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Vereinigte Staaten Rotes Kreuz: Folter in Guantánamo

30.11.2004 ·  Ein vertraulicher Bericht zeigt angeblich, daß im amerikanischen Militärgefängnis Guantánamo gefoltert wurde. Unterdessen hat eine amerikanische Organisation in Deutschland Strafanzeige gegen Verteidigungsminister Rumsfeld erstattet.

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Häftlinge auf dem Militärstützpunkt Guantánamo sind nach einem vertraulichen Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Opfer von Mißhandlungen geworden, die „Folter gleichkommen“. Das berichtet die Zeitung „New York Times“ unter Berufung auf einen Regierungsvermerk, der in Washington zu dem Bericht des IKRK angefertigt wurde. Der IKRK-Bericht gibt die Eindrücke eines Inspektionsteams wider, welches das Militärgefängnis in Guantánamo, in dem etwa 550 angebliche Terroristen festgehalten werden, im Juni dieses Jahres besucht hatte.

Die Inspektoren kritisieren, mit Unterstützung von Ärzten und medizinischem Personal habe das amerikanische Militär dort ein Verhörsystem geschaffen, das nicht anders bezeichnet werden könne, als ein „planvolles Gefüge grausamer, ungewöhnlicher und demütigender Behandlung und als eine Form der Folter“.

Pentagon: „Sicher, human und professionell“

Das Pentagon wies die Vorwürfe entschieden zurück. Das Militärgefängnis werde „sicher, human und professionell betrieben“, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Die Behauptung, daß medizinische Informationen mißbraucht worden seien, um Guantánamo-Gefangenen Schaden zuzufügen, sei „falsch“.

Die Inspektoren des IKRK kritisieren, daß Ärzte und medizinisches Personal auf dem Militärstützpunkt daran mitgewirkt hätten, Häftlinge auf Verhöre vorzubereiten und damit „eklatant“ gegen die Regeln medizinischer Ethik verstoßen hätten.

Informationen über die besondere Verletzlichkeit

Nach dem Bericht haben Mediziner Verhörpersonen mit Informationen über die psychische Verfassung von Gefangenen und deren besondere Verletzlichkeit bei Verhören versorgt. Meist sei dies durch ein Team von Psychologen geschehen, die die Ermittler beraten hätten. Zu den Verhörmethoden heißt es in dem Bericht des IKRK, die Gefangenen seien über lange Zeit Lärm und lauter Musik in kalten Räumen ausgesetzt worden. Außerdem seien sie in einigen Fällen geschlagen worden.

Das Pentagon entgegnete auf die Vorwürfe des Mißbrauchs medizinischer Informationen, man habe sich zunächst einen Überblick über den Gesundheitszustand der Gefangenen verschaffen müssen, von denen einige während Kampfhandlungen verletzt worden sein. Die Gefangenen erhielten eine sehr gute medizinische Behandlung.

Das IKRK hat an der Qualität der Behandlung auch nichts auszusetzen. In dem Bericht heißt es allerdings, daß psychische Erkrankungen aufgrund der langen Isolationshaft und anderer Streßsituationen weit häufiger verbreitet seien als von den amerikanischen Militärärzten angegeben.

Deutsches Recht als „letzte Rettung“

Unterdessen hat eine amerikanische Menschenrechtsorganisation am Dienstag bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen Verteidigungsminister Rumsfeld, gegen den früheren CIA-Direktor Tenet und amerikanische Militärs wegen des Folterskandals in dem irakischen Gefängnis Abu Ghraib erstattet.

Dazu sagte der Sprecher des „Center for Constitutional Rights“ (CCR), David Lerner, man betrachte die deutschen Ermittlungsbehörden und das deutsche Völkerstrafrecht „als letzte Rettung“. In den Vereinigten Staaten gebe es weder den politischen Willen noch strafrechtliche Möglichkeiten, um die Verantwortlichen für den Folterskandal zur Rechenschaft zu ziehen. Auch im Irak sei eine strafrechtliche Verfolgung Rumsfelds, Tenets und den Militärs, die die Folterung irakischer Gefangener zu verantworten hätten, nicht möglich.

Das CCR, das ebenfalls Gefangene aus Guantánamo im Rechtsstreit um Zugang zu amerikanischen Gerichten vertritt, beantragte unter anderem strafrechtliche Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen den früheren Oberbefehlshaber der Koalitionstruppen im Irak, Ricardo Sanchez, gegen den ehemaligen Befehlshaber in Guantánamo, Generalmajor Geoffrey Miller, sowie gegen die frühere Kommandantin des Gefängnisses von Abu Ghraib, Brigadegeneralin Janis Karpinski, wegen der Mißhandlung und Folter von vier früheren irakischen Gefangenen. Diese Häftlinge seien im Gefängnis von Abu Ghraib Opfer von sexuellem Mißbrauch, schweren Schlägen sowie Nahrungs- und Schlafentzug geworden.

Bislang keine Ermittlungen - „aus unterschiedlichen Gründen“

Die Menschenrechtsaktivisten stützen ihre Strafanzeige auf das sogenannte Weltrechtsprinzip im deutschen Völkerstrafgesetzbuch, das 2002 in Kraft getreten ist. Danach ist die Generalbundesanwaltschaft auch dann für Ermittlungen wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig, wenn die Taten im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zu Deutschland haben.

Zum Schutz deutscher Interessen hat der Gesetzgeber dem Generalbundesanwalt allerdings Ermessen bei der Aufnahme derartiger strafrechtlicher Untersuchungen gegeben. Wie eine Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, wurden bislang auf keine der bislang 26 Strafanzeigen wegen Verletzungen des Völkerstrafrechts Ermittlungen eingeleitet. Aus „unterschiedlichen Gründen“, zum Beispiel wegen des Rückwirkungsverbots oder aufgrund von Immunitätsregeln, habe dazu bislang kein Anlaß bestanden.

Quelle: gel./Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Dezember 2004
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