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UN-Sondertribunal Taylors Richter sitzt in Den Haag

21.06.2006 ·  „So schnell wie möglich“ soll vor dem UN-Sondertribunal das Kriegesverbrecher-Verfahren gegen den früheren liberianischen Präsidenten Charles Taylor beginnen. Doch in Den Haag vermuten einige, daß das noch Monate dauern könnte.

Von Hans-Christian Rößler
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Aus den Augen aus dem Sinn. So läßt sich die Sorge von Menschenrechtlern zusammenfassen, nachdem der frühere liberianische Präsident Charles Taylor in Den Haag angekommen ist. Weder in Sierra Leone, wo er wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist, noch anderswo in Afrika fand sich ein Land, in dem sich ein sicheres und faires Verfahren organisieren ließ.

„Es besteht die Gefahr, daß das Verfahren jetzt für die Menschen, die am stärksten von seinen Verbrechen betroffen waren, weit weg und weniger bedeutsam erscheint“, sagt Richard Dicker von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Das sei bedauerlich, denn bisher habe das Sondertribunal in Freetown wie kaum ein anderes Gericht die Menschen in der Region an seinen Verfahren Anteil nehmen lassen. Für viele Afrikaner ist der Prozeß gegen Taylor der ermutigende Beweis dafür, daß auch gefürchtete Kriegsfürsten nicht mehr straffrei davonkommen können.

Elf Anklagepunkte

„So schnell wie möglich“ soll jetzt nach dem Willen von Chefankläger Christopher Staker das Verfahren in Den Haag beginnen. In Den Haag vermuten einige, daß das noch Monate dauern könnte. Noch hat Taylor nicht einmal Anwälte mit seiner Verteidigung beauftragt; angeblich fehlt ihm das Geld dafür. Noch vor wenigen Jahren hatte er mit Waffenhandel und Diamantenschmuggel so viel verdient, daß er die Rebellen der „Revolutionary United Front“ (RUF) im Nachbarland Sierra Leone finanzieren konnte, was man ihm jetzt vorwirft.

Die Anklage gegen Taylor, selbst einst Rebellenführer und 1997 zum liberianischen Präsident gewählt, umfaßt insgesamt elf Punkte, unter ihnen die Mitverantwortung für die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten. Mehr als 200000 Menschen kamen in dem 14 Jahre dauernden Bürgerkrieg um, in dem sich die RUF-Rebellen durch besondere Grausamkeit, wie das Abhacken von Gliedmaßen hervorgetan hatten.

In Freetown mußten sich im vergangenen Jahr deshalb schon 13 Angeklagte vor dem Sondergericht verantworten, das zwar kein UN-Tribunal ist, aber eng mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet. Dabei wurde juristisches Neuland betreten, denn dem Gericht gehören Juristen aus Sierra Leone und anderen Ländern an; sie wenden sowohl internationales als auch sierraleonisches Recht an.

Juristische Odyssee

Nachdem Taylor Ende März nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus seinem nigerianischen Exil an das Gericht überstellt worden war, war jedoch schnell klar, daß in Freetown seine Sicherheit nicht gewährleistet ist. Zudem sorgten sich viele um die politische Stabilität in dem früheren Bürgerkriegsland. Die Niederlande erklärten sich daher bereit, das Gericht in den Räumen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag tagen zu lassen.

Dorthin konnte Taylor aber erst nach einer kleinen juristischen Odyssee überstellt werden: Die Niederlande hatten sich geweigert, ihn nach der Verurteilung auch dort seine Strafe verbüßen zu lassen. Dänemark, Schweden und Österreich lehnten entsprechende Anfragen ab. Erst als sich Großbritannien in der vergangenen Woche bereit erklärte, war Taylors Weg vor seine Richter in Den Haag frei.

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Jahrgang 1967, politischer Korrespondent für Israel und die Palästinensergebiete mit Sitz in Jerusalem.

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