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Türkei Präsidentenwahl nach Boykott in der Schwebe

27.04.2007 ·  Die erste Runde zur Wahl des türkischen Staatspräsidenten ist gescheitert. Die wichtigsten Oppositionsparteien boykottierten die Abstimmung im Parlament. Nun muss das Verfassungsgericht über den weiteren Verlauf entscheiden.

Von Rainer Hermann, Istanbul
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Begleitet von einer Auseinandersetzung über die Bestimmungen für die Wahl eines Staatspräsidenten ist das türkische Parlament am Freitagnachmittag zu einer ersten Wahlrunde zusammengetreten, um einen Nachfolger für den scheidenden Präsidenten Sezer zu bestimmen. Die AKP nominierte für das Amt Außenminister Gül. Die wichtigsten Oppositionsparteien CHP, Anap und DYP boykottierten die Abstimmung. Für Gül stimmten in dem Wahlgang nur 357 Abgeordnete, zehn weniger als die erforderlichen 367.

Anwesend waren ohnehin nur 361 Abgeordnete, von ihnen 352 der regierenden AKP. Der einzige anwesende CHP-Abgeordnete Anadol kündigte an, seine Partei werde das Verfassungsgericht anrufen, denn zur Wahl eines Staatspräsidenten müssten zwei Drittel anwesend sein, also 367 Abgeordnete. Die linksnationale CHP stützt ihre Argumentation auf Artikel 121 der Geschäftsordnung des Parlaments, der eine Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten, also 367 von 550, für die Verabschiedung von Gesetzen vorschreibt.

Dem hielt der AKP-Abgeordnete Ergin entgegen, 1989 bei der Wahl von Staatspräsident Özal habe die damalige Opposition die Wahl ebenfalls boykottiert und sei ein Zwei-Drittel-Quorum nicht erreicht worden. Wer damals Özal gewählt habe, stelle heute bei der gleichen Verfassung und Geschäftsordnung die Verfassungsmäßigkeit in Frage.

Türkische Opposition boykottiert Präsidentenwahl

Uneinigkeit beim Verfassungsgericht

Die AKP-Regierung stützt sich auf den Artikel 102 der Verfassung, der zur Wahl des Staatspräsidenten kein Quorum vorschreibt, sondern für eine Wahl bei den ersten beiden Wahlgängen nur eine Zweidrittelmehrheit beziehungsweise eine absolute Mehrheit bei zwei folgenden Runden. Ferner beruft sie sich auf Artikel 96 der Verfassung, die als Quorum für die Eröffnung einer Parlamentssitzung ein Drittel nennt.

Die Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Tülay Tugcu, sagte, das Verfassungsgericht würde binnen dreier Tage zur Klage entscheiden. Dem widersprach ihr Stellvertreter Hasim Kilic, der aufgrund von Verfahrensvorschriften einen Zeitraum von mindestens einem Monat zugrunde legt. Dann könnte das Parlament einen neuen Präsidenten nicht innerhalb der von der Verfassung vorgesehenen Frist wählen. Der weiter amtierende Präsident Sezer müsste das Parlament auflösen.

„Künstlich und ohne Grundlage“

Sezer hatte sich schon der Argumentation der CHP angeschlossen. Sieben der elf Mitglieder des Verfassungsgerichts sind von ihm ernannt worden. Begonnen hatte diese Diskussion Ende 2006 der frühere Oberstaatsanwalt Kanadoglu als eine Möglichkeit, die Wahl eines AKP-Mitglieds zum Präsidenten zu verhindern. Der Argumentation der CHP widersprechen die meisten führenden Verfassungsjuristen der Türkei.

Professor Ergun Özbudun von der Bilkent-Universität in Ankara bezeichnete die Argumente von Kanadoglu und der CHP „künstlich und ohne Grundlage“. Sollte das Gericht im Sinne der CHP entscheiden, würde die Türkei in eine „ernste Verfassungskrise“ gestoßen. Der Abgeordnete Fahri Öztürk, der 1982 an der Ausarbeitung der Verfassung beteiligt gewesen war, sagte, hätten die Väter der Verfassung ein Quorum gewollt, hätten sie eines genannt. Ihr Ziel sei gewesen, aufgrund der negativen Erfahrungen früherer Wahlen das Verfahren so weit wie möglich zu vereinfachen.

Ministerpräsident Erdogan zeigte sich indes erfreut über das Abstimmungsergebnis. Es sei besser ausgefallen als erwartet. „Ich hoffe, dass wir vielleicht schon im zweiten Wahlgang die erforderlichen 367 Stimmen erreichen“, sagte Erdogan. Die weiteren Wahlgänge sind für den 2. und 9. Mai angesetzt. Während in der zweiten Runde nochmals eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, reicht im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Jahrgang 1956, Korrespondent für Wirtschaft und Politik in der arabischen Welt mit Sitz in Abu Dhabi.

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