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Vereinigte Staaten Ehen vor Gericht

25.02.2004 ·  Sollen Homo- und Heterosexuelle in Amerika gleich behandelt werden? Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens wird sich mit der Frage befassen, ob die Vermählungen homosexueller Paare mit dem Gesetz vereinbar sind.

Von Katja Gelinsky, Washington
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Nach Überzeugung der "American Family Association" herrscht in den Vereinigten Staaten bereits "Anarchie": Wenn homosexuelle Paare in San Francisco Trauscheine bekämen, obwohl Kalifornien die staatliche Anerkennung homosexueller Ehen verbiete, und wenn anderswo im Land erwogen werde, diesem "gesetzlosen" Beispiel zu folgen, dann sei die Ordnung zusammengebrochen, beklagt der konservative Familienverband. Das ist natürlich übertrieben. Aber auch amerikanische Befürworter homosexueller Ehen bestreiten nicht, daß mit den Vorstößen zu ihrer Etablierung schwierige juristische Fragen auftauchen, die die amerikanischen Gerichte wahrscheinlich jahrelang beschäftigen werden.

Im Kern geht es darum, ob Homosexuellen wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung die Eheschließung erlaubt werden muß; immerhin gibt es mehr als 1400 gesetzliche Bestimmungen, die speziell auf Eheleute zugeschnitten sind. Nicht minder umstritten ist, wer über die Anerkennung von Homosexuellen-Ehen entscheiden darf und entscheiden sollte: die Gerichte, die Parlamente der Einzelstaaten, die Bürgermeister oder gar einzelne Standesbeamte oder doch der Gesetzgeber in Washington?

Vollständige Gleichstellung

Grundsätzlich bestimmt jeder der 50 amerikanischen Einzelstaaten für sich, wer dort nach welchen Regeln heiraten darf. Schon das mag aus deutscher Sicht verwirrend erscheinen. Aber die Amerikaner sind diese gesetzliche Vielfalt nicht nur gewöhnt, sie legen auch großen Wert darauf, daß Washington sich nicht allzusehr in die Angelegenheiten der Einzelstaaten einmischt. Bislang waren Politiker in der amerikanischen Hauptstadt und im Lande sich aber auch im wesentlichen einig darüber, daß nur die Ehe von Mann und Frau staatlich anerkannt werden sollte. Die Debatte zur Berücksichtigung homosexueller Paare konzentrierte sich vor allem auf die Frage, ob man ihnen eine registrierte Partnerschaft ermöglichen sollte und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sein sollten. Eine "bürgerliche Partnerschaft" ("civil union") für Homosexuelle gibt es gegenwärtig nur im neuenglischen Vermont. In New Jersey wird im Frühjahr ein Gesetz zur "häuslichen Partnerschaft" in kraft treten, das neben Homosexuellen auch älteren, unverheirateten Heterosexuellen gewisse Rechte gibt, die sonst nur Eheleute genießen.

Eine nahezu vollständige Gleichstellung dieser Partnerschaften mit Verheirateten sieht das kalifornische Gesetz zur "häuslichen Partnerschaft" vor, das zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten soll. Aber auch in Kalifornien gibt es kein Gesetz, das die Eheschließung Homosexueller anerkennt. Im Gegenteil: Vor vier Jahren entschieden die Kalifornier per Volksabstimmung, daß in ihrem Bundesstaat nur die Ehe zwischen Mann und Frau anerkannt werden solle. Ähnliche Gesetze zur Verteidigung der traditionellen Ehe ("Defense of Marriage Acts") haben mehr als drei Dutzend der amerikanischen Bundesstaaten erlassen. In Massachusetts freilich, dessen Oberster Gerichtshof vor kurzem dem Gesetzgeber aufgegeben hat, homosexuellen Paaren bis zum Mai die Eheschließung zu ermöglichen, gab es ein solches Gesetz nicht.

„Bürger zweiter Klasse“

Wie es in Massachusetts nach dem umstrittenen Richterspruch weitergehen wird, ist noch ungewiß. Mit einer registrierten Partnerschaft, wie sie die Obersten Richter im Nachbarstaat Vermont akzeptierten, will sich der Supreme Court von Massachusetts jedenfalls nicht zufrieden geben. Damit würden Homosexuelle zu "Bürgern zweiter Klasse" gestempelt, antworteten die Richter auf die Frage des Senats, ob es nicht genüge, eine "civil union" einzuführen, die Homosexuellen die gleichen Rechte und Pflichte wie Eheleuten gebe. Nun wird in Massachusetts zur "Rettung" der traditionellen Ehe ein Verfassungszusatz erwogen, der klarstellt, daß nur die Ehe von Mann und Frau anerkannt wird. Das Verfahren zur Verfassungsänderung ist allerdings so langwierig, daß die Eheschutzklausel frühestens 2006 Wirkung entfalten könnte. In der Zwischenzeit werden womöglich zahlreiche gleichgeschlechtliche Paare einen Trauschein haben. Welche Folgen es für sie hätte, wenn in einigen Jahren eine Eheschutzklausel in Kraft träte, ist ungewiß. Nach Ansicht der Juraprofessorin Lea Brilmeyer von der Yale-Universität ist es jedenfalls schwer vorstellbar, daß Kinder homosexueller Paare - biologische oder adoptierte - dann plötzlich wegen der Schutzklausel als unehelich gelten.

