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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Todesstrafe Nur amerikanische Werte

 ·  So wie das Oberste Gericht ist auch die amerikanische Gesellschaft in der Frage der Todesstrafe gespalten. In der knappen Entscheidung des Supreme Court, daß Minderjährige nicht exekutiert werden dürfen, spiegeln sich die inneren Widersprüche Amerikas.

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Der Fall Roper gegen Simmons (Nummer 03-633), den der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am Dienstag entschieden hat, hatte alle Elemente eines veritablen Dramas. Und auch der mit fünf zu vier Stimmen denkbar knappe Richterentscheid war ein gesellschaftliches Drama, in welchem sich die inneren Widersprüche Amerikas widerspiegeln.

In der Nacht zum 9. September 1993 brachen der Oberschüler Christopher Simmons, damals 17 Jahre und fünf Monate alt, und sein fünfzehnjähriger Komplize Charles Benjamin in das Haus der Familie Crook im Landkreis St. Louis im Bundesstaat Missouri ein. Shirley Crook war in jener Nacht allein zu Hause, weil ihr Ehemann Steven auf Dienstreise war und erst am folgenden Nachmittag nach Hause kommen sollte. Christopher Simmons wußte von den häufigen Reisen Steven Crooks, denn die Simmons wohnten in der Nähe.

Ein Mord für sechs Dollar

Shirley Crook erwachte gegen zwei Uhr morgens, weil sie ein Geräusch gehört hatte. Sie fragte: „Wer ist da?“ Daraufhin gingen Christopher Simmons und sein Komplize ins Schlafzimmer, fesselten und knebelten die Frau, verbanden ihr die Augen, zerrten sie in ein Auto, fuhren sie zu einer Brücke über den Fluß Meramec und stürzten die Frau in die Fluten. Noch am Nachmittag des gleichen Tages - Steven Crook hatte das Verschwinden seiner Ehefrau schon der Polizei gemeldet - bargen Fischer den Leichnam der Frau aus dem Wasser. Die Beute der jugendlichen Raubmörder betrug genau sechs Dollar.

Schon am 10. September 1993 wurde Christopher Simmons aus dem Unterricht an seiner Oberschule heraus verhaftet, denn er hatte sich vor Klassenkameraden des Mordes mit den Worten gebrüstet, er habe eine Frau umbringen müssen, „weil die Hure mein Gesicht gesehen hat“. Vor der Tat hatte Simmons seinen Komplizen Charles Benjamin mit dem Argument zu dem Verbrechen überredet, sie würden wegen ihrer Jugend selbst bei einer Festnahme „ungeschoren davonkommen“. Benjamin wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen Simmons, der schon beim ersten Verhör ein umfassendes Geständnis ablegte und den Hergang der Tat für ein Polizeivideo minutiös rekonstruierte, wurde das Todesurteil verhängt.

„Grausam und ungewöhnlich“

Seit mehr als einem Jahrzehnt sitzt der inzwischen 28 Jahre alte Simmons in der Todeszelle. Im vergangenen Jahr entschied das Oberste Gericht von Missouri mit vier zu drei Richterstimmen, daß sich ein gesellschaftlicher Konsens herausgebildet habe, wonach die Hinrichtung von Straftätern, die zur Zeit der Tat minderjährig waren, „grausam und ungewöhnlich“ sei. Der Justizminister von Missouri, Jay Nixon, legte gegen das Urteil Berufung beim Obersten Gericht in Washington ein, da die gewählten gesetzgebenden Körperschaften in den Bundesstaaten über die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Jugendlichen zu entscheiden hätten, nicht aber die Gerichte. Namens des Oberaufsehers des Gefängnisses, in dem Simmons seit Jahr und Tag einsitzt, Donald P. Roper, klagte der Staat Missouri beim „Supreme Court“ in Washington - und unterlag nun.

