02.07.2004 · Nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Jerusalem hat der israelische Ministerpräsident Ariel Scharon eine Änderung des Verlaufs der umstrittenen Sperranlage angeordnet.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Jerusalem hat der israelische Ministerpräsident Ariel Scharon eine Änderung des Verlaufs der umstrittenen Sperranlage auf einem Abschnitt von 30 Kilometern angeordnet. Scharon habe außerdem Weisung zur Überprüfung des Verlaufs anderer Abschnitte der Absperrung zum Westjordanland gegeben, berichteten israelische Zeitungen am Freitag.
Das Gericht hatte am Mittwoch sein Urteil damit begründet, die Anlage erschwere das Leben der Palästinenser unverhältnismäßig stark und schränke ihre Bewegungsfreiheit ein. Laut Gericht sind davon etwa 35.000 Palästinenser betroffen. Es müsse nordwestlich von Jerusalem eine andere Route gefunden werden, auch wenn sie weniger Sicherheit für Israel bedeute. Für das Sicherheitskonzept von Scharon bedeutet dies einen erheblichen Rückschlag.
Der geplante Verlauf des Zauns füge der örtlichen Bevölkerung zu großes Leid zu und müsse daher geändert werden, erklärten die höchsten Richter am Donnerstag in Grundsatzurteil zu einem Präzedenzfall über ein 40 Kilometer langes Teilstück zwischen Jerusalem und dem Westjordanland, der
Die Regierung will mit der Sperranlage militante Palästinenser und Selbstmordattentäter daran hindern, nach Israel einzudringen. Der Grenzzaun soll mehr als 700 Kilometer lang werden. Die Palästinenser bezeichnen den Zaun mit seinen Gräben und Stacheldrahtverhauen als Landraub. Durch einen geänderten Verlauf sollten die Belastungen für die palästinensische Bevölkerung minimiert werden, hieß es in dem Urteil am Mittwoch.
„Empfindliches Gleichgewicht“
Im Kernsatz des Obersten Gerichts heißt es nun: „Die Route stört das empfindliche Gleichgewicht zwischen der Verpflichtung eines militärischen Befehlshabers, die Sicherheit zu erhalten und seine Verpflichtung gegenüber den Bedürfnissen der örtlichen Bevölkerung.“ Sie verletze die Anwohner „in einer akuten und schweren Art und Weise und zugleich ihre Ansprüche auf die Einhaltung von Menschen- und Völkerrechten“, hieß es.
Die Entscheidung fiel wenige Tage vor dem für den 9. Juli erwarteten Urteil des Internationalen Gerichtshofs. Er war von den Vereinten Nationen (UN) angerufen worden, um die Rechtmäßigkeit der Anlage zu prüfen. „Dieser Verlauf hat eine solche Beschwernis für die örtliche Bevölkerung geschaffen, daß der Staat eine Alternative finden muß, die möglicherweise weniger Sicherheit bietet, aber der örtlichen Bevölkerung weniger Schaden zufügt", erklärte das israelische Gericht.
„Mauer der rassistischen Teilung“
Die israelische Armee will der Aufforderung des Obersten Gerichtshof nachkommen, den Verlauf der Sperranlage zum Westjordanland zu ändern. Das Verteidigungsministerium teilte am Mittwoch in Jerusalem mit, es werde die Entscheidung respektieren und „einen neuen Verlauf“ der Sperranlage gemäß den Forderungen des Gerichts bestimmen. Die für die Sicherheit in Israel Verantwortlichen würden aber alles tun, um „Terroranschläge“ zu verhindern und die Sicherheit der israelischen Bürger zu gewährleisten.
Der palästinensische Ministerpräsident Ahmed Qurei forderte abermals den Abriß der ganzen Anlage. Es gehe nicht um den Verlauf der Sperranlage, sagte Kureia in Ramallah. Die „Mauer der rassistischen Teilung“ müsse abgerissen, nicht verlegt werden. Hierzu gebe es „keine Alternative“.
Im israelischen Regierungslager herrschte Zurückhaltung vor. Es gab aber auch herbe Kritik. Der nationalreligiöse Minister Orlev deutete „weitreichende Konsequenzen“ an, sprach von einer „Gefährdung Israels“ und forderte ein Gesetz am Obersten Gericht vorbei. Der Likud-Vorsitzende des Rechtsausschusses, Steinitz, prangerte einen „juristischen Imperialismus“ an. Natürlich habe der Trennzaun auch einen politischen Charakter. Das Oberste Gericht nehme fälschlich die Stelle Regierung ein. Dieser „richterliche Aktivismus“ sei gefährlich.
„Nicht verhältnismäßig“
Das Urteil könnte einen Präzedenzfall für mehr als 20 von Palästinensern eingereichte Klagen schaffen, die sich gegen einzelne Segmente der Sperranlage richteten. Die am Mittwoch behandelte Klage war von einer Gruppe palästinensischer Dorfbewohner nordwestlich von Jerusalem eingereicht worden.
Ein Anwalt der Kläger, Mohammed Dahla, sagte, als Konsequenz aus dem Urteil müssten 30 Kilometer des 40 Kilometer langen Teilstücks neu konzipiert werden. Im israelischen Rundfunk hieß es, drei Kilometer müßten sogar wieder abgerissen werden. Der zum Teil tief ins Westjordanland hineinreichende Zaun versperrt mehreren tausend Palästinensern den Zugang zu Arbeitsplätzen, Bauernhöfen und Schulen. Das Oberste Gericht befand, daß dies „nicht verhältnismäßig“ sei. Die Auswirkungen auf das Alltagsleben der Bevölkerung könnten „durch eine alternative Route entscheidend gemindert werden“.
Der militärische Chefplaner der Sperranlage Dani Tirsa, sagte, die Entscheidung werde den Bau des Teilstücks um viele Monate verzögern. Alles werde auf den früheren Stand zurück gebaut und die Palästinenser entschädigt. Der Logistik-Chef des Heeres, Brigadegeneral Eran Ofir, schloß nicht aus, daß das Urteil Auswirkungen auch auf andere Teilstücke haben könnte.
Einmarsch in den Gazastreifen
Als Reaktion auf den ersten tödlichen palästinensischen Raketenangriff auf Israel riegelte das Heer unterdessen die im nördlichen Gazastreifen gelegene Stadt Beit Hanun weiter ab. Bereits am Dienstag waren Truppen in die 21.000 Einwohner zählende Stadt einmarschiert. Straßen wurden blockiert und aufgerissen.
Am Montag waren im nahe gelegenen Sderot zwei Israelis bei einem Raketenangriff getötet worden. Am Dienstag wurde die Grenzstadt abermals während eines Besuchs von Scharon angegriffen. Es ist die bisher achte israelische Großaktion in Beit Hanun. Bei den vorigen Einsätzen waren große landwirtschaftliche Flächen zerstört worden.
UN-Friedenstruppe bleibt weiter auf den Golanhöhen
Der UN-Sicherheitsrat verlängerte unterdessen das Mandat der UN-Friedenstruppe entlang der israelisch-syrischen Grenze bis Ende des Jahres.
In einem Bericht hatte UN-Generalsekretär Kofi Annan kürzlich die Lage auf den Golanhöhen als „allgemein ruhig“ bezeichnet. Wegen der angespannten Situation im Nahen Osten seien die 1.050 Blauhelmsoldaten aber weiter unverzichtbar.