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Vereinigte Staaten Obama und McCain fordern Todesstrafe für Kinderschänder

26.06.2008 ·  Die Vergewaltigung eines kleinen Kindes sei ein „abscheuliches Verbrechen“ - deshalb befürworten die amerikanischen Präsidentschaftskandidaten die Todesstrafe für Kinderschänder. Damit widersprechen Obama und McCain dem Obersten Gericht Amerikas, das die Höchststrafe für Vergewaltiger von Kindern verboten hatte.

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Mit scharfer Kritik haben in Amerika der republikanische Präsidentschaftskandidat McCain und sein demokratischer Rivale Obama auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs reagiert, dass die Todesstrafe für Kindesvergewaltiger verfassungswidrig ist. McCain nannte den Richterspruch einen „Angriff auf die Bemühungen der Strafverfolger, diese schändlichen Verbrecher für das verabscheuungswürdigste Verbrechen zu bestrafen“.

Obama sagte, die Vergewaltigung junger Kinder sei ein „abscheuliches Verbrechen“. Wenn ein Bundesstaat die Entscheidung treffe, dass die Todesstrafe in diesem Fall unter engen, genau definierten Umständen in Frage kommen solle, „dann verletzt das nicht unsere Verfassung“. Doch statt den Bundesstaaten Vorgaben für einen umsichtigen Umgang mit der Todesstrafe zu machen, habe der Supreme Court ein Pauschalverbot für Hinrichtungen bei Kindesvergewaltigung verhängt.

Zuletzt wurde 1964 ein Kinderschänder hingerichtet

Obama ist wie die meisten amerikanischen Politiker ein Befürworter der Todesstrafe. Der Jurist, der zwei Töchter im Alter von sieben und neun Jahren hat, mahnt jedoch seit langem zur Vorsicht bei der Anwendung der Todesstrafe. Als Senator in Illinois hatte Obama an Reformvorhaben zur Verhinderung von Justizirrtümern in Verfahren mit Todesurteil mitgearbeitet. Am Mittwoch bekräftigte er, die Todesstrafe solle nur „unter engen Voraussetzungen für die entsetzlichsten Verbrechen“ verhängt werden.

Video: Obama im Umfrage-Hoch

Der Supreme Court hatte zuvor ein Gesetz des Bundesstaates Louisiana für verfassungswidrig erklärt, das die Todesstrafe für Kindesvergewaltigung gestattet. Das Todesurteil gegen den verurteilten Kinderschänder Patrick Kennedy, der seine acht Jahre alte Stieftochter vergewaltigt hatte, wurde aufgehoben. „Die Todesstrafe ist keine verhältnismäßige Strafe für die Vergewaltigung eines Kindes“, schrieb Anthony Kennedy, der Verfasser der Entscheidung, die von den Richtern des linken Flügels unterstützt wurde. Die Richtermehrheit machte deutlich, dass sie die Todesstrafe für kein Verbrechen gegen eine Person akzeptieren werde, wenn das Opfer nicht gestorben und sein Tod nicht vom Täter beabsichtigt war. Dem Gesetzgeber soll es aber möglich sein, die Todesstrafe für Verbrechen gegen den Staat (etwa Terrorismus oder Spionage) zu verhängen, auch wenn dabei niemand ums Leben kommt.

Scharfe Kritik an dem Ausschluss der Todesstrafe für Kindesvergewaltiger übten die Richter des konservativen Flügels. Das Argument, dass Fälle von Kindesvergewaltigung nie so verwerflich sein könnten wie Mord, überzeuge nicht. Auch rechtfertigten prozessuale Schwierigkeiten, die die Richtermehrheit bei Verhängung der Todesstrafe gegen Kinderschänder befürchtete, nicht das Urteil der Verfassungswidrigkeit. Ferner widersprachen die konservativen Richter der Annahme, dass es einen nationalen Konsens gegen die Todesstrafe für Kindesvergewaltiger gebe. Seit Louisiana 1995 die Todesstrafe für Vergewaltigung von Kindern wiedereingeführt hat, sind fünf Bundesstaaten - Georgia, Montana, Oklahoma, South Carolina und Texas - diesem Beispiel gefolgt. Zuletzt wurde in den Vereinigten Staaten 1964 ein Kinderschänder hingerichtet.

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