31.01.2008 · Studentinnen dürfen an türkischen Hochschulen bislang kein Kopftuch tragen. Das soll sich jetzt ändern - Regierung und Opposition haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Land streitet um das laizistische Erbe von Atatürk.
Von Rainer Hermann, IstanbulDer Verfassungsausschuss des türkischen Parlaments wird an diesem Freitag die Debatte über die Verfassungsänderungen aufnehmen, die 347 Abgeordnete der regierenden AKP und der oppositionellen „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP) als gemeinsamen Entwurf zur Aufhebung des Kopftuchsverbots an den türkischen Universitäten eingebracht haben. Das teilte der Ausschussvorsitzende Burhan Kuzu von der AKP mit. Das Plenum könnte am 5. Februar nach der ersten Lesung den Änderungen zustimmen, die zweite Lesung könnte am 8. Februar erfolgen.
Der gemeinsame Entwurf von AKP und MHP sieht Änderungen in den Artikeln zehn und 42 der Verfassung vor sowie im Paragraphen 17 des Gesetzes zum Hochschulleitungsrat (YÖK). Der neue Verfassungsartikel zehn, der den Gleichheitsgrundsatz postuliert, soll den Zusatz erhalten, dass dieser Grundsatz auch für die Nutzung der öffentlichen Dienstleistungen gelte. Dem Artikel 42 zum Recht auf Erziehung wird hinzugefügt, dass keine Person des Rechts auf höhere Bildung beraubt werden dürfe.
Das YÖK-Gesetz wird um den Zusatz präzisiert, niemandem dürfe mit der Begründung des Schleiers das Recht auf universitäre Bildung genommen werden. Die AKP und MHP verfügen über vier Fünftel der Stimmen im Parlament. Für Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Staatspräsident Gül kann den Änderungen zustimmen, sie in Kraft setzen oder sie einem Referendum vorlegen. In einer Rede in Kayseri sagte er, er ziehe ein Referendum vor.
Das Gesicht muss frei bleiben
Der Ministerpräsident und AKP-Vorsitzende Erdogan begründete die Änderungen damit, Mädchen, die bisher von Hochschulstudium ausgeschlossen worden seien, den Zugang zu akademischer Bildung zu ermöglichen. Er und der MHP-Vorsitzende Bahceli hatten sich auf Formulierungen geeinigt, die lediglich ein Kopftuch zulassen, das unter dem Kinn geknüpft wird und das Gesicht frei lässt.
Der Vorsitzende der oppositionellen Republikanischen Volkspartei, Baykal, kündigte seinen Widerstand gegen die Änderungen an und sagte, das Kopftuch sei das Symbol des wahhabitischen arabischen Islam. Sie zielten auf die Republik Atatürks und den Laizismus. Am Vortag war der prominente liberale Wirtschaftsprofessor Attila Yayla zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er in einer öffentlichen Diskussion bezogen auf Atatürk die Frage gestellt hatte, weshalb die Türkei „so viele Statuen und Bilder von diesem Mann“ brauche.
„Ein geschlossenes und dunkles Land“
Der türkische Generalstabschef Büyükanit mischte sich am Mittwoch in die Diskussion um die geplanten Änderungen ein und sagte, es gebe niemanden in der Türkei, dem die Position der Armee zu dieser Frage nicht bekannt seien. Der Vorsitzende des Ausschusses aller Universitäten, Mustafa Akaydin, sagte, er werte die Änderungen als „Gegenrevolution“. Die Türkei werde ein „geschlossenes und dunkles Land“, das sich nicht mehr von der arabischen Welt und Iran unterscheide.
Demgegenüber befürwortet der liberale Verfassungsrechtler Ergun Özbudun, der im Auftrag Erdogans den Entwurf einer neuen Verfassung ausgearbeitet hatte, die Aufhebung des Kopftuchverbots, gibt aber zu bedenken, dass es zu sozialem Druck der Kopftuchträgerinnen auf die anderen Frauen kommen könne. Der liberale Chefredakteur der Zeitung „Radikal“, Ismet Berkan, wirft der kemalistischen Elite vor, sie habe die Universitäten wie Kasernen behandelt und ihre Energie im Kopftuchstreit verpuffen lassen. Der Laizismus sei zu einer „dogmatischen Religion“ verkümmert. Letztlich habe das dem Laizismus geschadet.
Rainer Hermann Jahrgang 1956, Korrespondent für Wirtschaft und Politik in der arabischen Welt mit Sitz in Abu Dhabi.
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