Für Christopher Simmons hat das Bangen nun ein Ende, denn mit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichts vom Dienstag ist die Hinrichtung von verurteilten Straftätern, die zum Zeitpunkt des von ihnen begangenen Mordes noch minderjährig waren, definitiv als verfassungswidrig untersagt. Außer Simmons, der nach Angaben seiner Anwälte und Angehörigen in den Jahren der Haft seine Bluttat bereut und sich zu einem verantwortungsbewußten jungen Mann entwickelt hat, verdanken weitere 71 verurteilte minderjährige Mörder - es sind ausnahmslos Männer - in den Gefängnissen von zwölf Bundesstaaten dem Richterspruch ihr Leben.

Quartett der konservativen Richter

Minderjährige Mörder machen etwa zwei Prozent aller 3.455 Insassen von Todeszellen der 38 Staaten aus, in denen seit 1976 die Todesstrafe wiedereingeführt wurde. 29 dieser nun dem Scharfrichter entkommenen Todeskandidaten sitzen in Gefängnissen in Texas, 14 in Alabama. Etwa zwei Drittel der zum Zeitpunkt der Tat minderjährigen Todeskandidaten sind Schwarze, Christopher Simmons jedoch ist Weißer. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe durch ein Urteil des Obersten Gerichts im Jahre 1976 wurden 22 Mörder hingerichtet, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren; mit 13 Hinrichtungen jugendlicher Mörder führt Texas auch diese Statistik an. Alle sechs der seit dem Jahr 2000 in Texas hingerichteten minderjährigen Mörder waren Schwarze.

Die Urteilsbegründung für die Mehrheit schrieb Richter Anthony Kennedy; neben ihm stimmten die vier weiteren als linksliberal bekannten Richter Stephen G. Breyer, Ruth Bader Ginsberg, David H. Souter und John Paul Stevens für die Abschaffung der Todesstrafe für Minderjährige. Das Quartett der konservativen Richter - Sandra Day O'Connor, Antonin Scalia, Clarence Thomas und der Gerichtsvorsitzende William H. Rehnquist - stimmte geschlossen dagegen.

69 Prozent gegen Todesstrafe bei Jugendlichen

Das zentrale Argument Kennedys in der Urteilsbegründung lautet, die Hinrichtung Minderjähriger verstoße gegen das im Achten Verfassungszusatz ausgesprochene Verbot der Verhängung von „grausamen und ungewöhnlichen Strafen“. Die Wissenschaft sei sich darin einig, daß das Urteilsvermögen bei Jugendlichen noch nicht vollständig ausgeprägt sei, weswegen der Staat die mit der Volljährigkeit verbundenen Rechte und Pflichten auch erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres gewähre beziehungsweise fordere.

Zudem zeichne sich in den Vereinigten Staaten ein gesellschaftlicher Trend ab, der die höchstrichterliche Ächtung dieser Form der Strafe notwendig mache. „Weil die Gesellschaft in vieler Hinsicht die Grenzlinie zwischen Kindheit und Erwachsenenalter bei 18 Jahren zieht, muß auch die Grenze für die Todesstrafe hier gezogen werden“, schreibt Kennedy. Bisher war in 19 Bundesstaaten auch die Hinrichtung minderjähriger Straftäter Rechtens. Daß die Strafe aber nur selten vollzogen werde - im vergangenen Jahrzehnt nur in den Bundesstaaten Texas, Virginia und Oklahoma -, bewertete Kennedy als weiteres Indiz für eine verbreitete Ablehnung der Todesstrafe für Jugendliche. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gallup vom Mai 2002 ergab, daß 69 Prozent der Amerikaner gegen die Todesstrafe bei Jugendlichen sind.

Vielsagendes Zusammentreffen der Ereignisse

Eine politisch brisantere Begründung für das Urteil steckt in dem ausdrücklichen Bezug Kennedys auf weltweite Gepflogenheiten und Überzeugungen: „Die internationale Meinung gegen die Todesstrafe bei Jugendlichen hat ein überwältigendes Gewicht“, schreibt er. Nur noch in wenigen Staaten wird die Todesstrafe für Jugendliche verhängt und auch an ihnen vollstreckt - etwa in China, Iran, im Jemen, in der Demokratischen Republik Kongo, in Nigeria, Pakistan und in Saudi-Arabien.

