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Saddam Hussein Ein faires Verfahren?

15.12.2003 ·  Saddam Hussein soll sich für seine Verbrechen verantworten. Ob ein irakisches Gericht oder ein internationales Tribunal der geeignetere Rahmen für ein Verfahren ist, wird international diskutiert.

Von Reinhard Müller
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Eine Fahndungsliste als Kartenspiel - da blieb unklar, was den Mitgliedern der früheren irakischen Führung genau vorgeworfen wird, was für Delikte sie begangen haben sollen. Daß Saddam Husseins Regime eine menschenverachtende Führung hatte, steht außer Frage. Eine solch pauschale Feststellung reicht aber nicht aus, um eine individuelle Strafbarkeit von Mitgliedern dieser Clique zu begründen - und auch diese Mitgliedschaft muß im Einzelfall erst nachgewiesen werden.

Die amerikanische Regierung hatte schon früh angekündigt, diejenigen vor Gericht zu stellen, denen sie schwere Verbrechen vorwarf. Erst vor wenigen Tagen beschloß der irakische Übergangsrat, ein Sondertribunal einzusetzen. Der Entwurf hierfür wurde in enger Zusammenarbeit mit Juristen der amerikanischen Regierung erarbeitet. Irakische Richter sollen nach irakischem Recht urteilen - unter Berücksichtigung internationaler Normen und unter den Augen der Öffentlichkeit.

Den Haag nicht zuständig

Doch ein internationales Tribunal ist das nicht. Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsorganisation äußerten umgehend Bedenken. Human Rights Watch wies darauf hin, daß der Irak keine Erfahrungen mit Prozessen habe, die länger als ein paar Tage dauerten. Die Nichtregierungsorganisation forderte, die Erfahrungen der Strafgerichte für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda zu nutzen. Diese Kriegsverbrechertribunale hatte der UN-Sicherheitsrat geschaffen. Sie verfügen über Statuten mit rechtsstaatlichen Garantien und sind mit internationalen Richtern besetzt.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist für die Verbrechen Saddams nicht zuständig. Der Irak hat sein Statut nicht ratifiziert. Zudem trat es am 1. Juli 2002 in Kraft, und es hat keine Rückwirkung. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwere Kriegsverbrechen sind die Deliktsgruppen, die sowohl nach den Statuten der Gerichte für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda als auch nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs strafbar sind.

Todesstrafe ausgesetzt

Daran soll sich auch das irakische Tribunal orientieren. In Betracht kommen Anklagen wegen Saddams Feldzug gegen irakische Kurden, wegen der Benutzung von Giftgas gegen Kurden und gegen iranische Truppen sowie der Vertreibung ethnischer Minderheiten. Das sind lediglich die Tatbestände. Nicht nur die Europäische Union fordert einen fairen Prozeß gegen Saddam. Dazu gehören gewisse Mindeststandards wie das Recht auf eine wirksame Verteidigung oder auf eine unabhängige Überprüfung eines Urteils.

Und wie lautet die mögliche Rechtsfolge? Ein Mitglied des irakischen Übergangsrates sagte am Montag, Saddam könne schon in Kürze vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt werden. Zur Zeit ist die Verhängung der Todesstrafe im Irak ausgesetzt; es wird der künftigen Regierung vorbehalten sein, hierzu eine Entscheidung zu treffen. Völkerrechtlich verboten ist sie nicht - schließlich wird sie auch in den Vereinigten Staaten verhängt.

"Professionell und human"

In ganz Europa gehört die Ächtung dieser Strafe dagegen zum menschenrechtlichen Kernbestand. Deshalb hat der britische Irak-Gesandte Greenstock hervorgehoben, Großbritannien werde Hussein keinem Gericht überstellen, das die Todesstrafe verhängen könnte. In den Statuten der UN-Tribunale und des Internationalen Strafgerichtshofs ist die Todesstrafe nicht vorgesehen.

Der amerikanische Verteidigungsminister Rumsfeld hat gesagt, Saddam werde behandelt, "als wäre er ein Kriegsgefangener". Mit ihm werde "professionell und human" umgegangen. Das ist im Grunde eine Selbstverständlichkeit, wird aber von Amerika auf seinem kubanischen Stützpunkt Guantanamo nicht befolgt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.12.2003, Nr. 292
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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