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Vatikan „Ein Angriff auf die Familie“

08.03.2007 ·  Bei dem Thema Ehe und Familie kämpft der Papst an zwei Fronten. Benedikt XVI. wehrt sich gegen Prodis Politik und den Zeitgeist. Anscheinend rückt er keinen Deut von der traditionellen Lehre der Kirche ab. Von Heinz-Joachim Fischer.

Von Heinz-Joachim Fischer, Rom
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An zwei Fronten kämpft Papst Benedikt XVI. bei dem Thema Ehe und Familie. Der Papst hatte schon in der traditionellen Ansprache zum Jahresbeginn die Mitglieder der römischen Rota - des zentralen Gerichts der katholischen Kirche, das vor allem als Ehe-Tribunal bekannt ist - ermahnt, sie sollten streng bei der „Wahrheit der unauflöslichen Ehe zwischen Mann und Frau“ bleiben und deshalb nicht leichtfertig Nichtigkeitserklärungen für kirchlich geschlossene Ehen ausfertigen. Sie sollten nicht den Versuchungen des Zeitgeistes zu wechselnden Verbindungen nachgeben und rechtliches Verständnis für faktische Partnerschaften aufbringen.

Damit war der andere Kampfplatz aufgezeigt: Die italienischen Politiker und Kommentatoren reagierten aufgebracht, bis zu einem Tête-à-tête zwischen Staatspräsident Napolitano, einem Linksdemokraten und früheren Kommunisten, und dem linksliberalen spanischen Ministerpräsidenten Zapatero bei der Kompromisssuche. Die Regierungskoalition der Links-„Union“ unter Ministerpräsident Prodi bereitet längerfristig ein Gesetz über die standesamtliche Eintragung faktischer Partnerschaften, hetero- oder homosexueller, vor.

Prodi positioniert sich gegen die Kirche

Seitdem streiten unter dem Siegel „Pacs“ (Patto civile di Solidarietà, Zivilvertrag der Solidarität) Kirche und Koalition, Regierung und Opposition in Italien, aber auch Politiker in der Neun-Parteien-Koalition wie die Parteichefs der Linksdemokraten (Fassino) und der Udeur-Christlichen Demokraten (Mastella) darüber, ob durch solch ein Gesetz Ehe und Familie traditioneller Orientierung zerstört werden, wie es der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz (CEI), Kardinal Ruini, beschwört, oder ob damit neue Lebensmodelle in der modernen Gesellschaft ihre überfällige Regelung erfahren.

So sieht es Prodi, 67 Jahre alt, praktizierender Katholik und in der Democrazia Cristiana groß geworden, der seit 38 Jahren mit seiner Frau Flavia verheiratet ist und für die radikale Erfüllung von Freiheiten privat nicht so viel übrig hat. Gegen die Bischöfe verteidigt er das Links-Programm: Wenn die Kirche die Menschen nicht von ihrem unauflöslichen Ehemodell überzeugen könne, müsse der Staat das Notwendige reparieren. Die Bischöfe, wie etwa der CEI-Generalsekretär Betori, geben zurück, ein rechtlicher Rahmen für faktische Partnerschaften „hebe die Familie aus den Angeln“. Darin werden sie von den oppositionellen Mitte-rechts-Parteien unterstützt; jedes Abrücken vom Traditionellen sei „ein Angriff auf die Familie“.

Theologe Ratzinger dachte anders als Papst Benedikt

So will auch der Papst offenbar keinen Deut von der traditionellen Lehre der Kirche abweichen, weder gegenüber der liberalen Gesellschaft noch vor kirchlichen Gerichten, obwohl Joseph Ratzinger es als Theologe differenzierter weiß. Schon 1972 äußerte sich der Professor zur Frage nach der Unauflöslichkeit der Ehe und kam zu dem die Gläubigen vielleicht überraschenden Schluss: „Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beide Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine hernach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist, da sollte auf einem außergerichtlichen Weg auf das Zeugnis des Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden. Eine solche Regelung scheint mir von der Tradition her gedeckt.“

Gedeckt auch von Weisheit und einer Vernünftigkeit, wie sie etwa in den orthodoxen Kirchen des christlichen Orients waltet, die Ehescheidung kennen und praktizieren, nicht nur in den aus den Reformationen hervorgegangenen Kirchen des Westens.

„Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht“

Als Präfekt der Glaubenskongregation unterzeichnete Ratzinger jedoch am 14. September 1994 ein Schreiben an die Bischöfe der Weltkirche ganz anderen Inhalts. Es war eine Antwort auf den Versuch der deutschen Bischöfe Kasper, Lehmann und Saier, mit menschlicher Weisheit und theologischer Bildung leidgeprüfte, doch bewährte Eheleute in die Gemeinschaft, die Kommunion mit der Kirche wiedereinzugliedern.

Nun hieß es: „Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen.“ Und weiter: „Diese Norm hat nicht den Charakter einer Strafe oder irgendeiner Diskriminierung der wiederverheirateten Geschiedenen, sie bringt vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.“ Nur „wenn sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, können sie zur heiligen Kommunion hinzutreten, wobei die Pflicht aufrechterhalten bleibt, Ärgernis zu vermeiden“.

Unauflöslichkeit der Ehe kann so göttlich nicht sein

Schon 1970 versuchte der bekannte Kirchenrechtler aus dem Jesuitenorden Gerhartz den Grund dafür zu finden, warum die römischen Kirchenführer so hartherzig auf dem Prinzip der „ausnahmslosen rechtlichen Unscheidbarkeit vollzogener sakramentaler Ehen“ beharren. Mit der Folge, dass eine zweite Ehe nicht eingegangen werden darf und, wenn doch, dies automatisch die Einheit mit der Kirche so mindert, dass der Kommunionempfang nicht erlaubt werden kann. Und der Voraussetzung, dass die Unauflöslichkeit der Ehe so göttlich nicht sein kann, weil Bibel und spätere Praxis der Kirche Ausnahmen zulassen.

Die Papstkirche müsse, so Gerhartz, dies nicht so verfügen; die Worte - „was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“ - müssten nicht in eine eiserne Rechtsordnung übersetzt werden. Als Grund dafür fand der jetzt 80 Jahre alte Jesuit „das Gemeinwohl der Kirche“, ob also die römische Führung diese Unscheidbarkeit für ihren moralischen Auftrag als absolut notwendig erachtet. Er zog daraus den Schluss: „Damit stellt sich schließlich die Frage, ob es im Gemeinwohl der katholischen Kirche heute begründet ist, dass das Gesetz der ausnahmslosen Unscheidbarkeit für die vollzogenen sakramentalen Ehen aufrechterhalten bleibt oder nicht.“

Die Würzburger Synode der katholischen Bistümer Deutschlands (1971 bis 1975) verneinte diese Frage, fand jedoch kein Gehör in Rom. Gerhartz hatte demütig bemerkt: „Es ist letztlich Sache der kirchlichen Autorität, sie zu entscheiden.“ Nun ist der Professor Ratzinger von damals heute diese Autorität. Aber die Frage ist noch nicht beantwortet, sondern wartet vielmehr auf die theologische Kompetenz Benedikts.

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