25.01.2012 · Gesetze wie das zum Völkermord an den Armeniern, das der französische Senat billigte, sind zu Recht umstritten: Der Gesetzgeber sollte historische Urteile Historikern überlassen. In der Gegenwart schaffen sie vor allem politische Konflikte.
Von Günther NonnenmacherSeit mehr als zehn Jahren gibt es eine bittere Auseinandersetzung zwischen Frankreich und der Türkei. 2001 hatte die Nationalversammlung den Genozid an den Armeniern gesetzlich anerkannt. Der Streit ist neu aufgeflammt, weil dieses Gesetz nun strafrechtlich bewehrt worden ist, so wie zuvor schon das Leugnen der Vernichtung der europäischen Juden durch das Nazi-Regime.
Gegen solche Gesetze - wie auch gegen das deutsche gegen die "Auschwitz-Lüge" - werden mit Recht prinzipielle Bedenken vorgebracht: Der Gesetzgeber sollte historische Urteile den dazu Berufenen, den Historikern, überlassen. In der Gegenwart schaffen sie vor allem politische Konflikte. Das lässt sich an den Reaktionen in Ankara ablesen, die man nur als nationalen Furor bezeichnen kann.
In europäischen Ländern, die sich den dunklen Seiten ihrer Geschichte stellen, wenn auch manchmal zögernd und unter Schmerzen, wird das als Zeichen kollektiver moralischer Unreife angesehen. Politisch gesehen, stärkt dieser Historienstreit antiwestliche Strömungen in Ankara; er vertieft den Graben zwischen der Türkei und Europa.
"Der Gesetzgeber sollte historische Urteile Historikern
ueberlassen. In der Gegenwart
nikolaus hesse (firenzass)
- 25.01.2012, 18:00 Uhr
Wahrheit
Arno Pielenz (Schneeleib)
- 25.01.2012, 16:38 Uhr
Grundsätzlich verschieden
Markus Roßdeutscher (MarkusRossdeutscher)
- 25.01.2012, 16:32 Uhr
"Der Gesetzgeber sollte historische Urteile Historikern
ueberlassen. In der Gegegnwart
nikolaus hesse (firenzass)
- 25.01.2012, 16:27 Uhr
Wir würden unseren Freund Herrn Erdogan nicht reizen !!!
Harry Danckert (harryDan)
- 25.01.2012, 16:00 Uhr