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Vereinigte Staaten „Die besten Absichten der Regierung“

09.12.2005 ·  In ihren Kriegen bewegen sich die Vereinigten Staaten oft im rechtlichen Grauraum. Das wirft Fragen auf, im „Mutterland der Demokratie“, und führt zu einer differenzierten Debatte über Verhörmethoden im Zeitalter des Terrorismus.

Von Matthias Rüb, Washington
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In den Vereinigten Staaten wird seit der Ankunft der ersten mutmaßlichen Taliban-Kämpfer und Al-Qaida-Terroristen aus Afghanistan auf dem Stützpunkt der amerikanischen Kriegsmarine Guantanamo Bay auf Kuba im Januar 2002 ausführlich über die „harsche Befragung“ oder gar Folter von mutmaßlichen Terroristen debattiert - und man kann das als Indiz dafür nehmen, daß in amerikanischem Namen zwar nicht gewohnheitsmäßig, aber eben auch nicht gar nicht gefoltert wird.

Das mag als Befund für das „Mutterland der Demokratie“, das an sich selbst die höchsten moralischen Ansprüche stellt und sich zudem unter Führung von Präsident Bush an die Spitze einer Bewegung zur globalen Verbreitung von Freiheit und Menschenrechten gesetzt hat, nicht ausreichend sein. Aber zum Verständnis des Tatbestands und der Debatte gehört auch, daß die Rede vom epochalen Krieg gegen den Terrorismus keine bloße Rhetorik eines neokonservativen Verschwörerzirkels um Vizepräsident Dick Cheney und Verteidigungsminister Donald Rumsfeld ist, sondern seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 die Weltsicht vieler republikanischer wie demokratischer Mitglieder des Kongresses wie auch von weiten Teilen der Bevölkerung prägt. Bill Clinton hat in seinen Memoiren für diesen Kampf, der mit militärischen, politischen und wirtschaftlichen Mitteln zu führen sei, eine Dauer von etwa 50 Jahren veranschlagt; andere rechnen mit 30 Jahren, immerhin eine Generation.

Keine pathologisch gewaltbereiten Folterknechte

In der politischen und öffentlichen Debatte in Amerika, wie in der mit „9/11“ angebrochenen Ära des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus und gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen mit den neuen Feinden umzugehen sei, ist die Position als intellektuell anspruchslos zu vernachlässigen, welche die amerikanische Regierung als eine Horde von gleichsam pathologisch gewaltbereiten Folterknechten beschreibt.

Selbst der republikanische Senator John McCain (Arizona), der im Streit über das uneingeschränkte Verbot „harscher“ Verhörmethoden und der unmenschlichen, grausamen und erniedrigenden Behandlung von Gefangenen zum entscheidenden Gegenspieler des Weißen Hauses geworden ist, unterstellt Bush und Cheney immerhin die besten Absichten zur Erfüllung ihres Verfassungsauftrags zum Schutz des amerikanischen Volkes. Er ist bloß der Ansicht, daß die Regierung die Regeln zum Umgang mit den „ungesetzmäßigen feindlichen Kämpfern“ des Terrornetzes Al Qaida und von anderen Terrororganisationen nicht eng genug gesteckt und mithin einer Behandlung von Gefangenen die Tür geöffnet hat, die der Sache des Krieges gegen den Terrorismus abträglich und den Werten der Vereinigten Staaten unwürdig sei.

Definitorische Schwierigkeit

Wenn Präsident Bush, Außenministerin Rice und andere Regierungsmitglieder beteuern, die Vereinigten Staaten folterten nicht und duldeten auch keine Folter, tut sich allerdings eine definitorische Schwierigkeit auf. Zwar sind die Vereinigten Staaten seit 1994 ein Vertragsstaat der Anti-Folter-Konvention der UN von 1984, doch fehlt in dieser Konvention wie auch andernorts eine Einzelfalldefinition der im Titel neben der Folter genannten und ebenfalls mit Ächtung belegten „grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe“.

Vom Frühsommer 2002 an versuchten das Weiße Haus, das Justiz- und das Verteidigungsministerium die Grenzen um den Begriff „Folter“ enger zu ziehen, um so den Vernehmern mehr Handlungsspielraum bei der Befragung der mutmaßlichen Terroristen - zumal der Führungsfiguren - zu geben. In einem Memorandum für den damaligen Rechtsberater im Weißen Haus und heutigen Justizminister Alberto Gonzales schreibt ein Abteilungsleiter des Justizministeriums im August 2002, von verbotener Folter könne nur dann die Rede sein, wenn die zur Anwendung gebrachten Methoden „schwere körperliche oder geistige Schmerzen oder Leiden“ verursachten. „Schwere Schmerzen“ werden als solche definiert, die „zum Tode, zu Organversagen oder zu bleibender Beschädigung von wichtigen Körperfunktionen führen“. Erst dann könnten Handlungen als Folter beschrieben werden, wenn diese „in den Kern der Fähigkeit des Individuums zur Wahrnehmung der es umgebenden Welt eindringen, seine kognitiven Fähigkeiten tiefgreifend beeinträchtigen und seine Persönlichkeit grundlegend verändern“.

