In der Ukraine hat der Konflikt zwischen dem westlich orientierten Präsidenten Juschtschenko und dem prorussischen Ministerpräsidenten Janukowitsch einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Wahlblock Unsere Ukraine des Präsidenten brach Koalitionsverhandlungen mit Janukowitschs Partei der Regionen am Mittwoch ab und kündigte an, in die Opposition zu gehen. Die Fraktion bestätigte die Entscheidung der Verhandlungsführer am Donnerstag.
Beide Seiten hatten seit Wochen über eine Koalition verhandelt, obwohl Janukowitsch zusammen mit den Sozialisten und den Kommunisten im Parlament eine Mehrheit hat. Da aber Präsident und Ministerpräsident weitgehende Möglichkeiten zur gegenseitigen Blockade haben, haben führende Politiker auf beiden Seiten es für richtig gehalten, ein Bündnis zu suchen. Im August war deshalb ein „Universal“ genanntes Vorabkommen geschlossen worden, und mehrere Gefolgsleute Juschtschenkos traten in Janukowitschs Regierung ein.
Es gibt noch keine Rechtsprechung
Dieser Versuch der Einigung ist jetzt in eine ernste Krise geraten. Der Vorsitzende von Juschtschenkos Unsere Ukraine, Bessmertnij, brach am Mittwoch nachmittag die Verhandlungen ab und kündigte an, sein Wahlblock werde in die Opposition gehen. Zur Begründung sagte er, das „Universal“ werde von Janukowitschs Partei mißachtet. Am Donnerstag war jedoch noch nicht klar, ob Bessmertnijs Schritt das endgültige Ende der Gespräche bedeutete. Es fiel auf, daß Juschtschenko sich nicht äußerte. Das nährte Spekulationen, der Abbruch der Verhandlungen könne nur vorgetäuscht sein, um den Druck zu erhöhen.
Janukowitschs Kabinett und Juschtschenkos Präsidialkanzlei hatten die vergangenen Wochen in einem permanenten Machtkampf verbracht, in welchem jede Seite die Befugnisse des Gegners in Frage stellte. Das Kabinett erklärte mehrere Erlasse des Präsidenten für unwirksam, weil sie ohne die laut Verfassung vorgesehene Gegenzeichnung der Regierung veröffentlicht worden seien. Auf der anderen Seite will der Präsident die Beschlüsse mehrerer Gebietsparlamente nicht anerkennen, welche die von ihm eingesetzten Gouverneure für abgesetzt erklärt hatten. In beiden Fällen sind die Juristen sich uneinig. Da die gegenwärtige Verfassung erst im Januar in Kraft getreten ist, gibt es noch keine Rechtsprechung, an der man sich orientieren könnte.
Neben den Kompetenzen von Präsident und Regierungschef ist vor allem der außenpolitische Kurs der Ukraine strittig. Juschtschenko dringt auf zügige Annäherung an EU und Nato. Janukowitsch dagegen hat bei einem Besuch in Brüssel im September zum Entsetzen des Präsidenten gesagt, die Ukraine wolle auf dem Weg in die Nato eine Pause machen. Da die zügige Vorbereitung der Nato-Mitgliedschaft zu den Vereinbarungen des „Universals“ vom August gehört, dürfte vor allem dieser Querschuß Janukowitschs bei Juschtschenkos Leuten den Eindruck hervorgerufen haben, das Abkommen werde vom Partner systematisch mißachtet.
Verfassung zwingt alle Parteien zur Zusammenarbeit
Dennoch galt in Kiew am Donnerstag noch nicht als sicher, daß die Versuche der Einigung endgültig gescheitert seien. Der Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kiew, Ralf Wachsmuth, wies darauf hin, daß Janukowitsch trotz der Mehrheit, die er mit Sozialisten und Kommunisten hat, Hilfe von Unsere Ukraine gut brauchen kann. Seine Partei der Regionen, welche die Interessen ostukrainischer Stahl- und Kohle-Milliardäre vertritt, möchte eine industriefreundliche Politik und empfindet die Abhängigkeit von den Kommunisten mit ihren Klassenkampfparolen als lästig.
Aber auch die Verfassung zwingt Präsident, Parlament und Regierung zur Zusammenarbeit, weil alle Organe sich im Falle eines Konflikts wechselseitig behindern können. Der Präsident kann jedes Gesetz des Parlaments durch sein Veto stoppen und jeden Exekutivakt der Regierung, bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts außer Kraft setzen. Andererseits vertritt der Ministerpräsident jetzt die (umstrittene) Auffassung, bestimmte Erlasse des Präsidenten könnten nur in Kraft treten, wenn sie vom Kabinett gegengezeichnet würden.
Auch die außenpolitischen Kompetenzen des Präsidenten können von einem feindlichen Parlament eingegrenzt werden. Zwar legt die Verfassung in Artikel 106 die „Leitung der außenpolitischen Tätigkeit“ klar in die Hände des Präsidenten und gibt ihm das Vorschlagsrecht für den Außen- und den Verteidigungsminister. Allerdings kann das Parlament die von ihm vorgeschlagenen Kandidaten ablehnen beziehungsweise die amtierenden Amtsträger, Außenminister Tarasjuk oder Verteidigungsminister Gritzenko - beide sind Vorkämpfer der Westintegration -, abwählen.
Ukraine
Johann Schnitzer (unsinn1)
- 06.10.2006, 01:11 Uhr
