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Ungarn Von Schulden, Schuld und Schuldigkeit

 ·  Ungarns Ministerpräsident Orbán will seine Vorgänger dafür zur Rechenschaft ziehen, dass sein Land kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand - dafür will er Strafgesetze rückwirkend ändern. Die leidgeprüften Bürger scheint das nicht zu stören.

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Drei frühere ungarische Ministerpräsidenten müssen mit Anklagen rechnen, wenn Wirklichkeit wird, was die nationalkonservative Regierung Orbán zu tun beabsichtigt: Sie will ihre sozialistisch-liberalen Vorgängerregierungen für die zwischen 2002 und 2010 exorbitant ausgeweitete Staatsverschuldung Ungarns zur Verantwortung ziehen. 2009 stand das Land an der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit und war nur durch Milliardenhilfen von EU und IWF vor dem Kollaps bewahrt worden.

Allerdings müssten für die strafrechtliche Verfolgung der seinerzeit Regierenden erst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden - weshalb der Abgeordnete Péter Szijjártó, Orbáns Sprecher, soeben im Fernsehen bekundete, der Verfassungsausschuss des Parlaments werde beauftragt, nach entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten zu suchen; sollte es diese noch nicht geben, möge der Ausschuss prüfen, welche Gesetze dazu geändert werden müssten.

Die Voraussetzungen dafür sind gut: Im Parlament verfügt die Regierungspartei Fidesz-MPSZ und die mit ihr „untrennbar verbundene“ Christlich-demokratischen Volkspartei (KDNP) über eine Zweidrittelmehrheit. Dass sie sich nicht scheut, rückwirkend anwendbare Gesetze zu schaffen, hat sie bewiesen, als sie beispielsweise Sondersteuern für Unternehmen einführte. Doch schon dieser Schritt ist juristisch höchst umstritten und hatte auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Eine rückwirkende Bestrafung würde rechtsstaatlichen Prinzipien erst recht hohnsprechen, da etwas nicht bestraft werden darf, das zum Tatzeitpunkt nicht als Straftat galt.

„Verschuldungspolitik ist ein politisches Verbrechen“

Der Problematik ist sich Orbáns Sprecher Szijjártó bewusst: Zwar handele es sich um Entscheidungen von Regierungschefs aus der Vergangenheit, doch „die Folgen dieser brutalen Erhöhung der Staatsschulden sind heute und in Zukunft spürbar“, sagte er. Obschon man „keine rückwirkenden Gesetze machen“ könne, sei „Verschuldungspolitik ein politisches Verbrechen“ und man könne „einfach nicht akzeptieren, dass nur das ungarische Volk die Folgen der schlechten Wirtschaftspolitik der Vergangenheit zu tragen hat und nicht die dafür verantwortlichen Politiker“, sagte Szijjártó.

Soeben hat der auf Initiative der Regierung eingesetzte parlamentarische Untersuchungsausschuss, welcher die Verschuldungsentwicklung des Staates in den Blick nahm, in seinem Abschlussbericht die Verantwortlichkeit von Vorgängerregierungen für die „hemmungslose Ausweitung der Staatsverschuldung“ festgehalten. Szijjártó, der auch stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses ist, bezichtigte die Regierungen Medgyessy (2002 bis 2004), Gyurcsány (2004 bis 2009) und die Übergangsregierung Bajnai (2009 bis 2010), sich „politisch gegen Ungarn vergangen“ zu haben. Ihrer „katastrophalen Wirtschaftspolitik“ sei es zuzuschreiben, dass der Verschuldungsgrad des Landes von 2001, dem letzten kompletten Amtsjahr der ersten Regierung Orbán (1998 bis 2002), bis zum Abgang Bajnais im Frühjahr 2010 auf 82 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gestiegen sei.

Vor dem Ausschuss hatten die Genannten - seinerzeit allesamt nominiert und parlamentarisch gestützt von den Sozialisten (MSZP), die seit der Parlamentswahl im Frühjahr 2010 in Opposition sind und deren Abgeordnete ebenso wie jene der Oppositionspartei LMP („Eine andere Politik ist möglich“) die Ausschussarbeit boykottierten - auf Fragen, wieso es zu dieser verhängnisvollen Entwicklung gekommen sei, „keine zufriedenstellende Antwort gegeben“. Die Befragung Medgyessys und Bajnais - dieser gehörte der MSZP formell nicht an - hatte außer gegenseitigen Schuldzuweisungen wenig erbracht. Von der Anhörung Gyurcsánys hätte man noch am ehesten Aufschluss darüber erwarten dürfen, war er doch während der gesamten in Frage stehenden Zeit mit an führender Stelle dabei: als Berater Medgyessys, dann als Sportminister, schließlich fünf Jahre als Ministerpräsident.