Die Genfer Konvention soll nicht gelten

In weiteren Memoranden vom Frühjahr und Sommer 2002 aus dem Justiz- und dem Verteidigungsministerium wird die Position vertreten, daß die Genfer Konvention der UN zur Behandlung von Kriegsgefangenen keine Anwendung bei mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen und bei Kämpfern der radikalislamischen Taliban finde, weil es sich bei ihnen nicht um reguläre, uniformierte Soldaten der Streitkräfte eines Landes handele, sondern um „unrechtmäßige feindliche Kämpfer“ (unlawful enemy combatants). Sie seien aber dennoch menschlich zu behandeln.

Das Außenministerium unter Colin Powell hatte von Beginn an dafür argumentiert, auch auf die „feindlichen Kämpfer“ die Genfer Konvention zur Anwendung zu bringen und diesen damit faktisch den Status von Kriegsgefangenen zu gewähren. Powell konnte sich damit aber - wie in so manchem Konflikt innerhalb der Regierung - nicht durchsetzen. Auch die enge Definition des Begriffs „Folter“ und damit die Zulassung besonders harscher Befragungsmethoden, die sowohl nach der Anti-Folter-Konvention der UN wie auch schon nach den überaus strengen Vorschriften des Feldhandbuches des amerikanischen Heeres dem Folterverbot unterlagen, wurden von den Rechtsexperten des State Department abgelehnt. Doch Präsident Bush machte sie dennoch zur politischen Richtlinie des Umgangs mit den „feindlichen Kämpfern“ in Guantanamo und in weiteren amerikanischen Gefangenenlagern an anderen Schauplätzen des Krieges gegen den Terrorismus - in Afghanistan und im Irak etwa.

Versuch Erlaubtes und Unerlaubtes zu definieren

Zugleich versuchte die Rechtsabteilung des Pentagons verbindliche Kataloge mit allgemein beziehungsweise ausnahmsweise erlaubten sowie grundsätzlich untersagten Methoden zu erstellen. Techniken zur Verängstigung wie lautes Sprechen und Drohgebärden, die Verwendung gefälschter Dokumente, Schlafentzug, Lärmbeschallung, Isolation für 30 Tage und Dauerverhöre von bis zu 20 Stunden, das Entkleiden und Überstülpen einer Kapuze, schließlich die Bedrohung mit angeleinten Hunden wurden erlaubt, die meisten freilich nur nach ausdrücklicher Genehmigung eines Vorgesetzten. Das sogenannte „waterboarding“, die Simulation des Ertrinkens mittels nasser, auf das Gesicht gelegter Tücher bei fortwährendem Gießen von Wasser in Mund und Nase, wurde von Verteidigungsminister Rumsfeld verboten. Die Technik soll aber von Vernehmern der CIA mehrfach angewendet worden sein - beim Führungspersonal von „Al Qaida“ mit Erfolg, wie es heißt.

Ob mittels der sarkastisch als „torture light“ (leichte Folter) bezeichneten Techniken tatsächlich wertvolle Informationen aus den mutmaßlichen Terroristenführern herausgepreßt werden konnten, läßt sich nicht überprüfen, weil die Informationen geheim blieben. Kritiker der Methoden argumentieren, die faktische Lockerung des Folterverbots sei die Ursache der Mißhandlungsskandale im Militärgefängnis Abu Ghraib westlich von Bagdad und auf dem Stützpunkt Bagram nahe der afghanischen Hauptstadt Kabul. Die Regierung erwidert, dies seien schwere Verfehlungen einzelner Soldaten gewesen, die für ihre Verbrechen bestraft worden seien.

Ein Gegenausschlag des Pendels

Ungeachtet des fortdauernden Streits über den „Mehrwert“ der kontroversen Methoden ist in der öffentlichen Debatte und im politischen Prozeß - beim Gesetzgebungsverfahren im Kongreß wie in den Urteilen des Obersten Gerichts - ein deutlicher Gegenausschlag des Pendels zu beobachten. Das Oberste Gericht hat in mehreren Urteilen die Auffassung der Regierung zurückgewiesen, daß die derzeit etwa 500 in Guantanamo Bay auf Kuba und mithin nicht auf amerikanischem Territorium festgehaltenen Gefangenen nicht die amerikanischen Zivilgerichte anrufen könnten. Dem Senat liegt ein gemeinsamer Gesetzentwurf der republikanischen Senatoren Lindsey Graham (South Carolina) und Jon Kyl (Arizona) sowie des Demokraten Carl Levin (Michigan) vor, der den Zugang im Ausland gefangengehaltener Verdächtiger zur amerikanischen Zivilgerichtsbarkeit regelt.