Es war eine vielsagende Koinzidenz der Ereignisse, daß das Urteil an dem Tag gesprochen wurde, an dem das State Departement den Jahresbericht über die Lage der Menschenrechte in der Welt veröffentlichte. Darin werden die Länder, mit welchen sich die Vereinigten Staaten beim Umgang mit minderjährigen Mördern bis vorgestern einig wußten, wegen schwerster Menschenrechtsverletzungen angeprangert.

„Rekordjahr“ 1999

Eine generelle Abschaffung der Todesstrafe liegt auch nach dem Urteil vom Dienstag in weiter Ferne. Eine Gallup-Umfrage vom Oktober 2004 ergab in der amerikanischen Bevölkerung eine deutliche Zustimmungsrate von 66 Prozent zur Todesstrafe; 1994 hatte sie immerhin noch bei 80 Prozent gelegen. Die Zahl der Hinrichtungen in den Vereinigten Staaten ist seit dem „Rekordjahr“ 1999, in welchem allein 95 Todesurteile vollstreckt wurden, auf 59 im vergangenen Jahr zurückgegangen. Insgesamt wurden seit 1976 in amerikanischen Gefängnissen 949 Straftäter hingerichtet.

Die beiden denkbar knappen Entscheidungen der Obersten Gerichte in Missouri und in Washington zeigen aber, daß die Richterschaft und die Bevölkerung in der Frage tief gespalten sind. Bei einem früheren Urteil zur Todesstrafe bei Minderjährigen im Jahre 1988 hatte der „Supreme Court“ noch mit sechs zu drei Stimmen entschieden, daß diese grundsätzlich verfassungskonform sei. 2002 fiel dann das Urteil, daß die Hinrichtung geistig behinderter Straftäter gegen das Verfassungsverbot der „grausamen und ungewöhnlichen Strafen“ verstoße. Richter Kennedys Meinungswandel, der 1988 noch für die Exekution von 16 und 17 Jahre alten Straftätern gestimmt hatte, war entscheidend für das Urteil vom Dienstag, das schon jetzt als Wasserscheide in der amerikanschen Rechtsgeschichte bezeichnet wird.

„Entscheidung auf dünnster Grundlage“

Und genau deshalb kritisieren Richterin Day O'Connor und vor allem Richter Scalia, der sich seit Monaten in Position bringt, um dem krebskranken Richter Rehnquist als Vorsitzender des Obersten Gerichts nachzufolgen, die Entscheidung der Richtermehrheit heftig. Richter Scalia, sekundiert von den Richtern Rehnquist und Thomas, schilt in seiner Begründung den Entscheid, der „auf dünnster Grundlage“ ruhe, als „Spott“ auf die Verfassung, weil sich damit das Oberste Gericht „zum alleinigen Richter über die moralischen Standards unserer Nation aufschwingt“.

Besonders scharf kritisiert Scalia, daß Kennedy sich in seiner Begründung „von den Ansichten ausländischer Gerichte und Institutionen hat leiten lassen“. Damit gebe das Gericht zu verstehen, daß „die Gesetze unseres Volkes in dieser Frage letzten Endes nichts gelten“. Statt die internationale Mehrheitsmeinung heranzuziehen, wenn es einem opportun erscheine, habe man statt dessen grundsätzlich nur amerikanische Werte, Gesetzes- und Verfassungstexte sowie die Rechtsprechungstraditionen der Vereinigten Staaten gelten zu lassen.

Man unterschätze nicht, wie viele Amerikaner Scalias wütenden Worten gegen die „Meinung von Ausländern“ zustimmen werden - zumal wenn sie zu sehen glauben, daß der Mörder Christopher Simmons am Ende mit seiner Prophezeiung recht behalten hat, daß er dank seines jugendlichen Alters „ungeschoren davonkommen“ werde.

Quelle: F.A.Z., 03.03.2005, Nr. 52 / Seite 3
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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent für Nordamerika mit Sitz in Washington.

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