Gegenseitiges Schuldzuweisen

Im Übrigen stand der einstige Chef des kommunistischen Parteijugendverbands KISZ und nachmalige Geschäftsmann, der zu den reichsten Leuten Ungarns zählt, auch zwei Jahre der MSZP vor. Doch offenbar nach der Maxime „Angriff ist die beste Verteidigung“ suchte Gyurcsány den „Beginn der Schuldenspirale“ in die Jahre der ersten Orbán-Regierung zu verlegen: Orbán sei Verpflichtungen eingegangen, die den folgenden Koalitionsregierungen aus MSZP und Freisinnigen (SZDSZ) finanzielle Bürden von umgerechnet zwei Milliarden Euro budgetärer Mehrkosten aufgeladen hätten; dabei hatte Orbáns damalige Koalitionsregierung zwischen 1998 und 2002 die Verschuldung von 60,4 auf 52 Prozent des BIP zurückgeführt.

Doch beließ es Gyurcsány in der Anhörung nicht bei diesem Vorwurf, sondern er lud einen Teil der Verantwortung bei seinem unmittelbaren sozialistischen Vorgänger Medgyessy ab. Der nämlich habe in Erfüllung seines versprochenen Hundert-Tage-Programms - es begünstigte den Machtwechsel 2002 - der ohnehin schon vorhandenen eine weitere Finanzlast von noch einmal 3,6 Milliarden Euro hinzugefügt. Immerhin gab Gyurcsány zu, dass er auch nicht ganz ohne Mitverantwortung sei, denn er habe während seiner Regierungszeit den Staatshaushalt mit weiteren 1,9 Milliarden Euro belastet. Dennoch trügen „die erste Orbán- und die Medgyessy-Regierung an der sprunghaft gestiegenen Staatsverschuldung eine größere Verantwortung als meine beiden Regierungen“, sagte Gyurcsány.

Das wiesen die Fidesz-Mitglieder empört zurück und konfrontierten den früheren Ministerpräsidenten damit, dass sowohl sein Vorgänger Medgyessy als auch sein Nachfolger Bajnai bei deren Anhörungen vor dem Ausschuss die Schuld für die hochgradige Verschuldung im Wesentlichen ihm, Gyurcsány, gegeben hätten. Die weitere Anhörung erschöpfte sich in gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Das Vorgehen der Regierung Orbán in Sachen Verantwortlichkeitssuche für den Beinahekollaps des Landes ist in der Bevölkerung nicht unpopulär. Denn dass Schuldenmacher aus der hohen Politik vor Gericht kommen könnten, dürfte nicht wenige Ungarn freuen. „Schulden“ sind auch deshalb ein Reizthema, weil Hunderttausende Ungarn Bankkredite abbezahlen müssen, die zumeist in Fremdwährungen aufgenommen wurden. Vielen Familien droht trotz eines von der Regierung Orbán beschlossenen Entlastungsprogramms der Verlust ihrer mit Hypotheken belasteten Wohnungen, wovon vornehmlich die ungarische Mittelschicht betroffen ist.

Orbán 2010: Einigen Sozialisten wird es an den Kragen gehen

Orbáns Vorhaben entspricht auch seinen eher im Vagen gehaltenen Ankündigungen vor der Parlamentswahl 2010, wonach es nach einem Wahlsieg des Fidesz einigen Sozialisten „an den Kragen gehen“ werde. Von „Abrechnung“ und „rechtlichem Belangen“ war dabei die Rede: Die Vorwürfe gegen die Sozialisten, die nicht nur nach Fidesz-Lesart, sondern weithin in den Augen der ungarischen Bevölkerung, „gehörig Dreck am Stecken“ hätten, reichten - und reichen weiterhin - von „Bereicherung“ und „Korruption“ über die „maßlose Verschwendung öffentlicher Gelder“ bis hin zur „befohlenen Polizeigewalt“ gegen Demonstranten während der und nach den Gedenkfeiern 2006 aus Anlass der Niederschlagung des Volksaufstands von 1956.

Orbán hatte mit István Balsai, Justizminister von 1990 bis 1994, eigens einen „Direktor für Rechtsfragen“ in seinen Wahlkampf-Stab berufen. Balsai hatte unter anderem die Aufgabe, „der rechtlichen Verfolgung vieler MSZP-Politiker den Boden zu bereiten“. Schon Anfang 2010 schloss Balsai gegenüber der linksliberalen Zeitung „Népszabadság“ nicht aus, dass insbesondere vormalige Regierungschefs zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Unverblümt hatte er just auf Gyurcsány angespielt, das personifizierte Feindbild des Fidesz.

Den politischen Gegner rechtlich belangen zu wollen, ist kein Novum in Ungarn. Nach der Abwahl Orbáns 2002 hatte die sozialistisch-liberale Regierung Medgyessy eigens den Staatssekretär László Keller als „Regierungsbeauftragten zur Aufdeckung der Machenschaften der Fidesz-Regierung“ installiert. Mangels stichhaltiger und also strafrechtlich verwertbarer Beweise blieb Kellers Arbeit letztlich aber ergebnislos. Jetzt verfügt auch das Kabinett Orbán in Gyula Budai über einen solchen Regierungsbeauftragten; er ist aber nicht für die Verschuldungsfrage zuständig, sondern für die Aufdeckung tatsächlicher oder vermeintlicher Korruptionsfälle der Vorgängerregierungen.

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