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Vereinigte Arabische Emirate Der Scheich als Foltermeister

07.05.2009 ·  Der amerikanische Fernsehsender ABC hat ein Video ausgestrahlt, das Scheich Issa Bin Zayed Al Nahyan als Initiator einer Folterung zeigt, deren Grausamkeit selbst hartgesottene Menschenrechtler erschaudern lässt. Das bringt die Herrscherfamilie Abu Dhabis in Bedrängnis.

Von Rainer Hermann, Abu Dhabi
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Scheich Issa Bin Zayed Al Nahyan ist nicht irgendwer. Er gehört zur herrschenden Familie von Abu Dhabi, den Al Nahyan. Er ist ein Sohn des Gründers der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Zayed Bin Sultan Al Nahyan. Allerdings ist er auch ein missratener Sohn und das schwarze Schaf der Familie. Er hatte nie ein Regierungsamt inne, das trauten ihm seine Brüder nicht zu. Also stieg der 1966 geborene Issa in eine Branche ein, in der lange jeder gute Geschäfte machte: die Immobilienbranche. Sein letztes spektakuläres Projekt ist der Bau eines 61 Stockwerke hohen Gebäudes im Zentrum von Abu Dhabi, das oben auf der Spitze mit einem Porträt seines Vaters abschließen soll.

Nun wirft aber ein Skandal deutlich größeren Schatten auf Abu Dhabi als der Prestige-Bau es jemals könnte. Ende April strahlte der amerikanische Fernsehsender ABC ein Video aus, das Scheich Issa Bin Zayed Al Nahyan als Initiator einer Folterung zeigt, deren Grausamkeit selbst hartgesottene Menschenrechtler erschaudern ließ.

Getreidehändler zum Krüppel gefoltert

Sie und einige andere sahen das gesamte Video, von dem die ABC aus Rücksicht auf die Zuschauer nur Teile ausstrahlte. Da war zu sehen, wie Scheich Issa dem afghanischen Getreidehändler Shah Poor auf dem Gelände seiner Wüstenfarm erst Sand in die Kehle stopfte und wie er mit einem Brett, in dem ein Nagel angebracht war, hemmungslos auf den nackten Rücken und Hintern eindrosch. Nicht zu sehen war eine Szene, in der Issa die Genitalien des Gemarterten mit Benzin übergoss und anzündete. Zum Schluss überfuhr er mit seinem Geländewagen den Totgeglaubten, der Issa eine Ladung Weizen im Wert von 5000 Dollar vorenthalten haben soll. Ächzende Laute sind zu hören, das Knacken der brechenden Rippen. Wie ein Wunder überlebte der Afghane - als Krüppel.

Uniformierte assistierten Issa Bin Zayed Al Nahyan, die die Regierung später als Leibwache des Scheichs bezeichnete. Aufgenommen hat das Video im Auftrag des Scheichs der amerikanische Geschäftsmann libanesischer Herkunft Bassam Nabulsi. Er brachte das Video als Versicherung gegenüber dem unbeherrschten Mitglied der herrschenden Familie außer Landes, nach Houston, wo er nach seinem Ausscheiden aus Issas Diensten wieder lebt.

Strafverfahren in Houston

In Abu Dhabi hatte er sich um die Geschäfte des Scheichs gekümmert, zusammen hatten sie die Firma Pearl Properties gegründet. Als er dieses Video und andere nicht herausrückte, ließ ihn Issa mit der Anklage, Marihuana besessen zu haben, inhaftieren und foltern. Das behauptet Nabulsi in seinem Strafverfahren, das er gegen Issa in Houston eingeleitet hat. In dem Verfahren fordert er von Issa die Erfüllung vertraglicher Pflichten und Wiedergutmachung für die Folter. Im Zusammenhang mit dem vor zwei Jahren eröffneten Prozess spielte er dem Sender das Foltervideo zu.

