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Saddam Hussein Höchststrafe nach kurzem Prozeß

05.11.2006 ·  Saddam Hussein wurde von einem irakischen Gericht zum Tode verurteilt, das unter Amerikas Aufsicht gebildet wurde, mit der Priorität, möglichst schnell ein Urteil zu fällen. Die Verteidigung wurde eingeschränkt, kritisieren Menschenrechtler. Ein Urteil mit schalem Nachgeschmack.

Von Rainer Hermann
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Genau hatten die neue irakische Regierung und die amerikanischen Besatzer den Prozeß gegen Slobodan Milosevic verfolgt und daraus gelernt. Ihr Prozeß gegen Saddam Hussein sollte anders werden, insbesondere sollte er schneller beginnen und rascher zu einem ersten Urteil kommen.

In Den Haag hatte sich der Prozeß gegen das frühere jugoslawische Staatsoberhaupt Milosevic auch deshalb in die Länge gezogen, weil alle Anklagen gebündelt worden waren. Das wollten die Opfer der Diktatur Saddams nicht noch einmal wiederholen.

Saddam muß sich daher für seine Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einzelnen Verfahren verantworten: für den Genozid an den Kurden, die Massaker an Schiiten, den Einmarsch in Kuweit, die Niederschlagung der Aufstände von 1991.

Urteil nach nur vierzig Verhandlungstagen

Am schnellsten hatten die Staatsanwälte die Beweise für das Massaker gegen die schiitische Bevölkerung der Stadt Dudschail im Jahr 1982 zusammengetragen. 148 Menschen waren damals nach einem mißglückten Attentatsversuch auf Saddam getötet worden. Am 19. Oktober 2005 - weniger als ein Jahr nach der Festnahme Saddams - hatte das irakische Sondergericht das Verfahren eröffnet.

Und schon am Sonntag, dem 5. November 2006, verkündete das Gericht das Todesurteil gegen Saddam, seinen Halbbruder Barzan Ibrahim und den damaligen Vorsitzenden des Revolutionsgerichts. Nach nur vierzig Verhandlungstagen und der Anhörung von mehr als achtzig Zeugen.

Die Legitimität des Gerichts in Frage gestellt

Milosevic hatte sich außerhalb seiner Heimat vor einem internationalen Strafgericht verantworten müssen, Saddam Hussein sollte sich indessen im Irak einem Gericht und der Gerechtigkeit stellen. Erstmals wurde ein Diktator in seinem Land und von seinen eigenen Landsleuten zu den Verbrechen, die er begangen hatte, befragt und verurteilt.

Noch der amerikanische Zivilverwalter im Irak, Paul Bremer, hatte vor dem Ende seines Mandats im Juni 2004 die Grundlagen dafür geschaffen. Saddams Verteidiger stellten daher die Legitimität des Gerichts in Frage: Die rechtlichen Vollmachten von Besatzern gingen mit dem Ende der Besatzung ebenfalls zu Ende, und zudem untersage die Genfer Konvention einer Besatzungsmacht, in einem fremden Land auf diese Weise eine Justiz aufzubauen.

Ein UN-Gericht hätte kein Todesurteil gesprochen

Die amerikanischen Besatzer hatten kein Interesse daran, den Prozeß einem internationalen Gericht zu übergeben. Mit einem Verfahren im Irak wollten sie einen Beitrag zum Aufbau einer neuen Justiz leisten und erreichen, daß sich die Iraker nahe am Prozeßgeschehen fühlen. Außerdem mißfiel Washington, daß ein Gerichtshof unter Aufsicht der Vereinten Nationen die Todesstrafe nicht zugelassen hätte.

Daher bildeten sie das Hohe Irakische Strafgericht, an dem 65 Richter die einzelnen Anklageschriften erarbeiteten. Jedem Verfahren sind fünf Richter zugeordnet. Sie haben über 7000 Zeugen befragt und sich mit mehr als 200 Massengräbern befaßt.

