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Volksabstimmung Schweiz stimmt für „Ausschaffung“

28.11.2010 ·  Die Schweizer haben für die „Ausschaffung“ von strafrechtlich verurteilten Ausländern gestimmt. Laut Hochrechnungen erhielt das Volksbegehren der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) eine deutliche Mehrheit.

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Die Schweizer haben am Sonntag für ein hartes Vorgehen gegen kriminelle Ausländer gestimmt. Sie unterstützten mit einer deutlichen Mehrheit ein Volksbegehren der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), die laut Hochrechnungen 53 Prozent betrug.

Mit dem Ergebnis in der Volksabstimmung über die „Ausschaffung“ von strafrechtlich verurteilten Ausländern gerät die Schweiz ein weiteres Mal in Konflikt mit dem Völkerrecht. Die Regierung hatte vor der Abstimmung außerdem vor einer Verletzung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU gewarnt, da der SVP-Vorschlag keine Einzelfallprüfung bei der Ausweisung von Ausländern mehr vorsehe.

Vor einem Jahr war die SVP schon mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich gewesen, mit der in der Schweiz der Bau neuer Minarette verboten worden war. Bei einer überdurchschnittlich hohen Beteiligung von gut 52 Prozent stimmten vor allem Westschweizer Kantone wie Genf, Jura und Neuenburg gegen das Volksbegehren. In der Deutschschweiz war es nur Basel-Stadt.

Dagegen erfuhr die Initiative in den ländlichen Kantonen der Innerschweiz eine besonders deutliche Mehrheit.

Es droht der Verlust des Aufenthaltsrechts

Nach der vom Volk angenommenen Verfassungsänderung verlieren in der Schweiz lebende Ausländer automatisch ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie wegen bestimmter Straftaten wie schwere Gewalt- und Sexualdelikte, Drogenhandel und Einbrüche verurteilt werden. Auch das Erschleichen von Leistungen aus den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe sind Ausweisungsgründe. Darüber hinaus sollen solche Ausländer mit einer mehrjährigen Wiedereinreisesperre belegt werden. Das Parlament hat jetzt fünf Jahre Zeit, die Verfassungsänderung gesetzlich auszugestalten.

Regierung und die bürgerlichen Parteien hatten dem SVP-Vorstoß eine eigene Verfassungsänderung entgegengestellt. Sie verband die Ausweisung nicht mit bestimmten Straftaten, sondern mit der angedrohten oder verhängten Strafe. Des weiteren bekräftigte sie die schon bisher bestehenden Einzelfallprüfungen bei der Ausweisung und hob auf rechtsstaatliche Grundsätze wie die Verhältnismäßigkeit, die Menschenrechte und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU ab. Außerdem hätte sie das Gebot der Integrationsförderung von Ausländern in der Verfassung verankert. Sozialdemokraten, Gewerkschaften und Grüne hatten sowohl den Vorschlag als auch den Gegenentwurf abgelehnt.

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Von Timo Frasch

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