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Spanien Elf Jahre Berufsverbot für Richter Garzón

09.02.2012 ·  Das Oberste Gericht in Madrid hat gegen den spanischen Ermittlungsrichter Baltasar Garzón ein Berufsverbot verhängt. Ihm werden illegale Abhörpraktiken vorgeworfen.

Von Leo Wieland, Madrid
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Das spanische Oberste Gericht hat am Donnerstag über den suspendierten Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof Baltasar Garzón ein elfjähriges Berufsverbot verhängt. Damit dürfte die juristische Laufbahn des bekanntesten spanischen Richters, der einst durch einen Haftbefehl für den ehemaligen chilenischen Diktator Pinochet auch international Aufsehen erregte, wenigstens im Inland beendet sein.

Die Obersten Richter sahen es einmütig als erwiesen an, dass Garzóns Anweisung in der Korruptionsaffäre „Gürtel“, die Gespräche zwischen mehreren Verdächtigen und ihren Anwälten abzuhören, den Tatbestand der Rechtsbeugung erfülle. Der 56 Jahre alte Richter habe diese Entscheidung getroffen, obwohl er gewusst habe, dass dadurch fundamentale Rechte der Verteidigung verletze. Garzón hatte argumentiert, dass das Abhören nötig gewesen sei, um ein Geldwäschekomplott zwischen den Beschuldigten und ihren Verteidigern zu verhindern.

Der Schuldspruch in der Affäre „Gürtel“ – hier geht es um Lobbyisten, die sich durch lukrative Verträge mit der konservativen Volkspartei für die Ausrichtung von Veranstaltungen bereichert und Politiker durch großzügige Geschenke bestochen haben sollen – ist das erste Urteil in insgesamt drei gegen Garzón anhängigen Verfahren. In dem zweiten Fall, in dem es um die Aufdeckung von Verbrechen aus der Zeit der Franco-Diktatur geht, waren erst am Mittwoch die Schlussworte gesprochen worden. Auch hier lautet der Vorwurf auf Rechtsbeugung sowie Kompetenzüberschreitung, weil Garzón ebenfalls wissentlich die spanischen Amnestiegesetze missachtet habe. Das Urteil dürfte in den nächsten Tagen verkündet werden.

Garzón rechtfertigte sich mit dem Argument, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjährten und er die Aufklärung den Opfern des Franquismus schuldig gewesen sei. Zwei rechtsextreme Gruppierungen hatten ihm indes vorgehalten, mit zweierlei Maß gemessen zu haben; so habe es Garzón zehn Jahre, bevor er sich die Kompetenz in Sachen Franco-Verbrechen „angemaßt“ habe, abgelehnt, Massenerschießungen, die Republikaner im Bürgerkrieg in der Stadt Paracuellos nahe Madrid begangen hatten und in die der ehemalige kommunistische Parteichef Santiago Carrillo verwickelt gewesen sei, ebenfalls aufzuklären.

Unter dem Beifall von Anhängern im Gerichtssaal zitierte Garzón in seinem Schlusswort den Philosophen Immanuel Kant mit den Worten: „Das Gericht des Menschen ist sein Gewissen. Ich kann nur sagen, dass ich ein ruhiges Gewissen habe.“ Auch in diesem Fall verlangt die Anklage ein mehrjähriges Berufsverbot für Garzón. In dem dritten Verfahren gegen den Richter geht es um „passive Bestechung“. Garzón soll für Kurse an einer New Yorker Universität hohe Honorare von spanischen Bankern und Unternehmern erhalten haben und die Sponsoren zum Teil dann vor Gerichtsverfahren geschützt haben. Die Anklage verlangt hier eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

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Jahrgang 1950, politischer Korrespondent für die Iberische Halbinsel, Marokko und Tunesien mit Sitz in Madrid.

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