17.04.2008 · Nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Giftspritze bei „ordnungsgemäßer Injektion“ zu einer „humanen“ Hinrichtungsmethode erklärt hat, wird über einen weiteren bedeutsamen Fall zur Todesstrafe verhandelt. Ausgerechnet der älteste Richter am Supreme-Court hegt Zweifel.
Von Katja Gelinsky, WashingtonDer Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hatte kaum seine Grundsatzentscheidung zur Giftspritze verkündet, da erklärten Texas und Virginia, wo die meisten Todesurteile vollstreckt werden, das faktische Moratorium für beendet, das seit Oktober zur Todesstrafe in den Vereinigten Staaten gegolten hatte.
Hinrichtungen mittels Giftspritze, so wie sie in Kentucky praktiziert würden, seien verfassungsmäßig, bescheinigten die Obersten Richter am Mittwoch den 35 Bundesstaten und der Regierung in Washington, die Todesurteile auf ganz ähnliche Weise vollstrecken.
„Humane“ Hinrichtung...
Das Risiko, dass den Verurteilten dabei unerträgliche Schmerzen zugefügt werden, schien der Richtermehrheit nicht groß genug, um einen Verstoß gegen das Verfassungsverbot grausamer und ungewöhnlicher Strafen anzunehmen. Dass eine Hinrichtungsmethode zu Schmerzen führen könne, genüge dafür nicht, heißt es in der Entscheidung, die von sieben der neun Richter mitgetragen wird.
Vielmehr sei die Verfassung erst bei einem „objektiv untragbarem Leidensrisiko“ verletzt, schreibt der Vorsitzende John Roberts. Die Kläger hätten selbst zugestanden, dass die Giftspritze bei ordnungsgemäßer Injektion eine „humane“ Hinrichtung garantiere.
...oder qualvoller Tod?
Geklagt hatten zwei der mehr als 3300 zum Tode verurteilten Straftäter. Die beiden Mörder Ralph Baze und Thomas Bowling wollten die Verabreichung einer tödlichen Dosis Beruhigungsmittel statt der bisher verwendeten Wirkstoffkombination erreichen.
In dem Prozedere, welches der Supreme Court nun als verfassungsmäßig bewertete, wird Todeskandidaten zunächst ein Barbiturat, dann ein muskellähmendes Mittel und schließlich eine tödliche Dosis Kaliumchlorid verabreicht. Wird das Barbiturat zu schwach dosiert, kann es passieren, dass der Verurteilte einen qualvollen Tod stirbt.
Verfassungswidrig?
Über die Standards für Hinrichtungen war der Gerichtshof trotz des Urteils so uneins, dass selbst dort mit neuen Klagen gegen die Giftspritze gerechnet wird. Richter John Paul Stevens, der mit fast 88 Jahren älteste und am längsten im Amt befindliche Supreme-Court-Richter fragte gar, ob es nicht „an der Zeit ist, die Todesstrafe zu töten“.
Der Vorsitzende Roberts will zumindest nicht ausschließen, dass die Giftspritze in einem künftigen Fall als verfassungswidrig bewertet werden könne. Ein Verstoß gegen das Verbot grausamer und ungewöhnlicher Strafen sei dann anzunehmen, wenn ein Bundesstaat sich ohne überzeugende Gründe weigere, eine Hinrichtungsmethode anzuwenden, die das Leidensrisiko substantiell mindere, schreibt er. Noch nie habe der Supreme Court eine bestimmte Hinrichtungsmethode für verfassungswidrig erklärt.
Das habe den Staat freilich nicht davon abgehalten, von der Hinrichtung durch Erschießungskommando oder durch Hängen zu humaneren Methoden überzugehen. Auch durch die nun getroffene Entscheidung zur Giftspritze sei die Legislative nicht gehindert, „im Lichte neuer Entwicklungen eine humane Vollstreckung der Todesstrafe sicherzustellen“.
Todesstrafe für Kindesvergewaltiger?
Am Tag der Urteilsverkündung verhandelten die Obersten Richter über einen kaum minder bedeutsamen Fall zur Todesstrafe. Sie hörten Argumente für und gegen die Verhängung der Todesstrafe gegen Vergewaltiger von Kindern. Kläger ist ein 43 Jahre alter Todeskandidat aus Louisiana, der wegen Vergewaltigung seiner acht Jahre alten Stieftochter zum Tode verurteilt worden war und darin einen Verstoß gegen das Verbot grausamer und ungewöhnlicher Strafen sieht.
Louisiana hat, ebenso wie eine Handvoll weiterer Bundesstaaten, die Todesstrafe auf Fälle von Kindesvergewaltigung ausgedehnt; in den übrigen Bundesstaaten darf sie nur bei Mord verhängt werden.
Der Supreme Court hatte 1977 die Todesstrafe bei Vergewaltigung erwachsener Opfer für verfassungswidrig erklärt. Nun sollen die Obersten Richter klären, was gilt, wenn das Opfer ein Kind ist.
Die Entscheidung wird auch deshalb mit Spannung erwartet, weil der Gerichtshof die Todesstrafe in den vergangenen Jahren eingeschränkt hatte, indem er ihre Verhängung gegen jugendliche Straftäter und geistig zurückgebliebene Straftäter für verfassungswidrig erklärte. In dem Vergewaltigungsfall wird sich nun zeigen, ob der Gerichtshof in seiner neuen, konservativeren Besetzung von diesem Kurs abrückt.