Grundlage der Prozesse ist ein nur leicht modifiziertes irakisches Recht. Westliche Menschenrechtsgruppen kritisieren, daß dieses Recht - etwa die Strafprozeßordnung aus dem Jahr 1971 - im Gegensatz zum Internationalen Strafgerichtshof von Den Haag die Möglichkeiten der Verteidigung zur Präsentation eigener Beweise und Zeugen einschränke. Ferner ermögliche es bereits bei einer lediglich hinreichenden Beweisführung einen Schuldspruch.

„Kein fairer Prozeß“

Die amerikanische Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch rügte, daß das Gericht Beweise der Staatsanwaltschaft zurückgehalten und der Verteidigung die Möglichkeit zur Vorbereitung einer Stellungnahme genommen habe. Beeinträchtigt habe die Verteidigung ferner, daß viele Zeugen lediglich anonym ausgesagt hätten. Keiner der irakischen Richter und Anwälte habe zudem das für einen solchen Fall nötige Verständnis des internationalen Strafrechts, klagte etwa Richard Dicker von Human Rights Watch.

Dicker erinnert ferner daran, daß der erste Richter Risgar Amin aus Protest gegen die Einflußnahme durch die Regierung, die ihm einen zu weichen Umgang mit dem Hauptangeklagten Saddam unterstellt hatte, am 10. Januar sein Amt niedergelegt hat. Außerdem zeige die Ermordung von drei Verteidigern, daß ein fairer Prozeß nicht gewährleistet gewesen sei.

Richter als Hurensöhne beschimpft

An den Verhandlungstagen selbst erzeugte nicht selten das Theater der Angeklagten mehr Aufmerksamkeit als deren Konfrontation mit ihren Verbrechen. Wiederholt nutzte Saddam Hussein das Gericht zur Entfaltung seines Charismas, und er verteidigte sich in scharfen Wortgefechten mit dem Richter.

Am 7. Dezember verfluchte er das Gericht mit dem Ausruf „Fahrt zur Hölle“, am 29. Januar verließ er mit allen Angeklagten und Verteidigern den Verhandlungssaal, nachdem sein nun ebenfalls zum Tod durch den Strang verurteilter Halbbruder Barzan Ibrahim al Takriti die Richter als Hurensöhne beschimpft hatte.

In Unterwäsche im Gerichtssaal

Barzan war wiederholt in Unterwäsche im Gerichtssaal erschienen und setzte sich mit dem Rücken zum Richter. Am 1. Februar begannen Angeklagte und Verteidiger wegen der Ernennung eines neuen Richters einen Boykott, am 15. März beschimpfte Saddam das Gericht als Komödie und rief die Iraker dazu auf, sich gegen die Besatzer zu erheben. Daher unterbrach das Gericht erstmals die Fernsehübertragung des Prozesses. Am 4. April kündigte es die Eröffnung eines zweiten Verfahrens gegen Saddam zu den Massenmorden an den Kurden an, das am 21. August begann.

Nicht erfüllt hat sich die Hoffnung, daß der Prozeß gegen Saddam Hussein zu einem Rückgang der Gewalt führen würde. Für den eskalierenden Bürgerkrieg hatte dieser Prozeß indes immer weniger Bedeutung und wurde zuletzt irrelevant.

Der frühere amerikanische Justizminister Ramsey Clark, der die Verteidigung berät, hatte vor der Urteilsverkündung indes gesagt, eine Todesstrafe würde als Ausdruck von „Siegerjustiz“ verstanden werden und eine über Generationen dauernde Gewalt auslösen. Noch am Freitag hatte Saddams Chefverteidiger versucht, einen Aufschub der Urteilsverkündung um 60 Tage zu erreichen, um dem amerikanischen Präsidenten Bush bei den Zwischenwahlen am Dienstag keine Wahlhilfe zu geben.

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Jahrgang 1956, Korrespondent für Wirtschaft und Politik in der arabischen Welt mit Sitz in Abu Dhabi.

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