Ein weiteres Zeichen für den Umstand, daß Legislative und Judikative das „exekutive Privileg“ der Regierung in dieser umstrittenen Frage weiter beschneiden wollen, ist der vom republikanischen Senator John McCain (Arizona) mit 90 zu neun Stimmen im Senat durchgesetzte Zusatz zum Verteidigungsbudget, der ein generelles Verbot der Folter und der unmenschlichen, grausamen und entwürdigenden Behandlung von Gefangenen vorsieht und die strikten Regeln des Feldhandbuchs des Heeres für alle Vernehmer verbindlich macht. Zunächst hatte Präsident Bush mit seinem Veto gegen das McCain-Gesetz gedroht, weil Vizepräsident Cheney auf einer Ausnahmeregelung zur Straffreiheit für CIA-Mitarbeiter bestanden hatte. Doch nun scheint das Weiße Haus seinen Widerstand gegen das Gesetz aufgegeben zu haben - bei minimalen Zugeständnissen McCains.

Wenige fordern den totalen Verzicht auf Folter

Der eigenwillige Senator aus Arizona, der seine präsidialen Ambitionen für 2008 kaum verbirgt, ist vielleicht das prominenteste Beispiel für einen Pendelschwung auch in der öffentlichen Debatte. Die Position einer „Totalverweigerung“, wonach Folter im neuartigen Krieg gegen den Terrorismus unter allen Umständen und zu jeder Zeit verboten sein soll, wird eher selten vertreten - meist von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder Amnesty International. Eine Ipsos-Umfrage im Auftrag der Nachrichtenagentur AP in neun Ländern ergab jüngst, daß 61 Prozent der Amerikaner das Instrument der Folter nicht grundsätzlich ausgeschlossen sehen wollen; in Südkorea sind sogar 86 Prozent dafür, dieses „ultimative“ Instrument selten, manchmal oder oft einzusetzen. In Frankreich sind 57 Prozent für den gelegentlichen Einsatz der Folter, in Deutschland und Großbritannien 50 beziehungsweise 51 Prozent. In Spanien und Italien sagen dagegen 54 und 60 Prozent, daß Folter unter keinen Umständen zur Anwendung kommen darf.

Vor dem Hintergrund dieser Gemengelage fordern die „Realisten“ eine transparente Regelung. Dabei lassen sich im wesentlichen drei Positionen unterscheiden. Auch McCain konzediert, daß im Ausnahmefall der „tickenden Bombe“ das von ihm selbst geforderte Folterverbot übertreten werden müsse: wenn nämlich das Leben von Tausenden Menschen davon abhinge, aus einem gefaßten Attentäter möglichst schnell Informationen zur Verhinderung eines katastrophalen Anschlags - womöglich mit Massenvernichtungswaffen - herauszupressen. Für den Gesetzesverstoß müsse sich hernach der jeweils verantwortliche Politiker oder Ermittler persönlich vor Gericht verantworten - und könnte allenfalls auf mildernde Umstände hoffen, sagt McCain.

Eine gleichsam legalistische Position vertritt dagegen der konservative Kolumnist Charles Krauthammer, der das Instrument der Folter in zwei klar umschriebenen Ausnahmefällen gesetzlich ausdrücklich zugelassen sehen will: ebenfalls im berüchtigten Fall der „tickenden Bombe“ sowie bei Verhören maßgeblicher Führer terroristischer Gruppen, denen man auf lange Sicht wertvolle Informationen über Organisationsstruktur und Pläne von Terroristen zu entreißen hoffe. Der linksliberale Rechtsanwalt und Juraprofessor Alan Dershowitz ist schließlich dafür, daß im äußerst seltenen Ausnahmefall des Einsatzes von Folter, wenn vernünftigerweise durch keine andere Methode das Leben vieler Menschen gerettet werden kann, die Entscheidung dazu vom Präsidenten oder von einem Richter am Obersten Gericht getroffen werden muß und niemals ein Vernehmungsbeamter oder -offizier dies entscheiden darf.

Quelle: F.A.Z., 10.12.2005, Nr. 288 / Seite 6
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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent für Nordamerika mit Sitz in Washington.

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