31.03.2005 · Die Türkei sorgt immer wieder für Verwirrung: Die Reform ihres Strafrechts, die noch im Dezember als Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen galt, soll jetzt verschoben werden. Meint sie es mit dem inneren Reformprozeß ernst?
Einen Tag vor dem geplanten Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches in der Türkei hat die Regierung in Ankara einen Aufschub um zwei Monate beschlossen.
Auch die übrigen Teile der Strafrechtsreform - Strafprozeßordnung, Strafvollzugsgesetz und Ordnungswidrigkeitengesetz - sollen jetzt erst am 1. Juni in Kraft treten, berichtete die türkische Nachrichtenagentur Anadolu am Donnerstag. Die Verzögerung habe „technische Gründe“ und solle „so kurz wie möglich“ ausfallen, sagte Außenminister Abdullah Gül auf Fragen von Journalisten. Das Parlament müsse entscheiden, „ob es 45 oder 60 Tage sein werden“.
Reform war Voraussetzung für Verhandlungsbeginn
Mit der Strafrechtsreform hatte die Türkei eine der Forderungen der Europäischen Union für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt. Die Gesetzesänderungen waren vor dem EU-Gipfeltreffen im Dezember verabschiedet worden, bei dem der Beginn der Verhandlungen mit der Türkei auf den 3. Oktober festgelegt worden war.
Außenminister Gül betonte, daß die Türkei keinesfalls hinter den gegebenen Versprechen zurückfallen werde. „Wir werden den Reformprozeß fortsetzen.“ Es handele sich nicht um eine Verlangsamung, sondern darum, „gestärkt“ voranzuschreiten.
Gefängnisstrafen für Journalisten
Begründet wurde die Entscheidung damit, daß sich Gesetzeslücken auftäten, wenn die Änderungen wie ursprünglich geplant am 1. April in Kraft treten sollten. Auf einen Aufschub hatten auch türkische Journalistenverbände gedrungen, weil das neue Strafgesetz wieder Gefängnisstrafen für Journalisten vorsieht.