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Russland Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Pussy Riot

 ·  Im Prozess gegen die russische Punkband Pussy Riot hat die Staatsanwaltschaft jeweils drei Jahre Haft wegen Rowdytums aus religiösem Hass für die drei Angeklagten gefordert.

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© REUTERS Nadezhda Tolokonnikova (rechts), eine der Sängerinnen der Punkband „Pussy Riot“, wird am 6. August in den Gerichtssaal geführt.

Im Moskauer Prozess gegen drei junge Frauen von der Punk-Band Pussy Riot hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Freiheitsstrafe von jeweils drei Jahren gefordert. Die Angeklagten Marija Aljochina, Nadjeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch hatten Ende Februar vor dem Altar der Moskauer Hauptkirche der Orthodoxen, der Christus-Erlöser-Kathedrale, in einem „Punk-Gebet“ die Heilige Gottesmutter Maria gebeten, den damaligen Präsidentschaftskandidaten Wladimir Putin zu vertreiben. Die drei Frauen waren im März verhaftet worden. Anträge auf Freilassung aus der Untersuchungshaft wurden abgelehnt, obwohl zwei von ihnen kleine Kinder haben.

Staatsanwalt Aleksandr Nikoforow begründete am siebten Tag des vor einem Moskauer Bezirksgericht eilig durchgezogenen Prozesses die Forderung nach einer Freiheitsstrafe damit, dass die Frauen keineswegs aus politischen Gründen gehandelt hätten, sondern von religiös fundiertem Hass getrieben gewesen seien und die religiösen Gefühle der Gläubigen ganz bewusst und tief verletzt hätten. Dazu hätten auch die grelle Bekleidung und die Vermummung der Gesichter mit bunten Masken gedient, in der die Gruppe aufgetreten war. Die Anklage sei überzeugt, dass sich die drei Frauen eines strafrechtlich relevanten Vergehens – „Rowdytum“ – schuldig gemacht hätten, das mit Freiheitsstrafen bis zu sieben Jahren geahndet werden kann. In der Anklageschrift wurde ausgeführt, dass die drei Frauen auf blasphemische Weise die Jahrhunderte alten Grundfesten der russischen-orthodoxen Kirche in den Schmutz gezogen hätten. Einer der Nebenkläger bat das Gericht, die Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen, damit die Frauen wieder zu ihren Kindern könnten.

Wie schon zu Prozessbeginn, bestritten die drei Angeklagten in ihren Schlussworten nach den Plädoyers am Dienstag abermals das angebliche Motiv von religiös fundiertem Hass. Sie beschrieben ihre gemeinsame Aktion vielmehr als politischen Protest, der keinesfalls das Ziel gehabt habe, die Gläubigen zu beleidigen. Jekaterina Samuzewitsch schilderte, dass die im September verkündete Rochade des damaligen Präsidenten Dmitrij Medwedjew und des damaligen Regierungschefs Putin sie über alle Maßen empört habe. Putin und Medwedjew hatten damals auf einem Parteitag der Kremlpartei „Einiges Russland“ verkündet, dass Medwedjew auf die Bewerbung um eine zweite Amtszeit verzichte und Putin in den Kreml zurückkehren solle. Ihren Protest dagegen hätten die jungen Frauen von Pussy Riot dann in mehreren Aktionen an verschiedenen Orten zum Ausdruck gebracht. Die Christus-Erlöser-Kathedrale hätten sie deshalb für eine Aktion ausgewählt, weil Patriarch Kirill öffentlich für Putin Stellung bezogen habe.

Urteil noch in dieser Woche

Überdies hoben die drei Frauen hervor, dass ihr Auftritt in der Kirche sich im Rahmen der Konventionen von Punk-Kunst oder Aktionskunst bewegt habe, was nirgendwo auf der Welt strafrechtlich verfolgt werde, und machten geltend, dass zur „Tatzeit“ in der Kirche kein Gottesdienst abgehalten worden sei. Die Verteidiger der drei Frauen wiesen darauf hin, dass die Behandlung ihrer Mandantinnen im Gefängnis und während des Prozesses – Kontaktsperre Schlafentzug, Essensentzug und Gerichtsverhandlungen von bis zu zehn Stunden – die Kriterien von Folter erfüllten.

Die Kirche hatte die Aktion von Pussy Riot verurteilt, ein Reuebekenntnis verlangt und eine harte Bestrafung gefordert. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stufte die Frauen als politische Gefangene ein. Etwa hundert russische Künstler kritisierten das Vorgehen gegen die Frauen und forderten deren Freilassung. Mindestens 30.000 Menschen unterstützten diese Forderung. Putin und ein Kirchensprecher sprachen sich dieser Tage gegen eine harte Bestrafung aus; der Präsident sagte, er hoffe, die drei Frauen hätten ihre Lektion gelernt. Das Urteil soll noch in dieser Woche verkündet werden.

Das „Punk-Gebet“ von Pussy Riot

„Mutter Gottes, Du Jungfrau, vertreibe Putin! / Vertreibe Putin, vertreibe Putin! / Schwarzer Priesterrock, goldene Schulterklappen / Alle Pfarrkinder kriechen zur Verbeugung / Das Gespenst der Freiheit im Himmel / Homosexuelle werden in Ketten nach Sibirien geschickt. / Der KGB-Chef ist Euer oberster Heiliger, / Er steckt die Demonstranten ins Gefängnis. / Um den Heiligsten nicht zu betrüben / Müssen Frauen gebären und lieben. / Göttlicher Dreck, Dreck, Dreck! / Göttlicher Dreck, Dreck, Dreck! / Mutter Gottes, Du Jungfrau, werde Feministin, / Werde Feministin, werde Feministin! / Kirchlicher Lobgesang für die verfaulten Führer / Kreuzzug aus schwarzen Limousinen. / In die Schule kommt der Pfarrer, / Geh zum Unterricht – bring ihm Geld. / Der Patriarch glaubt an Putin. / Besser sollte er, der Hund, an Gott glauben. / Der Gürtel der Seligen Jungfrau ersetzt keine Demonstrationen / Die Jungfrau Maria ist bei den Protesten mit uns! / Mutter Gottes, Du Jungfrau, vertreibe Putin! / Vertreibe Putin, vertreibe Putin!“ (dpa)

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