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Terrorprozess in Guantánamo Die Ankläger fordern die Todesstrafe

05.06.2008 ·  Es ist nicht nur der wichtigste Prozess seit den Anschlägen von New York und Washington, sondern wird mit den Nürnberger Tribunalen nach dem Zweiten Weltkrieg verglichen: Auf dem amerikanischen Stützpunkt Guantánamo stehen fünf Hauptverdächtige der Terroranschläge vom 11. September 2001 vor der Militärkommission.

Von Matthias Rüb, Washington
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Auf dem amerikanischen Stützpunkt Guantánamo hat am Donnerstag der Prozess gegen fünf Hauptverdächtige im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 begonnen. Neben Khalid Scheich Mohammed, dem mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge von New York und Washington mit fast 3000 Toten, wurden Ramzi Binalshibh, Walid bin Attasch, Ali Abdul Aziz Ali und Mustafa Ahmed al Hawsawi erstmals einer Militärkommission vorgeführt. Die Militärgerichte waren von der amerikanischen Regierung kurz nach den Anschlägen eigens für Verfahren gegen Terroristen eingerichtet worden, die Verfahrensregeln und Rechtsgrundlagen der Kommissionen hatten aber wegen verschiedener Urteile des Obersten Gerichts mehrfach geändert werden müssen.

Nach Berichten von Prozessbeobachtern erschienen alle fünf Angeklagten offenkundig freiwillig vor dem militärischen Geschworenengericht, das von dem Obersten der Marineinfanterie, Ralph Kohlmann, als vorsitzendem Richter geführt wird. Da die persönliche Anwesenheit der Angeklagten bei der ersten Anhörung verpflichtend war, hätten die Angeklagten notfalls mit Gewalt aus dem Gefangenenlager in den Gerichtssaal gebracht werden müssen. Das Hauptverfahren soll nach dem Willen der Militärankläger am 15. September beginnen, die militärischen Pflichtverteidiger sowie die zivilen Verteidiger, die für die Angeklagten ohne Honorar tätig sind, haben jedoch mehr Zeit für die Vorbereitung des Prozesses gefordert. Die Ankläger haben für alle fünf Angeklagten die Todesstrafe gefordert.

Khalid erkennt nur das islamische Scharia-Recht an

Das sogenannte „Camp Justice“, bestehend aus klimatisierten Zelten und Flachbauten, war in den vergangenen Monaten eigens für die Verfahren gegen die Hauptverdächtigen der Terroranschläge des 11. September auf dem Gelände des alten Flughafens auf dem Marinestützpunkt in Kuba errichtet worden. Angehörige der Opfer der Terroranschläge sowie Berichterstatter können die Verfahren zwar verfolgen, jedoch nur von Räumen hinter einer schalldichten Panzerglasscheibe. Dorthin werden die Verhandlung mit kurzer Verzögerung mit Lautsprechern übertragen. Der vorsitzende Richter hat während der Verhandlungen die Möglichkeit, die Audioübertragung zu unterbrechen, wenn in dem Verfahren als geheim klassifizierte Informationen zur Sprache kommen.

Prozessbeobachter berichteten, Khalid Scheich Mohammed sei heute deutlich schlanker als etwa auf jenen Fotos, die zum Zeitpunkt seiner Festnahme in Rawalpindi in Pakistan im März 2003 entstanden. Zudem habe er sich einen gut 30 Zentimeter langen graumelierten Bart wachsen lassen, als Kopfbedeckung habe er eine weiße Kappe getragen. Unter den fünf Angeklagten habe sich einzig Binalshibh provozierend verhalten und sei deshalb in Handschellen und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden.

Khalid habe sich mit Ramzi Binalschibh und den anderen Angeklagten zu Beginn der Verhandlung offensichtlich lautstark unterhalten, ohne zunächst vom Richter unterbrochen zu werden. Nach der Feststellung der Personalien habe Khalid gefordert, sich vor dem Militärgericht selbst verteidigen zu dürfen, ohne jedoch die Kompetenz seines militärischen und zivilen Anwalts anzuzweifeln. Auf den Hinweis des Richters, dass ihm ein kompliziertes Verfahren bevorstehe, für welches er mit einem Rechtsbeistand besser gewappnet sei und dass ihm die Todesstrafe drohe, erwiderte Khalid, er erkenne nur das islamische Scharia-Recht an und wisse sich ohnedies in Gottes Hand.

Der wichtigste Prozess seit den Terroranschlägen

Dem Verfahren gegen Khalid Scheich Mohammed vor der Militärkommission kommt besondere Bedeutung zu, weil er nicht nur wie die anderen vier Angeklagten mehrere Jahre in Geheimgefängnissen des amerikanischen Auslandsgeheimdienstes CIA an unbekanntem Ort festgehalten wurde, sondern weil nach Aussage von CIA-Direktor Michael Hayden an Khalid die weithin als Folter kritisierte Verhörmethode des simulierten Ertränkens (watreboarding) zur Anwendung gebracht wurde. Wo genau Khalid von März 2003 bis zu seiner Überstellung nach Guantánamo im September 2006 festgehalten wurde, ist ungewiss.

Der in Kuweit geborene und in Pakistan aufgewachsene Khalid galt bis zu seiner Festnahme als die „Nummer Drei“ in der Führung von Al Qaida. Das Verfahren in Guantánamo ist nicht nur der wichtigste Prozess seit den Terroranschlägen von New York und Washington, sondern wird mit den Nürnberger Tribunalen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verglichen, vor welchen sich die Hauptverantwortlichen der Naziherrschaft verantworten mussten. Es ist jedoch weiter unklar, ob das Militärtribunal von Guantánamo einer rechtlichen Prüfung standhält.

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