Kopfzerbrechen bereitet in Amerika auch die Frage nach dem Familienstand der homosexuellen Paare, die in San Francisco Trauscheine bekommen, die nach Überzeugung von Gouverneur Arnold Schwarzenegger und Präsident Bush nicht hätten erteilt werden dürfen. Der demokratische Bürgermeister Gavin Newsom rechtfertigt seine Entscheidung, Homosexuellen die Eheschließung in der Stadt zu ermöglichen, mit dem Gleichbehandlungsgebot der kalifornischen Verfassung. Ein Heiratsverbot für Homosexuelle sei damit ebensowenig zu vereinbaren wie seinerzeit das Heiratsverbot für Schwarze, argumentiert der Bürgermeister. Die Gerichte haben sich dazu noch nicht im Detail geäußert. Aber zwei Richter haben es immerhin abgelehnt, die Eheschließungen in San Francisco vorläufig zu stoppen.

„Aktivistische“ Richter

Präsident Bush hat im Streit über die Homosexuellen-Ehe derzeit rein juristisch betrachtet keine Möglichkeit einzuschreiten. Doch ist seine - rechtlich unverbindliche - Empfehlung, die Ehe von Mann und Frau durch einen Zusatz in der amerikanischen Verfassung zu "schützen", natürlich von enormer politischer Bedeutung. Dabei ist noch ungewiß, wie weit oder eng die Eheschutzklausel, die vom Kongreß mit Zweidrittelmehrheit gebilligt werden und von drei Viertel der Bundesstaaten ratifiziert werden müßte, überhaupt gefaßt werden soll. Bush hat versichert, die Einzelstaaten sollten die Möglichkeit behalten, gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich anzuerkennen, eben nur nicht als Ehe. Umstritten ist freilich, ob der Entwurf zur Verfassungsergänzung, den die Republikanerin Marilyn Musgrave in den Kongreß eingebracht hat, dies zuläßt. Befürworter beschwichtigen, er beschreibe nur den Status quo und verhindere, daß "aktivistische" Richter Rechtsvorteile für Eheleute auf homosexuelle Paare ausdehnten. Gegner befürchten dagegen, daß zahlreiche Rechte, die homosexuelle Paare sich erkämpft hätten, verfassungswidrig würden und daß die Einzelstaaten künftig auch nicht mehr eheähnliche Institutionen wie "civil unions" für gleichgeschlechtliche Paare schaffen dürften, wenn Musgraves Entwurf angenommen würde.

Kritiker einer verfassungsrechtlichen Eheschutzklausel verweisen außerdem darauf, daß der Kongreß in Washington bereits Maßnahmen gegen die Anerkennung von Homosexuellen-Ehen getroffen habe. So gibt es auch auf nationalstaatlicher Ebene einen "Defense of Marriage Act", der 1996 unter der Regierung Clinton verabschiedet wurde. Danach ist ausgeschlossen, daß Homosexuelle in den Genuß von Privilegien kommen, die Eheleuten nach nationalem Recht zuerkannt werden. Weiter heißt es, daß die Einzelstaaten nicht zur Anerkennung von Homosexuellen-Ehen verpflichtet seien, die womöglich in anderen Einzelstaaten geschlossen würden. Ob diese Regelung vor Gericht bestand haben wird, daran hat allerdings auch Bush Zweifel. Ebenso wie andere Konservative befürchtet er, Richter könnten zu der Auffassung gelangen, daß der "Defense of Marriage Act" gegen das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip gegenseitiger Anerkennung von Rechtsakten ("full faith and credit clause") verstoße.

Die amerikanischen Verfassungsväter wollten mit der "full faith and credit clause" ein harmonisches Neben- und Miteinander verschiedener rechtlicher Regelungen in den Einzelstaaten sicherstellen. Allerdings ist unklar, wie weit die Pflicht zur Anerkennung von Rechtsakten und Gesetzen geht. Die bisherige Rechtsprechung läßt nach Angaben amerikanischer Juristen keine verläßlichen Prognosen darüber zu, wie die Gerichte im Fall der Homosexuellen-Ehe entscheiden würden. Gegner des nationalen "Defense of Marriage Act" sagen, es könne jedenfalls nicht sein, daß der Kongreß in Washington nach eigenem Gutdünken festlege, welche Gesetze die Einzelstaaten anzuerkennen hätten und welche nicht. Die Bevormundung aus der Hauptstadt sei zudem unnötig, wie die zahlreichen einzelstaatlichen Gesetze zur Verteidigung der traditionellen Ehe zeigten. Freilich ist es gerade erklärtes Ziel der Kritiker, diese "Defense of Marriage Acts" in den Einzelstaaten zu Fall zu bringen. Ist der Schutz der traditionellen Ehe dagegen erst einmal in der amerikanischen Verfassung verankert, können Befürworter der Homosexuellen-Ehe vor Gericht nichts mehr dagegen ausrichten. Auch deshalb wird die politische Auseinandersetzung über die Eheschutzklausel jetzt mit solcher Heftigkeit geführt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26. Februar 2004
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