16.04.2009 · Während im Golf von Aden die Angriffe auf Frachter weitergehen, klagen zwei mutmaßliche Piraten vor Berliner Gerichten - wegen einer angeblich rechtswidrigen Übergabe an die kenianischen Behörden. Das Auswärtige Amt weist die Vorwürfe zurück.
Von Reinhard MüllerIn der Bundesregierung war so mancher überrascht: Da meldeten sich deutsche Rechtsanwälte - und ihre Mandanten sind Piraten in kenianischer Haft. Die Anwälte, die mittlerweile Klage vor Berliner Gerichten eingereicht haben, verlangen im Kern die Erstattung ihrer Kosten und konsularischen Schutz, um ihre Mandanten auch im kenianischen Strafverfahren begleiten zu können. Ferner wird Schadensersatz wegen der angeblich rechtswidrigen Übergabe der Seeräuber an Kenia gefordert. Die Anwälte betreuen zwei von neun Verdächtigen, welche die Bundeswehr Mitte März an die kenianischen Behörden übergeben hatte. (siehe: Somalische Piraten: Kurzer Prozess in Kenia?) Die Männer werden beschuldigt, Anfang März das deutsche Containerschiff „MV Courier“ vor der somalischen Küste angegriffen zu haben. (siehe: Erstmals setzen deutsche Soldaten im Golf von Aden Piraten fest ) In Kenia haben die Häftlingen einen - wie es heißt - renommierten Verteidiger.
Das Auswärtige Amt wies jetzt Vorwürfe zurück, Deutschland achte bei der Übergabe mutmaßlicher Piraten an die kenianischen Behörden zu wenig auf die Einhaltung der Menschenrechte. Die Bundesregierung und auch die EU, die das Übergabeabkommen mit Kenia geschlossen hatte, überprüften die Einhaltung der Standards.
Deutsche Diplomaten haben Verfahren überwacht
Tatsächlich hat die EU versucht, in einem Abkommen mit Kenia sicherzustellen, dass grundlegende menschenrechtliche Standards respektiert werden. Das wird in einem Briefwechsel konkretisiert, der sich zu „Bedingungen und Modalitäten für die Übergabe von Personen“ äußert, die „seeräuberischer Handlungen verdächtigt werden und von den EU-geführten Seestreitkräften in Haft genommen“ wurden.
Selbstverständlich geht man in Berlin davon aus, dass Piraterie nach dem Weltrechtsprinzip auch in Kenia bestraft wird; sonst hätte man das Abkommen mit dem afrikanischen Land nicht geschlossen. Im übrigen wird in Berlin darauf hingewiesen, dass auch Großbritannien und die Vereinigten Staaten schon Piraten nach Kenia überstellt hätten. Deutsche Diplomaten hätten sich davon überzeugt, dass das Verfahren gegen die bisher überstellten Piraten korrekt gewesen sei: So waren sie auch bei den beiden Haftprüfungsterminen anwesend; innerhalb von 24 Stunden habe ein Richter über die Fortdauer der Untersuchungshaft entschieden.
Deutsche Regierung zweifelt nicht an kenianischen Verfahren
In dem Briefwechsel heißt es etwa: „Jede Person wird human behandelt und weder Folter noch grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt; sie wird angemessen untergebracht und verpflegt, erhält Zugang zu medizinischer Versorgung sowie Gelegenheit zu religiöser Betätigung.“Ferner werden eine Reihe von Mindestgarantien im Strafverfahren aufgeführt, darunter jene, dass hinreichend Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung und „zum Verkehr mit einem Verteidiger ihrer Wahl“ bestehen müsse. Die deutschen Verteidiger rügen, dass nur ein Anwalt alle neun Inhaftierten vertrete und es keine medizinische Versorgung gebe.
Die Bundesregierung sieht derweil keinen Grund, ihre Strategie zu ändern. Die EU-Mission „Atalanta“ habe ihren Auftrag bisher erfolgreich erfüllt und 112 Schiffe in 19 Konvois sicher begleitet. Die gekaperten Schiffe seien in der Regel nicht in dem von den Kriegsschiffen geschützten Korridor unterwegs gewesen, sagt etwa der SPD-Verteidigungspolitiker Arnold. Und die Regierung sieht auch keinen Grund, die Übergabe von aufgegriffenen Piraten an Kenia und die dortigen Verfahren in Frage zu stellen. (siehe auch: Mission „Atalanta“: Deutsche Marine setzt Angreifer vor Somalia fest)
In Berlin wird im übrigen darauf hingewiesen, dass eine Beiordnung der deutschen Verteidiger nach kenianischen Recht nicht möglich sei; man könne hier nur in Grenzen helfen. Außerdem säßen im selben Gefängnis in Mombasa auch drei deutsche Staatsangehörige ein - und um die kümmere sich kein deutscher Anwalt.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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