16.05.2007 · Nicolas Sarkozy tritt heute sein Amt als französischer Präsident an. Einen Wechsel zur VI. Republik, wie ihn Ségolène Royal gefordert hatte, lehnt er ab. „Ich werde aber die Verfassungspraxis, das politische Verhalten und die Mentalitäten verändern.“
Von Michaela Wiegel, ParisNicolas Sarkozy tritt an diesem Mittwoch sein Amt als Staatspräsident mit dem Versprechen an, die Verfassung der V. Republik zu bewahren. Er lehnt einen Republikwechsel ab, wie ihn die Sozialistin Ségolène Royal mit ihrer VI. Republik forderte.
Sarkozy ist dabei durchaus entschlossen, die „republikanische Monarchie“ zu modernisieren. „Ich werde die V. Republik verteidigen, aber die Verfassungspraxis, das politische Verhalten und die Mentalitäten verändern“, schreibt Sarkozy in seinem Präsidentenprojekt. Der sechste Präsident der V. Republik hat sich verpflichtet, „vor dem Parlament Rechenschaft abzulegen“. Das klingt gut, ist aber nicht als wirkliche parlamentarische Kontrolle mit Sanktionsbefugnissen für die Abgeordneten misszuverstehen.
„Es wird weniger Gesetze geben“
Sarkozy hält an dem Verfassungsgrundsatz fest, dass der Präsident sich politisch nicht vor dem Parlament zu verantworten hat. Sarkozy will hingegen das Parlament besser über seine Entscheidungen informieren und die Zusammenarbeit mit der eigenen Parlamentsmehrheit dadurch verbessern. Der Anspruch des neuen Präsidenten, vor die Nationalversammlung zu treten, steht im Einklang mit seiner Überzeugung, dass die auf fünf Jahre verkürzte Amtszeit von dem Staatschef eine neue Rolle als eine Art Superpremierminister und Staatsoberhaupt zugleich fordert. Durch die Amtszeitverkürzung haben Abgeordnetenmandat und Präsidentenmandat jetzt die gleiche Dauer.
Sarkozy will zudem die Rechte der Opposition stärken. Er hat vorgeschlagen, der Opposition den Vorsitz des Finanzausschusses zu übertragen. Er will damit die Opposition in eine konstruktive Rolle zwingen und die Radikalisierungs- und Obstruktionstendenzen abmildern. Der geringe parlamentarische Einfluss der Oppositionsabgeordneten hat oftmals dazu geführt, dass sie die Debatten über Gesetzentwürfe mit einer übertriebenen Zahl von Änderungsanträgen ausgehöhlt haben. Sarkozy hat auch versprochen, weniger Gesetzentwürfe in den parlamentarischen Beratungsprozess einzubringen. „Es wird weniger Gesetze geben, aber sie werden in Kraft treten“, schreibt Sarkozy in seinem Präsidentenprojekt. Er will damit den Missstand beenden, dass viele Gesetze zwar vom Parlament verabschiedet, die notwendigen Ausführungsbestimmungen aber aufgrund der Gesetzesinflation oft monatelang im Verwaltungsprozess „hängen“ bleiben und die Gesetze de facto nicht in Kraft treten.
Keine Änderung in der Sicherheits- und Außenpolitik
Sarkozy hat angekündigt, seine Machtbefugnisse bei den Personalentscheidungen einzuschränken. Er will weiter den Premierminister und ein auf 15 Minister reduziertes Regierungskabinett ohne Einmischungsmöglichkeiten ernennen. Das ist eine verfassungsrechtliche Prärogative, die durch das Recht der Präsidenten auf Auflösung der Nationalversammlung ergänzt wird. Aber bei der Besetzung von Posten im höheren Staatsdienst, also bei der Auswahl der Botschafter, Präfekten, der Direktoren von Zentralverwaltungen, der Generäle oder der Chefs öffentlicher Unternehmen will Sarkozy künftig das Parlament zu Rate ziehen. „Die Kandidaten für die Nominierungen werden in öffentlichen Sitzungen vom Parlament angehört und dieses kann sein Veto einlegen“, heißt es im Präsidentenprojekt. Sarkozy sagt, er wolle Kompetenzkriterien vor „Kriterien der Nähe zur Macht“ durchsetzen.
Sarkozy hat sich ebenfalls im Wahlkampf verpflichtet, die Lehren aus dem Justizskandal von Outreau zu ziehen. Die Affäre um ein vermeintliches Pädophilennetzwerk hatte deshalb zu öffentlicher Empörung geführt, weil sie die geringen Möglichkeiten der Angeklagten vorführte, gegen eine über mehrere Jahre hinziehende Untersuchungshaft ihre Rechte durchzusetzen. Sarkozy hat versprochen, die in der Verfassung garantierte Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, ihr aber auch stärkere Kontrollen aufzuerlegen. Er will die Zusammensetzung des für diese Kontrollmission gegründeten Conseil supérieur de la magistrature verändern. Künftig sollen mehr als die Hälfte der Mitglieder des Hohen Rates nicht mehr dem Richterstand angehören. Sarkozy will damit korporatistische Reflexe im Fall von Verfehlungen abbauen.
An den außen- und sicherheitspolitischen Befugnissen will der neue Präsident nichts ändern. Charles de Gaulle hatte alle wichtigen diplomatischen und verteidigungspolitischen Fragen allein bestimmt und damit eine Verfassungspraxis begründet, an der alle seine Nachfolger festgehalten haben. Die „domaine réservé“ fußt auf den in der Verfassung festgesetzten Rechten des Staatspräsidenten: Er besitzt das Recht, internationale Verträge auszuhandeln und zu ratifizieren (Artikel 52), er ist der Garant der nationalen Unabhängigkeit (Artikel 5) sowie Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Verteidigungsrates (Artikel 15). Nach einem Dekret des Ministerrates vom 14. Januar 1964 erteilt allein der Präsident den Befehl zum Einsatz der Nuklearstreitkräfte.