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Todesurteil bestätigt Saddam soll binnen 30 Tagen sterben

27.12.2006 ·  Das höchste irakische Berufungsgericht hat das Todesurteil gegen den früheren Machthaber Saddam Hussein bestätigt. Er soll innerhalb von 30 Tagen gehängt werden. Der zweite Prozeß gegen ihn könne auch ohne Saddam geführt werden, so die Richter.

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Ein irakisches Berufungsgericht hat die Todesstrafe gegen den früheren Diktator Saddam Hussein besiegelt. Dem Gericht zufolge läuft damit die Frist von 30 Tagen an, in der das Urteil vollstreckt werden muß.

Der 69 Jahre alte Saddam war Anfang November wegen eines Massakers an Schiiten vor fast 25 Jahren zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Das Sondertribunal warf ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. In einem zweiten Prozeß verhandelt das irakische Gericht wegen Völkermords gegen Saddam. Auch hier droht ihm die Todesstrafe. Der zweite Prozeß könne ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, so die Richter.

Von Seiten der von Schiiten angeführten Regierung lag zunächst keine Reaktion vor. Die Vereinigten Staaten begrüßten die Entscheidung als „wichtigen Meilenstein“ für den Irak. Die Bestätigung des Urteils sei ein bedeutender Schritt auf dem Weg, die Herrschaft des Tyrannen durch eine Herrschaft des Rechts abzulösen, sagte ein Sprecher des amerikanischen Präsidenten George W. Bush. „Saddam Hussein hat einen ordentlichen Prozeß und Rechte erhalten, die er dem irakischen Volk für lange Zeit verwehrt hat.“

Urteil auch ohne Unterschrift Talabanis wirksam

Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch äußerten sich enttäuscht über die Entscheidung und nannten das Verfahren fehlerhaft. Internationale Juristen kritisieren, daß in der gegenwärtigen Atmosphäre der Gewalt kein faires Verfahren gegen den ehemaligen Machthaber möglich sei. Saddams Verteidiger warnte, eine Vollstreckung des Urteils wäre eine Katastrophe für die Region und drohte die Kämpfe zwischen den Religionsgruppen im Irak zu verschärfen. Vertreter der Sunniten im Irak verurteilten die Urteilsbestätigung als politische Machenschaft der früheren Gegner Saddams, die nun an der Macht seien.

Ein Sprecher des Sondertribunals, das über Saddam Hussein zu Gericht saß, sagte, das irakische Justizsystem werde sicherstellen, daß Saddam Hussein hingerichtet werde, auch wenn Talabani oder einer der beiden Stellvertreter nicht unterzeichneten. Einzelheiten nannte er nicht.

Nach Angaben eines Mitarbeiters des Sondergerichts bestätigte das Berufungsgericht auch die Todesstrafen gegen Saddam Husseins Halbbruder Barsan Ibrahim, der zur Zeit des Massakers den Geheimdienst leitete, sowie gegen den früheren Vorsitzenden des Revolutionsgerichts Awad Hamed al Bandar.

Kein faires Verfahren?

In diesem ersten Prozeß gegen Saddam Hussein und andere führende Mitglieder seines Regimes, das im Jahr 2003 gestürzt wurde, ging es um die Tötung von 148 Schiiten. Sie wurden damals in der Stadt Dudschail offenbar als Vergeltung für einen Attentatsversuch auf Saddam Hussein hingerichtet.

Im zweiten Prozeß steht Saddam mit sechs weiteren Angeklagten wegen Giftgasangriffen auf Kurden in den achtziger Jahren vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft des Sondertribunals hatte angekündigt, noch weitere Verfahren gegen ihn vorzubereiten.

Saddam verlangte einen Tod durch Erschießen und damit eine Bestrafung, wie sie einem Armeeoffizier gebühre. Das Gericht hatte sich jedoch in erster Instanz ausdrücklich für eine Hinrichtung durch Erhängen entschieden.

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