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Terrorabwehr EU will Amerika Bankdaten übermitteln

24.07.2009 ·  Für die Terrorbekämpfung wollen die EU-Staaten amerikanischen Behörden freiwillig Bankdaten ihrer Bürger zur Verfügung stellen. Auch ohne offizielles Abkommen nutzt Washington solche Informationen schon seit einigen Jahren.

Von Nikolas Busse, Brüssel
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Die Europäische Union will der amerikanischen Regierung in Zukunft freiwillig die Daten europäischer Bankkunden zum Zweck der Terrorbekämpfung zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten verständigten sich jetzt in Brüssel darauf, die EU-Kommission mit der Aushandlung eines entsprechenden Abkommens zu beauftragen. Darin soll insbesondere der Datenschutz berücksichtigt werden.

Die EU sieht das Abkommen als Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus nicht nur in Amerika, sondern auch in Europa. Das amerikanische Finanzministerium kontrolliert schon seit 2001 Banküberweisungen von Europäern, hatte dafür aber zunächst keine ausdrückliche Erlaubnis der EU. Es geht um Daten der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications“ (Swift), einer in Belgien ansässigen Genossenschaft, über die die Finanzindustrie ihre weltweiten Transaktionen abwickelt. Swift wird von mehr als 8300 Banken und Finanzdienstleistern in 208 Ländern genutzt.

Auch für Europa wertvoll

In diesem Jahr wurden über Swift bisher etwa 14,7 Millionen Transaktionen täglich abgewickelt. Die amerikanische Regierung zwang Swift vor acht Jahren dazu, ihr Daten aus einem Server der Genossenschaft in Amerika zur Verfügung zu stellen, auf dem auch die Transaktionen europäischer Bankkunden gespeichert wurden. Das wurde erst Jahre später bekannt, woraufhin die EU 2007 von den Amerikanern eine Reihe von Zusagen über den Umgang mit den Daten erwirkte, die europäischen Datenschutzvorstellungen entgegenkommen sollten.

Swift wird voraussichtlich im Herbst mit der Eröffnung eines neuen Servers in der Schweiz seine Rechnerstruktur so verändern, dass künftig ein Großteil der Daten auf EU-Gebiet gespeichert wird. Das würde der amerikanischen Regierung den Zugang verwehren. Die EU-Kommission schlug deshalb vor, ein Abkommen mit den Amerikanern auszuhandeln, das ihnen weiter Zugang zu den Daten ermöglicht. Sie verwies dazu vor allem auf einen vertraulichen Bericht des französischen Ermittlungsrichters Jean-Louis Brugulière. Er war zum Schluss gelangt, dass die Erkenntnisse aus den Abfragen des amerikanischen Finanzministeriums sich auch in Europa als wertvoll zur Terroristenbekämpfung erwiesen hätten.

Klagerecht für EU-Bürger

Die Botschafter der Mitgliedstaaten haben sich nun in Brüssel auf ein Verhandlungsmandat für die Kommission geeinigt, das am Montag förmlich von den Außenministern beschlossen werden soll. Danach muss die Kommission unter anderem darauf achten, dass ein Klagerecht für EU-Bürger gegen die Verwendung der Daten eingeführt wird, dass eine europäische Behörde zwischengeschaltet wird, die Anfragen noch einmal prüft, dass Daten höchstens für fünf Jahre gespeichert werden dürfen und dass die Daten nicht zu anderen Zwecken als der Terrorismusbekämpfung benutzt werden.

Die Kommission darf außerdem nur ein Übergangsabkommen für die Dauer von maximal einem Jahr aushandeln. Das hat etwas mit dem möglicherweise demnächst anstehenden Vertragswechsel in der EU zu tun. Nach dem geltenden Nizza-Vertrag ist für ein entsprechendes Abkommen mit Amerika nicht die Zustimmung des Europaparlaments nötig. Tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft, dann müssten die Abgeordneten das Abkommen billigen.

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