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Streit über Roma-Ausweisungen EU-Kommission geht juristisch gegen Frankreich vor

29.09.2010 ·  Im Streit über die Abschiebungen von Roma geht die Europäische Kommission juristisch gegen Frankreich vor. Sie forderte Paris auf, innerhalb von zwei Wochen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen, um das französische Recht in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen.

Von Nikolas Busse und Michaela Wiegel
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In der Auseinandersetzung über die Ausweisung von Roma hat die Europäische Kommission am Mittwoch erste Schritte gegen Frankreich unternommen. Sie forderte die französische Regierung auf, innerhalb von zwei Wochen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen, um das nationale französische Recht in Einklang mit dem EU-Recht für Abschiebungen zu bringen. Komme Paris dem nicht nach, werde ein formales Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Kommissionspräsident Barroso hob hervor, dass die Entscheidung des Kommissarskollegiums einstimmig gefallen sei. „Diese Dinge sollte man nicht politisieren“, fügte er hinzu. Die Kommission handle als Hüterin der europäischen Verträge, die dafür Sorge zu tragen habe, dass die Mitgliedstaaten ihre rechtlichen Verpflichtungen achteten.

Die französische Regierung wollte die Brüsseler Entscheidung nicht als Ultimatum auffassen. Europaminister Lellouche hob am Mittwoch vor dem Auswärtigen Ausschuss der Nationalversammlung hervor, dass die EU-Kommission kein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Freizügigkeitsrichtlinie einleite. Frankreich begrüße, dass die Kommission dank der ihr zugeleiteten Zusatzinformationen zur Kenntnis genommen habe, dass sich die französische Sicherheitsoffensive nicht gegen eine „spezifische Minderheit“ richtete. Frankreich werde der EU-Kommission alle weiteren notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Wie andere EU-Länder auch sei Frankreich bereit, die gesetzliche Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2004 „zu vervollständigen“.

Die jüngsten Massenausweisungen von Roma aus Frankreich hatten in den vergangenen Wochen zu einem offenen Zerwürfnis zwischen der Kommission und der Pariser Regierung geführt. Vor allem die Justizkommissarin Reding hatte sich öffentlich dafür ausgesprochen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einzuleiten.

Das Kollegium der Kommissare sei Frau Redings Vorschlägen am Mittwoch vollständig gefolgt, sagte Barroso. Die Kommission verzichtete zunächst darauf, auch gegen andere Mitgliedstaaten vorzugehen, die das EU-Recht zur Freizügigkeit nicht vollständig umgesetzt haben, um das es juristisch in dem Streit über die Roma-Ausweisungen geht. Die Lage in anderen Ländern werde geprüft, teilte die Kommission mit. In „ähnlichen Fällen“ würden dann ebenfalls Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Die französische Regierung hat nun bis zum 15. Oktober Zeit, einen Entwurf und einen Zeitplan zur vollständigen Übertragung der sogenannten Freizügigkeitsrichtlinie der EU, die schon 2004 verabschiedet wurde, in nationales Recht vorzulegen.

Ausweisungen sind möglich, wenn jemand eine Gefahr für die Sicherheit wird

Die Richtlinie erlaubt allen EU-Bürgern grundsätzlich den Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsland, also auch den aus Frankreich ausgewiesenen Roma, die Staatsbürger Rumäniens und Bulgariens sind. Ausweisungen sind trotzdem möglich, wenn jemand etwa eine Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung wird. Die Kommission hält Frankreich nun vor, sie habe die Verfahrensrechte, die jedem betroffenen EU-Bürger in so einem Fall zustehen, nicht ausreichend ins französische Recht übernommen. Dazu gehört unter anderem, dass alle persönlichen Umstände des Betroffenen zu prüfen sind (Länge des Aufenthalts, Alter, Gesundheit, Verbindungen zum Gastland), bevor es zur Abschiebung kommt.

Frau Reding sagte, die heutige Lage hätte sich wohl gar nicht ergeben, wenn die französische Regierung die Verfahrensrechte hinreichend beachtet hätte. Dann hätte bei der Ausweisung von Roma nämlich jeder Einzelfall geprüft werden müssen. Sie zeigte sich überzeugt, dass es dann auch nicht zu einer Polemik zwischen der französischen Regierung und der Kommission gekommen wäre. Frau Reding hatte in Paris für Empörung gesorgt, weil sie die französischen Ausweisungen indirekt mit den Deportationen der Nazis verglichen hatte.

Die Kommission verlangt Belege für die politischen Versprechen Frankreichs

Die Kommission schickte Frankreich am Mittwoch außerdem einen Brief, in dem sie konkrete Belege dafür verlangte, dass Paris die jüngsten politischen Versprechen in dem Fall auch umsetzt. Worte allein reichten nicht, hieß es dazu aus der EU-Behörde. Dabei geht es vor allem um einen Runderlass des französischen Innenministeriums, der ein gezieltes Vorgehen gegen Roma anordnete, was nach der EU-Grundrechtecharta eine verbotene Diskriminierung wäre. Die französische Regierung hat den Erlass inzwischen aufgehoben und der Kommission versichert, dass sie die Charta achte.

Barroso führte die Rücknahme des Runderlasses, der zur Eskalation des Streits geführt hatte, als Grund dafür an, dass die Kommission nur wegen der Verletzung der Freizügigkeitsrichtlinie gegen Frankreich vorgehe und nicht wegen der Verletzung der Grundrechtecharta. Die Kommission kündigte außerdem für April ein EU-Rahmenprogramm für die nationalen Strategien zur Integration von Roma an. Darin will sie unter anderem Vorschläge machen, wie die bestehenden EU-Mittel zur Eingliederung von Roma besser verwendet werden können. In der Kommission wird seit längerem bemängelt, dass die Mitgliedstaaten das Geld aus den entsprechenden Fonds nicht ausreichend abrufen. Auch Frankreich mache davon nicht genug Gebrauch.

Der italienische Kommissar wollte sein Land aus der Schusslinie halten

In der Sitzung des Kollegiums, die über zwei Stunden dauerte, ging es dem Vernehmen nach vor allem um die Frage, ob andere Mitgliedstaaten ebenfalls zu belangen sind. Frau Reding wollte nicht, dass der Eindruck entstehe, hier würden alle Länder in den gleichen Topf geworfen. Sie trat dafür ein, Frankreich öffentlich sichtbar hervorzuheben, weil dort die Ausweisungen von besonderen Umständen, wie etwa der Rhetorik der französischen Politiker, begleitet wurden. Der französische Kommissar Barnier, der das Vorgehen gegen sein Land befürwortete, sprach sich dafür aus, auch andere Mitgliedstaaten einzubeziehen.

Die Gegenposition wurde vom italienischen Kommissar Tajani vertreten, der erst noch einmal einen Bericht über die Lage in allen Mitgliedstaaten anfertigen lassen wollte. Das wurde als Versuch verstanden, sein Herkunftsland aus der Schusslinie zu halten, das ebenfalls immer wieder gegen Roma vorgeht. Am Ende einigte man sich darauf, andere Mitgliedstaaten nicht mehr im Oktober, sondern gegebenenfalls in einer der nächsten Runden von Vertragsverletzungsverfahren zu behandeln. Im Europäischen Parlament wurde die Entscheidung der Kommission weithin begrüßt. Sogar die Fraktion der Christlichen Demokraten, zu der die französische Präsidentenpartei UMP gehört, sprach von einem „zweifellos notwendigen“ Schritt. Eine links-liberale Mehrheit im Parlament hatte Frankreichs Romapolitik kürzlich verurteilt.

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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.

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