Seither mehren sich bei den Demokraten und Republikanern im Kongress die Stimmen, ein Nuklearabkommen Amerikas mit den Vereinigten Arabischen Emiraten bis zur Aufklärung des Falls auf Eis zu legen. Viel müsse getan werden, bevor die Vereinigten Arabischen Emirate als Modellpartner für eine atomare Zusammenarbeit in Frage kämen, sagt etwa die republikanische Abgeordnete Ileana Ros-Lehtinen.

Hillary Clinton zieht Abkommen zurück

Die Vereinigten Arabischen Emirate sollten und wollten den anderen Staaten der Region ein Vorbild sein. In einer ihrer letzten Amtshandlungen hatte die frühere amerikanische Außenministerin Rice mit der ölreichen Föderation am Golf daher das Abkommen zur nuklearen Zusammenarbeit unterzeichnet. Washington war daran gelegen, Iran zu zeigen, dass die friedliche Nutzung der Atomenergie transparent und ohne Gefährdung der Nachbarn geschehen könne.

Dem Abkommen muss der Kongress zustimmen. Dann könnten amerikanische Unternehmen uneingeschränkt ihre Technologie an die Vereinigten Arabischen Emirate verkaufen. Die Nachfolgerin von Frau Rice, Hillary Clinton, hat das Abkommen aber offenbar schon zurückgezogen. Vor wenigen Wochen herrschte zwischen den Vereinigten Staaten und den Vereinigten Arabischen Emiraten noch eitel Sonnenschein.

Herrscherfamilie unter Druck

Zu Lebzeiten hatte Scheich Zayed seinen ungehobelten Sohn Issa stets unter Kontrolle und Verschluss gehalten. Als er im November 2004 starb, fehlte nun diese harte führende Hand, und Issa rastete häufiger aus. So soll dieses Foltervideo, das nicht das einzige bleiben sollte, wenige Wochen nach Zayeds Tod entstanden sein.

Zayed war mit fünf Frauen verheiratet, unter den 17 Söhnen lassen sich vier Gruppen ausmachen. Den inneren Machtzirkel bilden die Söhne von Zayeds Lieblingsfrau Fatima Bin Mubarak al Kibbi, mit Kronprinz Muhammad sowie Hamdan und Mansour an der Spitze. Außenseiter sind hingegen ihre Halbbrüder Issa und Nasser. Die Klage Nabulsis richtet sich nicht zufällig gegen beide. Die gegen Nasser wurde gegenstandslos, als er im Juni 2008 über den Gewässern des Golfs abstürzte und ums Leben kam. Das Gerücht hält sich, er habe unter dem Einfluss von Drogen gestanden.

Die Regierung der Emirate und die Familie Nahyan stehen nun unter Druck. In der vergangenen Woche kündigten sie eine umfassende Untersuchung an, erwähnten den Namen Issa dabei aber nicht. Indirekt bestätigte die von der amtlichen Nachrichtenagentur WAM verbreitete Stellungnahme aber die Vorwürfe. Denn es hieß, Scheich Issa und der Afghane hätten sich ja außergerichtlich geeinigt. Nun muss die Regierung öffentlich handeln und etwas tun, was ihr nicht liegt. Denn in den herrschenden Familien am Golf ist es Usus, Vergehen ihrer Mitglieder nicht an die große Glocke zu hängen, sondern intern zu ahnden. In Abu Dhabi wurden mehrere Fälle bekannt, bei denen - allerdings weniger hoch angesiedelte - Mitglieder der Familie verurteilt worden sind.

Auch in einem zweiten Punkt muss Abu Dhabi nun auf die Praxis des westlichen Auslands einschwenken. Wie im islamischen Scharia-Recht üblich, gibt es in dem Emirat nur dann ein Gerichtsverfahren, wenn ein Opfer als Kläger auftritt. Das kann der afghanische Händler nicht mehr, und auch die Gesellschaft ist als Kläger nicht vorgesehen. Nun hat die Familie zwischen ihrem missratenen Sohn und den Menschenrechten zu entscheiden. Davon hängt ab, ob sie den Schatten, der auf sie gefallen ist, wieder beseitigen kann.

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