zum Prozessauftakt vor einer Woche allerdings angegeben, sich an das Geschehen nicht mehr erinnern zu können. Daraufhin hatte das Gericht die Entscheidung vertagt und die Vernehmungsbeamten vorgeladen. Die Verteidigung will laut Gerichtssprecherin gegen das Urteil beim Landgericht Leipzig Widerspruch einlegen.
In der Nacht zum 19. August hatten rund 50 Deutsche während des Stadtfestes in Mügeln nach einem Streit acht Inder brutal angegriffen und über den Marktplatz verfolgt. Danach verschanzten sich die Inder in einer Pizzeria vor den Verfolgern, unter denen auch der 22 Jahre alte Mann gewesen sein soll. Insgesamt wurden bei dem Angriff 14 Menschen verletzt, darunter alle acht Inder.