Unter dem Protest der Verteidigung hat das ukrainische Kassationsgericht das Revisionsverfahren über die Verurteilung der Oppositionsführerin Julija Timoschenko zu sieben Jahren Straflager abermals vertagt. Das „Höhere Spezialgericht für Zivil- und Strafsachen“ in Kiew verschob gegen den Willen der Verteidigung die Verhandlung auf den 12. Juli, weil die Strafvollzugsbehörde die frühere Ministerpräsidentin wegen eines Rückenleidens nicht zur Verhandlung überstellt hatte. Der Richter gab einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, die verlangt hatte, vor Beginn des Verfahrens die Verhandlungsfähigkeit der Oppositionsführerin durch einen Amtsarzt zu überprüfen.
Frau Timoschenkos Verteidiger Wlasenko protestierte gegen diese Verzögerung. Der F.A.Z. sagte er, seine Mandantin habe ausdrücklich darauf verzichtet, an der Revisionsverhandlung persönlich teilzunehmen. Die nach seiner Darstellung von Präsident Janukowitsch manuell gelenkte ukrainische Justiz wolle aber das Verfahren „verschieben und verschieben“, damit Frau Timoschenko es schwerer habe, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anzurufen.
„Gericht will Anrufung Straßburgs verzögern“
Das Regime suche so den Umstand zu nutzen, dass der EGMR in der Regel erst aktiv werde, wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft sei. Wlasenko fügte hinzu, diese Regel sei allerdings „kein Dogma“. Er werde in Straßburg darlegen, dass die ukrainische Justiz seiner Mandantin ihre Rechte verweigere, so dass der EGMR den Fall auch ohne letztinstanzliche Entscheidung übernehmen könne.
Frau Timoschenko hatte Präsident Janukowitsch als eine Führerin der demokratischen „Revolution in Orange“ von 2004 vorübergehend von der Macht vertrieben. Danach war sie bis 2010 mit einer Unterbrechung Ministerpräsidentin. Nach Janukowitschs Wiederkehr wurde sie unter dem Protest der Europäischen Union und vieler ausländischer Regierungen im letzten Oktober wegen angeblichen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Straflager verurteilt.
„Technische Schwierigkeiten“ im Verfahren
In der Haft zog sie sich einen äußerst schmerzhaften Bandscheibenvorfall zu, der nach Ansicht deutscher Ärzte, die sie untersucht haben, lange nicht richtig behandelt wurde. Trotz aller internationalen Proteste gegen die „politischen“ Prozesse, mit denen Janukowitsch nach Meinung der EU die Opposition in der Ukraine drangsaliert, hat die Generalstaatsanwaltschaft seither mehrere weitere Verfahren gegen sie eingeleitet. Die Beschuldigungen reichen dabei von Steuerhinterziehung bis Mord.
Vor dem Gerichtsgebäude forderten rund 500 Anhänger, Frau Timoschenko sofort freizulassen. Als Vertreter des EU-Parlaments beobachten der frühere polnische Präsident Aleksander Kwasniewski und der irische frühere EU-Parlamentspräsident Pat Cox das Verfahren, das mit schweren technischen Problemen begann. So war eine zugesagte Übertragung in einen Raum für Journalisten doch nicht möglich.
„Keine Jubelbilder der Kanzlerin mit Janukowitsch“
Unterdessen kritisierte der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Tom Koenigs (Grüne), Gerüchte, wonach Bundeskanzlerin Merkel zu einem möglichen EM-Finale unter deutscher Beteiligung nach Kiew reisen wolle. „Ich möchte keine Jubelbilder der Kanzlerin mit Janukowitsch sehen“, sagte Koenigs der dpa in Berlin. „Wenn sie sich beteiligen will, und das will sie ja, dann kann sie sehr viel mehr Fans beglücken, wenn sie hier (in Berlin) zur Fanmeile kommt.“ Koenigs fuhr fort, Frau Timoschenko werde zu Unrecht „in einem scheußlichen Gesundheitszustand im Gefängnis gehalten“.
Es reiche deshalb nicht, wenn Frau Merkel Frau Timoschenko in der Haftanstalt besuchte. „Wenn natürlich es Frau Merkel gelänge, Frau Timoschenko mitzubringen, dann soll sie auch aufs Spiel gehen, dann gewinnen wir auch die Europameisterschaft“, sagte Koenigs.
was hat die Frau da verloren?
Jürgen Kühner (J-M-K)
- 26.06.2012, 14:39 Uhr
Inhalt oder Bilder?
Richard Löwe (RichardL)
- 26.06.2012, 13:53 Uhr
