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Terrorprozess in Guantánamo Der Richter mit der weichen Faust

 ·  Die erste Anhörung im Prozess gegen die Hintermänner der Anschläge vom 11. September 2001 zog sich quälend lange hin. Die Angeklagten fühlten sich hinterher als Sieger.

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© AFP Verteidigerin: Die Anwältin des Angeklagten Atasch trat in islamischer Kleidung vor das Gericht.

Chalid Scheich Mohammed ist schlanker geworden. Und sein langer grauer Bart ist jetzt rot, offenbar mit Henna gefärbt. Mohammed wird als letzter der fünf Angeklagten in den Gerichtssaal gebracht. Alle tragen traditionelle arabische weiße Kleidung und eine Taqija-Kappe auf dem Kopf. Mohammed wickelt sich zudem aus einem Tuch einen Turban um den Kopf. Er sitzt am ersten der fünf Tische vor dem Richterpult. Hinter dem hat Heeres-Oberst James Pohl Platz genommen, und der Richter weiß schon lange bevor er kurz vor 9.30 Uhr Ortszeit im amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo Bay im Südosten Kubas die Verhandlung eröffnet, was ihm an diesem Samstag bevorsteht.

Richter Pohl leitet den ersten Tag des Prozesses, an dem eigentlich bloß Formalitäten erledigt und die fünf Anklageschriften vorgestellt werden sollen, sozusagen mit weicher Faust. Mal liefert er sich ein scharfes Wortgefecht mit einem der Anwälte der Angeklagten über Verfahrensfragen, mal unterbricht er geduldig die Anhörung, wenn einer der Angeklagten sich plötzlich zum Gebet auf einem von den Wachen eilig ausgerollten Gebetsteppich niederkniet.

Neben dem 47 Jahre alten Pakistaner Chalid Scheich Mohammed, der sich beim ersten Verfahren vor einem Militärgericht in Guantánamo vom 5. Juni 2008 lautstark schuldig bekannt und den baldigen Märtyrertod durch die Hand eines amerikanischen Scharfrichters begehrt hatte, sind als Hauptverschwörer der Anschläge vom 11. September 2001 vor dem Militärtribunal angeklagt: Walid Bin Atasch und Ramzi Binalshibh aus dem Jemen, Mohammeds Neffe Ali Abdul Aziz Ali und der Saudi Mustafa Ahmad al Hawsawi. Die Sitze für die Geschworenen - alle Offiziere der amerikanischen Streitkräfte -, die am Ende des Verfahrens kein anderes Urteil als die Todesstrafe werden fällen können, sind noch leer.

Genau betrachtet nehmen die Vereinigten Staaten schon den dritten Anlauf, Recht zu sprechen über die mutmaßlichen Hintermänner des schlimmsten Terroranschlags auf amerikanischem Boden: 2976 Menschen wurden bei den Anschlägen mit entführten Passagierflugzeugen am 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington getötet.

Alle Antworten verweigert

Noch unter Präsident George W. Bush war im Juni 2008 auf der Grundlage des vom republikanisch kontrollierten Kongress im Oktober 2006 verabschiedeten „Military Commissions Act“ (MCA) ein Militärtribunal eingerichtet worden. Bald nach seinem Amtsantritt vom Januar 2009 versprach Präsident Barack Obama nicht nur, dass er das Gefangenenlager Guantánamo Bay binnen eines Jahres schließen werde. Er setzte auch alle Verfahren vor den dortigen Militärtribunalen aus, weil diese rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügten. Justizminister Eric Holder kündigte an, Mohammed und seine Mitverschwörer würden vor ein Bundesgericht in New York gestellt. Doch gegen diesen Plan erhob sich ein Sturm der Entrüstung in New York und im Kongress in Washington - auch unter Obamas Demokraten. Der Präsident gab nach: Er kassierte faktisch den Beschluss zur Schließung Guantánamos, ohne ihn freilich formal zurückzunehmen, und er kehrte zur Militärgerichtsbarkeit für die Terrorverdächtigen zurück.

Dass das 2009 vom demokratisch kontrollierten Kongress beschlossene reformierte Gesetz über Militärtribunale deutlich besser sei als das alte der Ära Bush, bestreiten viele Juristen und Menschenrechtler. Aber Beweise, die mittels „harscher Verhörmethoden“ gewonnen wurden - etwa das weithin als Folter betrachtete simulierte Ertränken (Waterboarding) -, sind nun nicht mehr zugelassen. Wie wichtig dieser Umstand im neu aufgerollten Verfahren gegen Mohammed und seine Mitverschwörer sein wird, zeigte schon der erste Prozesstag. Die militärischen und zivilen Anwälte Mohammeds und der anderen Angeklagten erwähnten immer wieder, dass ihre Mandanten gefoltert worden sein.

Richter Pohl fragte, nachdem er mehrere Beschwerden der Anwälte über die Arbeitsbedingungen und die Behinderungen bei Gesprächen mit ihren Mandanten zur späteren Behandlung vertagt hatte, jeden einzelnen der Angeklagten, ob sie mit ihren Pflichtverteidigern einverstanden seien. Alle folgten dem Beispiel Mohammeds, der nicht nur jede Antwort verweigerte und sich weder schuldig noch nichtschuldig bekannte, sondern auch den Kopfhörer mit der simultan gesprochenen arabischen Übersetzung aus dem Ohr nahm. Richter Pohl entschied daraufhin, die Übersetzung konsekutiv über das Lautsprechersystem sprechen zu lassen, was den Fortgang der Verhandlung bremste und zu einem teils chaotischem Durcheinander, das Mohammed zu gelegentlichen Gesprächen mit seinen hinter ihm sitzenden Mitangeklagten nutzte. Mal verfolgte er die Verhandlung aufmerksam, lächelte gar, wenn sein eloquenter ziviler Pflichtverteidiger David Nevin sich mit Richter Pohl stritt. Mal blätterte er im Koran oder in der jüngsten Ausgabe des „Economist“. Zwischendurch schien er einzunicken.

