Russland
Gericht setzt Haftstrafe gegen ein „Pussy-Riot“-Mitglied aus
10.10.2012 ·
Ein Moskauer Berufungsgericht hat die Haftstrafe gegen eine Sängerin der russischen Punkband „Pussy Riot“ zur Bewährung ausgesetzt. Die Lagerhaft für die beiden anderen Frauen wurde jedoch bestätigt.
Gericht setzt Haftstrafe gegen ein „Pussy-Riot“-Mitglied aus
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Gericht setzt Haftstrafe gegen ein „Pussy-Riot“-Mitglied aus
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Ein Moskauer Berufungsgericht hat die Haftstrafe gegen eine Sängerin der russischen Punkband „Pussy Riot“ zur Bewährung ausgesetzt. Die Lagerhaft für die beiden anderen Frauen wurde jedoch bestätigt.
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