Home
http://www.faz.net/-gq5-127hp
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sammelklage zugelassen Apartheid-Opfer dürfen Daimler verklagen

10.04.2009 ·  Opfer des Apartheid-Regimes in Südafrika dürfen in den Vereinigten Staaten mehrere Großkonzerne wegen Mittäterschaft bei Menschenrechtsverletzungen verklagen. Auch Daimler und Rheinmetall drohen Prozesse, entschied eine Richterin.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Opfer des südafrikanischen Apartheid-Regimes dürfen in den Vereinigten Staaten mehrere Großkonzerne, darunter deutsche Unternehmen, wegen Mittäterschaft bei Menschenrechtsverletzungen verklagen.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, gab eine Richterin am Mittwoch in New York grünes Licht für Sammelklagen von Apartheids-Opfern an amerikanischen Gerichten. Demnach dürfen die Opfer Klagen gegen verschiedene multinationale Firmen wegen Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen in Südafrika einreichen.

Unternehmen sollen Rassentrennung unterstützt haben

Richterin Shira Scheindlen ließ Klagen gegen die Autobauer Daimler, Ford und General Motors zu sowie gegen den deutschen Konzern Rheinmetall. Auch der amerikanische Computerkonzern IBM und der japanische Informatikriese Fujitsu dürfen wegen der Zusammenarbeit mit dem Apartheid-Regime verklagt werden.

Den Unternehmen wird vorgeworfen, die Rassentrennung unterstützt zu haben. Einigen, darunter Daimler, wird die Unterstützung von willkürlichen Hinrichtungen und Folter vorgeworfen oder die Anstachelung dazu. Klagen gegen die britische Barclays-Bank und das Schweizer Geldinstitut UBS sowie gegen andere Firmen wies die Richterin ab.

Die richterliche Entscheidung erfolgte sechs Jahre, nachdem sich Opfergruppen erstmals um die juristische Verfolgung von Auto- und Computerherstellern oder Banken bemühten, die in Südafrika während des Apartheid-Regimes Geschäfte machten. Einer der Opferanwälte, Michael Hausfeld, nannte den Beschluss „einen maßgeblichen Fortschritt für das internationale Recht“. Er rechne jedoch nicht vor 2011 mit dem ersten Prozess, sagte er. Nach US-Recht dürfen Ausländer bei Menschenrechtsverstößen US-Gerichte anrufen.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Von dir die Fregatte, von mir die Drohne

Von Thomas Gutschker

Verteidigung ist eine nationale Angelegenheit? Die Wirklichkeit hat sich längst geändert. Die Armeen der Nato-Partner müssen zusammenarbeiten. Kein Land ist mehr autark. Mehr 2 3