„Denn sie werden uns töten“

Vor der Mittagspause entschloss sich Ramzi Binalshibh zu einem Schreiausbruch. Er rief auf Englisch etwas über den getöteten libyschen Diktator Muammar Ghaddafi, der in Guantánamo sei - wobei unklar war, was er damit sagen wollte. „Die Zeit zu sprechen ist jetzt“, rief Binalshibh Richter Pohl entgegen, der ihn zu unterbrechen versuchte: „Denn sie werden uns töten und dann sagen, wir hätten uns das Leben genommen.“ Kurz darauf ließ sich Binalshibh von Richter Pohl doch zur Ordnung rufen - mit der Versicherung, er werde während der Hauptverhandlung noch ausführlich Gelegenheit haben, sich zu äußern.

So schleppte sich die Verhandlung dahin. Richter Pohl drückte aufs Tempo. Die Anwälte verschleppten den Fortgang. Sie bombardierten den Richter mit Fragen, mit der sie seine Inkompetenz und Befangenheit zu beweisen suchten und das ganze Militärtribunal in Frage stellten. Cheryl Bormann, Pflichtverteidigerin von Bin Atash, trug ein schwarzes Übergewand und ein Kopftuch und forderte alle anderen Frauen im Gerichtssaal auf, sich aus Rücksicht auf die religiösen Empfindungen ihres Mandanten ähnlich züchtig zu kleiden. Richter Pohl nahm es zur Kenntnis und schwieg. Die Anwälte verlangten schließlich die Verlesung der 87 Seiten langen Anklageschrift, einschließlich arabischer Übersetzung - allein die Namen der Opfer machen fast die Hälfte aus.

Als nach 13 Stunden Dauer die für wenige Stunden angesetzte Anhörung schließlich zu ihrem Ende kam, nickte Binalshibh zwei Angehörigen von Opfern hinter der Glaswand zu, lächelte und hob seinen Daumen. Offenbar fühlte er sich als Sieger. Richter Pohl setzte die nächste Anhörung für den 12. bis 15. Juni fest. Auf die Hauptverhandlung wird man noch Monate warten müssen.

Öffentlich mit Zeitverzögerung

Die Verhandlungen gegen die fünf Hauptverschwörer der Anschläge vom 11. September 2001 um Chalid Scheich Mohammed finden in einem schmucklosen Gebäude aus Metallwänden auf der Landebahn des alten Flughafens auf dem Stützpunkt der amerikanischen Kriegsmarine Guantánamo Bay im Südosten Kubas statt. Der „Gerichtssaal II“, in welchem das Militärtribunal unter dem Vorsitzenden Richter Heeresoberst James Pohl gegen Mohammed und seine vier Mitangeklagten seit Samstag tagt und wohl erst nach vielen Monaten zu einem Urteil finden wird, ist mit grauem Teppichboden ausgelegt, die Wände sind weiß getüncht, Tische und Pulte aus Mahagoni gefertigt.

Die Verhandlungen des Militärgerichts stehen unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Angehörige der Opfer und Medienvertreter müssen drei Personenkontrollen samt Metalldetektoren durchlaufen, ehe sie in den durch eine schalldichte Wand aus dickem Glas vom Gerichtssaal getrennten Zuschauerraum eingelassen werden. Aus einer Gruppe von 250 Angehörigen der Opfer wurden per Losentscheid zehn Personen ausgewählt, die den Verhandlungsauftakt vom Samstag verfolgen durften. Von den rund fünf Dutzend Journalisten, die am Freitag mit einem Charterflugzeug des Pentagons nach Guantánamo Bay geflogen wurden, durfte nach einem Rotationsverfahren immer nur eine Handvoll die Verhandlung aus dem Zuschauerraum verfolgen. Die meisten Reporter sahen das Verfahren in einer „Closed Circuit Television“-Übertragung (CCTV) im stickigen und überfüllten Pressezentrum, das in einem ausgedienten Hangar untergebracht ist.

Die CCTV-Übertragung sowie die Tonaufnahmen im schalldichten Zuschauerraum erreichen die Zuschauer erst mit gut 40 Sekunden Verspätung: Wenn ein ranghoher Offizier des Pentagons glaubt, bei der Gerichtsverhandlung würden nationale Sicherheitsinteressen berührt oder geheime Informationen preisgegeben, kann er die Tonübertragung ausschalten. Dann hört man nur noch Rauschen.

Für Angehörige der fast 3000 Opfer der Anschläge sowie für Feuerwehrleute und Hilfskräfte, die am 11. September 2001 als „First Responders“ im Einsatz waren, sind in fünf Stützpunkten der amerikanischen Streitkräfte an der Ostküste Räume mit CCTV-Übertragungen aus Guantánamo eingerichtet. Im Heeresstützpunkt Fort Meade nordöstlich von Washington können Journalisten sowie interessierte Bürger das Verfahren über CCTV verfolgen. Während in den Medien schon vom „Jahrhundertprozess“ die Rede ist – von gut 600 Journalisten, die einen Antrag auf eine Reise nach Guantánamo gestellt hatten, wurden nur 60 meist amerikanische Reporter nach Guantánamo mitgenommen –, hielt sich das Interesse der Opferfamilien in Grenzen: Kaum drei Dutzend Angehörige verfolgten in den fünf Übertragungsorten den teilweise chaotischen ersten Verhandlungstag, der gut zwölf Stunden dauerte. (Matthias Rüb)

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent für Nordamerika mit Sitz in Washington.

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